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Ernennung von Ehrenbeamtinnen/Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr
Antrag,
zu beschließen, unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von sechs Jahren
Michael Sander, Freiwillige Feuerwehr Buchholz,
zum Ortsbrandmeister
zu ernennen, sofern die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als neutral bewertet.
Kostentabelle
Die finanzielle Folgewirkung dieser Personalmaßnahme wird durch das etatisierte Personalkostenbudget gedeckt.
Begründung des Antrages
Nach § 20 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes und § 3 der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Landeshauptstadt Hannover sind die Ortsbrandmeisterinnen/Ortsbrandmeister und deren Stellvertreterinnen/Stellvertreter in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.
Der Vorschlag zur Ernennung der Ortsbrandmeisterinnen/Ortsbrandmeister und der stellvertretenden Ortsbrandmeisterin/des stellvertretenden Ortsbrandmeisters wird von der Mehrheit der in einer hierzu einberufenen Versammlung anwesenden aktiven Mitglieder der jeweiligen Ortsfeuerwehr abgegeben. Über die Ernennung beschließt der Rat nach Anhörung des Leiters der Berufsfeuerwehr. Dieser hat bereits zugestimmt.
Wir bitten, wie beantragt zu beschließen.
18.21 /1
Hannover / Jul 9, 2024