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" Verein der Freunde der GS Mengendamm e.V." - Umwandlung und dauerhafte Förderung der 3. Gruppe als Regelhort -
Antrag,
- der Umwandlung des bestehenden Innovativen Modellprojektes des "Vereins der Freunde der GS Mengendamm e.V.", Trageweg 20, 30163 Hannover zum 01.08.2005 in eine Regelhortgruppe zuzustimmen und
- die damit einhergehende Veränderung der laufenden Finanzierung von zurzeit zusätzlichen 14.200 € pro Jahr
zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die mit der Beschlussempfehlung verbundene Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Männer und Frauen aus, da ein Angebot dieser Hortbetreuung sowohl Eltern als auch Kindern zu gute kommt. Das angestrebte Betreuungsangebot schließt sowohl Mädchen als auch Jungen ein, ohne damit eine gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung zu verbinden.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | 0,00 € | | Betriebseinnahmen | 0,00 € | |
sonstige Einnahmen | 0,00 € | | Finanzeinnahmen von Dritten | 0,00 € | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | 0,00 € | | Personalausgaben | 0,00 € | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | 0,00 € | | Sachausgaben | 14.200,00 € | *1.4645.718100.5 |
Einrichtungsaufwand | 0,00 € | | Zuwendungen | 0,00 € | |
Investitionszuschuss an Dritte | 0,00 € | | Kalkulatorische Kosten | 0,00 € | |
Ausgaben insgesamt | 0,00 € | | Ausgaben insgesamt | 14.200,00 € | |
Finanzierungssaldo | 0,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -14.200,00 € | |
Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Begründung des Antrages
Seit Einführung der Verlässlichen Grundschule am Standort der GS Mengendamm betreibt der "Verein der Freunde der GS Mengendamm e.V." eine dreigruppige Einrichtung mit insgesamt 60 Plätzen.
Diese drei Gruppen wurden anfänglich als Schulergänzende Betreuungsmaßnahmen gefördert. Derzeit erhält der Träger eine Förderung für zwei Hortgruppen und ein Innovatives Modellprojekt.
Auf Grund dieser beiden Betreuungsmodelle und der damit verbundenen unterschiedlichen Qualitätsstandards, sieht sich der Träger nicht mehr in der Lage, unter diesen Voraussetzungen das Innovative Modellprojekt weiterzuführen.
Der Träger ist nur bereit, die Gruppe als Hortgruppe weiterzuführen und stellte dementsprechend einen erneuten Antrag auf Umwandlung.
In dem vorliegenden Finanzierungsplan hat der Verein verdeutlicht, dass er mit einer Aufstockung der laufenden Förderung von jährlich 14.200 € das Inno-Projekt als 3. Hortgruppe auskömmlich betreiben kann.
Die räumliche und personelle Ausstattung der Gruppen entspricht den Rahmenbedingungen für einen Regelhort und insofern wurde dem Verein seitens des Niedersächsischen Landesjugendamtes bereits eine Betriebserlaubnis als "Horteinrichtung" zugesichert.
Darüber hinaus wurde vom Fachbereich Bibliothek und Schule auf eine zeitliche Befristung der Schulraumnutzung verzichtet.
Im Rahmen des Konzeptes zur Verbesserung der Schulkinderbetreuung wurden für den Stadtbezirk Vahrenwald/List Mittel zur Schaffung zusätzlicher Plätze in Höhe von 33.800 € bereitgestellt.
Da zurzeit weder Anträge noch Initiativen zur Schaffung von neuen Betreuungsangeboten vorliegen, sollen dem Verein unter Berücksichtigung dieser finanziellen Kapazitäten, die erforderlichen Mittel zur Umwandlung ihrer 3. Gruppe zur Verfügung gestellt werden.
Mit dieser Umwandlung werden zumindest die bestehenden 20 Betreuungsplätze langfristig und entsprechend den Erfordernissen vor Ort sichergestellt.
Die verbleibende Restsumme des "Platzhalters" in Höhe von 19.600 € steht dem Stadtbezirk für Schulkinderprojekte weiterhin zur Verfügung.
51.4
Hannover / 20.06.2005