Antrag Nr. 1381/2020:
Änderungsantrag EV-4 der Elternvertreter im Schul- und Bildungsausschuss (Herr Ralf Popp und Herr Michael Balke) zu Drucks. Nr. 1000/2020: Verfahren zur Fortsetzung des Medienentwicklungsplans (MEP) der Landeshauptstadt Hannover und Umsetzung des DigitalPakt Schule

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag EV-4 der Elternvertreter im Schul- und Bildungsausschuss (Herr Ralf Popp und Herr Michael Balke) zu Drucks. Nr. 1000/2020: Verfahren zur Fortsetzung des Medienentwicklungsplans (MEP) der Landeshauptstadt Hannover und Umsetzung des DigitalPakt Schule

Antrag

zu beschließen den letzten Absatz auf Seite 6 im Teil C wie folgt mit den unterstrichenen Passagen zu ergänzen:

„Schülerinnen mit einem Anspruch nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz (BuT), bzw. Leistungsempfängerinnen nach AsylBLG werden zu 60% des monatlichen Betrages für die Miete oder den Mietkauf des Tablets unterstützt.


Und gleichzeitig den zum Thema gehörigen Absatz auf Seite 9 wie folgt zu ergänzen: „Schülerinnen mit einem Anspruch nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz (BuT), bzw. Leistungsempfängerinnen nach AsylBLG werden zu 60% des monatlichen Betrages für die Miete oder den Mietkauf des Tablets unterstützt.

Begründung

Die alleinige Beteiligung am Mieten ist kaum zeitgemäß. Die Miete ist nur geringfügig günstiger als der Mietkauf dafür kann das (nach der letzten Rate drei Jahre alte) Tablet beim Nutzer verbleiben, anstatt vom Verleiher entsorgt zu werden, was wenig nachhaltig ist. Von einer Nachnutzung kann man bei einem 3 Jahre alten Tablet wohl nicht ausgehen.

Ralf Popp Michael Balke