Drucksache Nr. 1377/2004:
Jahresabschluss für das Klinikum Hannover -Wirtschaftsjahr 2002

Inhalt der Drucksache:

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1377/2004
5
 

Jahresabschluss für das Klinikum Hannover -Wirtschaftsjahr 2002

Antrag,


1. den Jahresabschluss und den Lagebericht, die als Anlage beigefügt sind, gemäß § 5 Gebietsänderungsvertrag i.V.m. § 30 Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) festzustellen,

2. die Entlastung der Werksleitung gemäß § 30 EigBetrVO zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aus der Drucksache ergeben sich keine Gender-Aspekte

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten0,00 €Betriebseinnahmen0,00 €
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten0,00 €
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben0,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung0,00 €Sachausgaben0,00 €
Einrichtungsaufwand0,00 €Zuwendungen923.527,00 €1.5190.712000.5
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten0,00 €
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt923.527,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-923.527,00 € 

Gemäß § 5 Nr. 1 des Gebietsänderungsvertrages zwischen Landeshauptstadt Hannover und Region Hannover trägt die Landeshauptstadt Hannover den Jahresverlust des Klinikum Hannover für das Wirtschaftsjahr 2002 zur Hälfte.

Der Jahresfehlbetrag 2002 des Klinikum Hannover (einschl. Altenzentrum Eichenpark) beträgt ohne Erträge aus Verlustübernahme 8.724.987,53 €. Davon entfallen 1.336.771,70 € auf das Altenzentrum Eichenpark. Der Verlust des Krankenhausbereiches beträgt 7.388.215,83 €. Das Klinikum Hannover hat den sich daraus für die Landeshauptstadt Hannover ergebenen Betrag von 3.694.107,91 € als "Erträge aus Verlustübernahme" gebucht und den Jahresfehlbetrag entsprechend gemindert.

Die Erstattung an die Region Hannover erfolgt gemäß Gebietsänderungsvertrag in vier gleichen Jahresraten beginnend mit dem Jahr 2004 jeweils nach Rechtskraft der Haushaltssatzung. 2004 ist danach eine Rate von 923.527 € zu leisten. Bei der Hsh-Stelle 1.5190.712000.5 sind 923.000 € veranschlagt, so dass sich Mehrausgaben von 527 € ergeben.


Begründung des Antrages


Gemäß § 30 EigBetrVO stellt der Rat den Jahresabschluss und den Lagebericht fest, entlastet die Werksleitung und beschließt über die Behandlung des Jahresgewinns / Jahresverlustes. Nach § 5 Nr. 1 des Gebietsänderungsvertrages erfolgt die Feststellung des Jahresergebnisses für das Wirtschaftsjahr 2002 letztmalig durch die Gremien der Landeshauptstadt Hannover.
20.2 
Hannover / 08.06.2004