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Umstrukturierung einer Kindergartengruppe in der Kindertagesstätte Gethsemane in eine integrative Gruppe
Antrag,
zu beschließen,
- eine Kindergartengruppe (20 Plätze, Ganztagsbetreuung) in der Kita Gethsemane, Klopstockstr. 18, 30177 Hannover, in Trägerschaft des ev.-luth.-Stadtkirchenverbandes Hannover KdöR in eine integrative Kindergartengruppe (19 Plätze, davon ein Integrationsplatz, Ganztagsbetreuung) umzustrukturieren
sowie
- dem Träger ab dem 01.09.2024, frühestens nach Erteilung der Betriebserlaubnis, entsprechend der mit dem Träger vereinbarten Förderungen für verbandseigene Kindertagesstätten (VBE) sowie auf der Grundlage der DS Nr. 2735/1997 "Förderung von Integrationsgruppen und Kindergartengruppen mit Einzelintegration -gemäß Anlage 2-" zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Das Angebot der Kindertagesstätte richtet sich generell an alle Geschlechter, insbesondere achtet die Leitung der Einrichtung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als neutral bewertet.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501 | Kindertagesbetreuung |
| Angaben pro Jahr |
| Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
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| | Transferaufwendungen |
-€6,123.00 |
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| Saldo ordentliches Ergebnis |
€6,123.00 |
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Die Finanzierung im Teilergebnishaushalt 51 erfolgt als Zuwendungsgewährung an den Träger. Bei der Finanzierung der Kindergartenplätze wurden von den Betriebsausgaben die
Einnahmen der Finanzhilfe des Landes für das pädagogische Personal aufgrund der gesetzlichen Änderungen zum 01.08.2018 abgesetzt. Durch die Umstrukturierung ergeben sich Minderausgaben beim Produkt Kindertagesbetreuung in Höhe von 6.123,00 Euro.
Begründung des Antrages
In der siebengruppigen Einrichtung können derzeit max.129 Kinder (2x Kindergarten ganztags mit je 24 und 20 Plätzen, 1x Kindergarten integrativ mit 18 Plätzen, 1x Kindergarten 3/4 mit 17 Plätzen, 2 x Hort mit 15 und 20 Plätzen) betreut werden.
In der Kindergartengruppe mit 20 Kindern wurde bei einem Kind ein heilpädagogischer Förderbedarf festgestellt. Da bereits alle Plätze in der integrativen Kindergartengruppe belegt sind und das Kind aus pädagogischen Gründen auch nicht die Gruppe wechseln soll, beantragt der Träger die integrative Betreuung des Kindes in der Regelgruppe. Es ist eine Platzreduzierung um einen Platz auf dann 19 Plätze erforderlich. Die Planung ist mit dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Hannover -Landesjugendamt- abgestimmt und die entsprechende Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.
Die personellen Voraussetzungen für die integrative Betreuung sind in der Einrichtung vorhanden.
51.42
Hannover / Jul 12, 2024