Drucksache Nr. 1380/2017:
Straßenausbaubeiträge für Straßen im Stadtbezirk Kirchrode - Bemerode - Wülferode
-Aufwandsspaltung-

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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1380/2017
8
 

Straßenausbaubeiträge für Straßen im Stadtbezirk Kirchrode - Bemerode - Wülferode
-Aufwandsspaltung-

Antrag,

für die Straßen
1. Steinkampweg von Ostermeierstraße bis Anecampstraße (Anlage 1)
2. Namedorfstraße von Brabeckstraße bis Anecampstraße (Anlage 2)
3. Ostermeierstraße von Steinkampweg bis Namedorfstraße (Anlage 3)
4. Pappelteich von Namedorfstraße bis Angerstraße (Anlage 4)
5. Konerdingstraße von Steinkampweg bis Namedorfstraße (Anlage 5)
6. Nachmittagsweg von Namedorfstraße bis Angerstraße (Anlage 6)
7. An der Quelle von Schäferbergstraße bis Schäferbergstraße (Anlage 7)
den beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Beleuchtungseinrichtungen jeweils gesondert zu ermitteln und abzurechnen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle

Es werden Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen in Höhe von ca. 92.500,- € erwartet. (Anlage 8)

Begründung des Antrages

In den o.g. Straßen wurde im Jahr 2008 die Straßenbeleuchtung im Freileitungsnetz durch eine erdverkabelte Beleuchtungseinrichtung ersetzt.

Die Baumaßnahme erfüllt den Beitragstatbestand der Verbesserung im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 1 NKAG sowie § 1 der Straßenausbaubeitragssatzung.

Weitere Ausbaumaßnahmen wurden nicht vorgenommen.

Nach obergerichtlicher Rechtsprechung ist öffentliche Einrichtung im Sinne von § 6 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz nur die Gemeindestraße insgesamt. Erstrecken sich die Ausbaumaßnahmen nur auf einzelne Straßenteileinrichtungen, können Ausbaubeiträge nur nach einer Aufwandsspaltung erhoben werden, für die der Rat zuständig ist (Beschluss des OVG Lüneburg 9 B 122/86 vom 11.02.1987)

Die Straße Steinkampweg von Ostermeierstraße bis Anecampstraße und die Namedorfstraße von Brabeckstraße bis Anecampstraße gehören zu den Innerortsstraßen. Der von den Anliegern zu tragende Anteil am beitragsfähigen Aufwand beträgt nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 b der Straßenausbaubeitragssatzung 50 % (Anlage 8).

Die Ostermeierstraße von Steinkampweg bis Namedorfstraße, die Straße Pappelteich von Namedorfstraße bis Angerstraße, die Konerdingstraße von Steinkampweg bis Namedorfstraße, die Straße Nachmittagsweg von Namedorfstraße bis Angerstraße und die Straße An der Quelle von Schäferbergstraße bis Schäferbergstraße gehören zu den Anliegerstraßen. Der von den Anliegern zu tragende Anteil am beitragsfähigen Aufwand beträgt hier nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Straßenausbaubeitragssatzung 75 % (Anlage 8).

Der beantragte Ratsbeschluss ist erforderlich, damit die Verwaltung der aus der Straßenausbaubeitragssatzung resultierenden Beitragserhebungsverpflichtung nachkommen kann.
66.03 
Hannover / 24.05.2017