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Jahresabschluss für das Klinikum Hannover -Wirtschaftsjahr 2002
Antrag,
1. den Jahresabschluss und den Lagebericht, die als Anlage beigefügt sind, gemäß § 5 Gebietsänderungsvertrag i.V.m. § 30 Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) festzustellen,
2. die Entlastung der Werksleitung gemäß § 30 EigBetrVO zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Aus der Drucksache ergeben sich keine Gender-Aspekte
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | 0,00 € | | Betriebseinnahmen | 0,00 € | |
sonstige Einnahmen | 0,00 € | | Finanzeinnahmen von Dritten | 0,00 € | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | 0,00 € | | Personalausgaben | 0,00 € | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | 0,00 € | | Sachausgaben | 0,00 € | |
Einrichtungsaufwand | 0,00 € | | Zuwendungen | 923.527,00 € | 1.5190.712000.5 |
Investitionszuschuss an Dritte | 0,00 € | | Kalkulatorische Kosten | 0,00 € | |
Ausgaben insgesamt | 0,00 € | | Ausgaben insgesamt | 923.527,00 € | |
Finanzierungssaldo | 0,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -923.527,00 € | |
Gemäß § 5 Nr. 1 des Gebietsänderungsvertrages zwischen Landeshauptstadt Hannover und Region Hannover trägt die Landeshauptstadt Hannover den Jahresverlust des Klinikum Hannover für das Wirtschaftsjahr 2002 zur Hälfte.
Der Jahresfehlbetrag 2002 des Klinikum Hannover (einschl. Altenzentrum Eichenpark) beträgt ohne Erträge aus Verlustübernahme 8.724.987,53 €. Davon entfallen 1.336.771,70 € auf das Altenzentrum Eichenpark. Der Verlust des Krankenhausbereiches beträgt 7.388.215,83 €. Das Klinikum Hannover hat den sich daraus für die Landeshauptstadt Hannover ergebenen Betrag von 3.694.107,91 € als "Erträge aus Verlustübernahme" gebucht und den Jahresfehlbetrag entsprechend gemindert.
Die Erstattung an die Region Hannover erfolgt gemäß Gebietsänderungsvertrag in vier gleichen Jahresraten beginnend mit dem Jahr 2004 jeweils nach Rechtskraft der Haushaltssatzung. 2004 ist danach eine Rate von 923.527 € zu leisten. Bei der Hsh-Stelle 1.5190.712000.5 sind 923.000 € veranschlagt, so dass sich Mehrausgaben von 527 € ergeben.
Begründung des Antrages
Gemäß § 30 EigBetrVO stellt der Rat den Jahresabschluss und den Lagebericht fest, entlastet die Werksleitung und beschließt über die Behandlung des Jahresgewinns / Jahresverlustes. Nach § 5 Nr. 1 des Gebietsänderungsvertrages erfolgt die Feststellung des Jahresergebnisses für das Wirtschaftsjahr 2002 letztmalig durch die Gremien der Landeshauptstadt Hannover.
20.2
Hannover / 08.06.2004