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Gentechnikfreiheit auf landwirtschaftlichen Flächen - unbefristet
Antrag,
Bei der Neuverpachtung und Verlängerung von Pachtverträgen von städtischen landwirtschaftlichen Flächen werden die PächterInnen auch in Zukunft vertraglich verpflichtet, keine gentechnisch veränderten Organismen (GVO) - insbesondere Saatgut und Pflanzen - auf den Flächen einzubringen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Pachtregelungen gelten für Frauen und Männer gleichermaßen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bereits im September 2000 hat der Rat mit Zustimmung zur DS. 3302/1999 beschlossen, dass bei der Neuverpachtung bzw. Verlängerung von Pachtverträgen von städtischen landwirtschaftlichen Flächen die PächterInnen verpflichtet werden, für einen Zeitraum von zunächst fünf Jahren auf die Verwendung von transgenem Saatgut zu verzichten. Der Beschluss wurde zwar erst mit Zeitverzögerung umgesetzt (siehe Info-Drucksache Nr. 2534/2005), der Verzicht auf GVO ist jedoch seither Bestandteil aller städtischen Pachtverträge für landwirtschaftliche Flächen und wurde von allen PächterInnen problemlos akzeptiert.
Aufgrund der guten Akzeptanz der Regelung soll ein Verbot von GVO dauerhaft in die Pachtverträge aufgenommen werden.
67.7
Hannover / 31.05.2013