Die Stadtverwaltung wird beauftragt, folgende Punkte bei der Entwicklung der Wasserstadt Limmer umzusetzen:
1. Für einen integrativen Planungs- und Umsetzungsprozess zur Entwicklung der Wasserstadt, werden folgende Formen der Beteiligung eingerichtet:
- Anwaltsplanung mit Anlaufstelle im Stadtteil (u.a. auch zur Beratung und Schulung der zukünftigen BewohnerInnen der Wasserstadt zu Klimaschutz und Energie-Standards),
- extern moderierte Informations- und Diskussionsveranstaltungen zur Erörterung der Ergebnisse aus vorliegenden Gutachten, Diskussion von Entwicklungsszenarien usw.,
- Befragung der umliegenden Bevölkerung mit dem Ziel der Aktivierung und Teilnahme an den angebotenen Informations- und Diskussionsprozessen.
- Internetseite zum Beteiligungsprozess.
Die genannten Beteiligungsformen sind vor dem formellen Verfahren der verbindlichen Bauleitplanung zu beginnen, während des Verfahrens weiterzuführen und auch nach Ende des formellen Verfahrens (z.B. als Nachbarschafts- oder Baustellendialog) fortzusetzen. Die Ergebnisse der Beteiligung sollen im Rahmen des formellen Verfahrens in den politischen Gremien beraten werden.
2. Im 1. Bauabschnitt der Wasserstadt Limmer soll die Bebauung in Richtung altes Dorf Limmer auf die vorhandene und beschlossene Bebauung abgestimmt werden.
3. Soziale Quotierung der in der Wasserstadt Limmer entstehenden Wohnbebauung durch geeignete Instrumente (Festlegung im B-Plan, Städtebauliche Verträge, Durchführungsverträge etc.) für geförderten Wohnraum nach den Fördergrundsätzen des Landes und der Landeshauptstadt Hannover.
4. Unterstützung der Realisierung von gemeinschaftlichen Wohnprojekten.
5. Entwicklung eines modellhaften Konzeptes für eine alter(n)sgerechte Quartiersplanung, um den demografischen Wandel mit seiner zunehmenden Bedeutung bei der Neubauplanung mit einzubeziehen. Dazu soll u.a. eine größtmögliche Barrierefreiheit beim Wohnraum und im Außengelände gehören.
6. Für eine sozialverträgliche und nachhaltige Entwicklung der Wasserstadt ist der Aufbau einer der Größe entsprechenden Stadtteilinfrastruktur zeitgleich zum Wohnungsbau notwendig: Kinderbetreuung, Familienzentrum, Schulen, Quartierstreff, Nahversorgung, Soziales, Kultur, Gesundheit und medizinische Versorgung, Raum für Bewegung und Sport, Bolzplatz oder Freispielflächen für Kinder- und Jugendliche, sowie Angebote, die die angrenzenden Wasserflächen – soweit möglich – mit einbeziehen.
Die Infrastruktureinrichtungen sollen spätestens zur Hälfte der Realisierung der geplanten Bebauung der Wasserstadt bzw. entsprechend dem Baufortschritt fertiggestellt sein.
Die zu schaffenden Infrastruktureinrichtungen verbessern so auch Angebot und Versorgung der umliegenden Limmeraner Bevölkerung.
7. Für das neue Wohnquartier wird ein modellhaftes umweltfreundliches Verkehrskonzept entwickelt, dass verstärkt auf den Umweltverbund mit Fahrrad, ÖPNV und Carsharing setzt. Im Fokus soll dabei vor allem die Fahrradfreundlichkeit des neuen Quartiers stehen (z.B. durch ebenerdige überdachte Fahrradabstellplätze vor den Häusern). Die Verpflichtung zur Herstellung von Einstellplätzen für PKW soll durch eine örtliche Bauvorschrift oder durch eine städtebauliche Satzung eingeschränkt werden (Faktor 0,8 Einstellplätze je Wohneinheit und auf Antrag der Bauherren auch weniger). Ziel ist es, dass im neuen Quartier, u.a. durch die Einrichtung und den Bau von Stadtteilgaragen, möglichst wenige PKW-Stellplätze im öffentlichen Raum entstehen.
8. Für eine gute Anbindung der Wasserstadt an den öffentlichen Personennahverkehr, insbesondere einen guten Stadtbahnanschluss, werden von der Stadtverwaltung mit der für den ÖPNV zuständigen Region Hannover Gespräche geführt, welche Varianten zur Anbindung an das bestehende Bus-, Stadtbahn- und S-Bahn-Netz möglich, und ab welcher Bebauungsdichte diese wirtschaftlich sind.
9. Für die Energetische Quartiersentwicklung gelten die Energiestandards der Klimaallianz Hannover 2020 und der Hannover-Standard im nachhaltigen ökologischen Bauen.
10. Für die Wasserstadt Limmer soll ein Konzept zur Minimierung der Folgen des Klimawandels entwickelt werden, das u.a. klimaanpassende Maßnahmen für Gebäude und das gesamte Quartier (z.B. Dach- und Fassadenbegrünung) beinhaltet.
11. Ein Innovatives Müllentsorgungskonzept (z.B. unterirdische Müllcontainerstationen etc.) wird zusammen mit AHA (Abfallwirtschaftsbetrieb Region Hannover) geplant.
12. Für die einzelnen Bauabschnitte werden Architektenwettbewerbe auf Basis der vorgenannten Punkte durchgeführt.