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Erweiterung des Betreuungsangebotes der Kindertagesstätte Ahldener Straße
Antrag,
zu beschließen,
1.) die Betreuungszeit einer Gruppe der städtischen Kindertagesstätte Ahldener Straße in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover (AWO) von derzeit halbtags mit Essen (HtmE) auf eine 3/4-Betreuung (08.00 bis 14.00 Uhr) auszuweiten und
2.) für dieses Betreuungsangebot ab 01.08.2006 laufende Beihilfen auf Basis der Fördergrundsätze des Betriebskostenersatzes (BKE) zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | 0,00 € | | Betriebseinnahmen | 0,00 € | |
sonstige Einnahmen | 0,00 € | | Finanzeinnahmen von Dritten | 0,00 € | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | 0,00 € | | Personalausgaben | 0,00 € | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | 0,00 € | | Sachausgaben | 0,00 € | |
Einrichtungsaufwand | 0,00 € | | Zuwendungen | 9.100,00 € |
4641.000/678000* |
Investitionszuschuss an Dritte | 0,00 € | | Kalkulatorische Kosten | 0,00 € | |
Ausgaben insgesamt | 0,00 € | | Ausgaben insgesamt | 9.100,00 € | |
Finanzierungssaldo | 0,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -9.100,00 € | |
* Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, sodass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Begründung des Antrages
In der städtischen Kindertagesstätte Ahldener Straße in Trägerschaft der AWO werden in einer Krabbel-, einer Hort- und zwei Kindergartengruppen insgesamt 85 Kinder betreut. Im Kindergartenbereich gibt es eine Ganztagsgruppe und eine Halbtagsgruppe mit Essen.
In letzter Zeit wird die Halbtagskindergartengruppe immer weniger nachgefragt, da von vielen Eltern eine längere Betreuungszeit gewünscht wird. Der Träger hat daher eine Aufstockung der Betreuungszeit dieser Gruppe um täglich 1,5 Stunden auf eine 3/4-Betreuung beantragt. Es handelt sich bei einer Betreuungszeit von 08.00 bis 14.00 Uhr um ein bedarfsgerechtes Angebot, das insbesondere berufstätigen Elternteilen gerecht wird, die einer Halbtagstätigkeit nachgehen.
Durch die Umsetzung des Beschlusses würde die Einrichtung ein breit gefächertes Betreuungsangebot vorhalten, das den tatsächlichen Bedürfnissen im Heideviertel entspricht.
Die AWO wird als Träger zum 31.07.2006 die Kindergartenaußengruppe in der Haltenhoffstraße (halbtags ohne Essen) schließen, da die Räumlichkeiten ab 01.08.2006 nicht mehr zur Verfügung stehen. Diese Außengruppe gehört zur Kindertagesstätte Mühenkamp im Stadtteil Herrenhausen. Aufgrund eines geringeren Bedarfs an Kindergartenplätzen an diesem Standort konnte der Träger allen betroffenen Kindern einen anderen Betreuungsplatz zur Verfügung stellen. Durch die Schließung dieser Gruppe werden Betriebskosten in Höhe von ca. 83.000,00 Euro jährlich eingespart. Dadurch ist es möglich, das Betreuungsangebot der Kita Ahldener Straße bedarfsgerecht umzustrukturieren, ohne das Kindertagesstätten-Budget zu belasten.
Zusätzliche Investitionen erfolgen nicht, da durch die Umstrukturierung weder bauliche Maßnahmen erforderlich werden noch zusätzliche Einrichtungsgegenstände zu beschaffen sind. Die geplante Angebotserweiterung ist durch die geltende Betriebserlaubnis des Nds. Landesjugendamtes bereits abgedeckt.
51.4
Hannover / 07.06.2006