Drucksache Nr. 1375/2011:
Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen gemäß § 83 Abs. 4 NGO

Inhalt der Drucksache:

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1375/2011
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Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen gemäß § 83 Abs. 4 NGO

Antrag,


der Annahme folgender Zuwendungen für die KunstFestSpiele Herrenhausen zuzustimmen:

Name der Zuwendungsgeber



1. Förderverein Freunde der KunstFestSpiele Herrenhausen e. V., Hannover
Vorsitzender: Wolfgang Schneider
2. Nachlass Wenzel, Hannover

Art der Zuwendung (Geld- oder Sachzuwendung)

Geldzuwendung


Wert der Zuwendung

zu 1: 2010 329.000 €

zu 2: 2010 25.565 €

zu 1: 2011 240.000 €

zu 2: 2011 25.565 €

gesamt 2010 / 2011: 620.130 €




Zweck der Zuwendung

Zu 1 und zu 2: Die Zuwendungen dienen zur finanziellen Unterstützung des vielseitigen Programmangebotes der KunstFestSpiele Herrenhausen. Das außergewöhnliche Format der KunstFestSpiele wurde 2010 eigens für Hannover entwickelt und stellt den interdiziplinären Austausch zwischen den Künsten in den Mittelpunkt. Konzerte, Musiktheater, Kunstinstallationen und anregende Gespräche bieten den FestivalbesucherInnen hochwertigen Kunstgenuss. Der Förderverein Freunde der KunstFestSpiele Herrenhausen e. V. hat sich um Zuwendungen der VHV und der Sparkassen-Finanzgruppe erfolgreich bemüht, aus dem Nachlass Wenzel kommt eine weitere Spende. Ohne Zuwendungen dieser Art ist das anspruchsvolle Programm des mittlerweile bundesweit bekannten Festivals nicht zu leisten.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Gender Aspekte sind nicht berührt.

Kostentabelle


Es entstehen keine Kosten.

Begründung des Antrages


Gemäß § 83 Abs. 4 NGO, § 25a Abs. 2 GemHKVO hat der Rat über die Annahme der Zuwendungen zu entscheiden. Die Verwaltung empfiehlt, der Annahme der im Antrag bezeichneten Zuwendungen zuzustimmen.
18.2 
Hannover / 15.06.2011