Drucksache Nr. 1368/2004:
Aufwendungszuschüsse für den sozialen Wohnungsbau
Verlängerung der im Jahr 2005 auslaufenden Bewilligungszeiträume

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1368/2004 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1368/2004
2
 

Aufwendungszuschüsse für den sozialen Wohnungsbau
Verlängerung der im Jahr 2005 auslaufenden Bewilligungszeiträume

Antrag, zu beschließen:


Bei Mitfinanzierung durch die Region Hannover können auf Antrag der Eigentümer die Laufzeiten der Aufwendungszuschüsse für die 196 in der Anlage 1 aufgeführten Mietwohnungen um bis zu zehn Jahre verlängert werden. Nach Abzug von Verzichten der Eigentümer – mindestens in Höhe von 1/3 der bisherigen Leistungen – tragen die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover dabei die verbleibenden Zahlbeträge je zur Hälfte, maximal 1,50 EUR je Quadratmeter Wohnfläche monatlich.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Keine der betroffenen Wohnungen wurde unter geschlechtsspezifischen Gesichtspunkten gefördert. Die vorgesehene Laufzeitverlängerung bzw. -nichtverlängerung von Aufwendungszuschüssen ent- bzw. belastet alle Betroffenen gleichermaßen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten0,00 €Betriebseinnahmen0,00 €
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten45.600,00 €1.6210.162000.0 (6610B1)
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt45.600,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben0,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung0,00 €Sachausgaben45.600,00 €1.6210.727100.7 (661041)
Einrichtungsaufwand0,00 €Zuwendungen45.600,00 €1.6210.727500.2 (6610B1)
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten0,00 €
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt91.200,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-45.600,00 € 

Begründung des Antrages


Die Landeshauptstadt Hannover hat zur Deckung der laufenden Aufwendungen von Bauvorhaben Zuschüsse gewährt, die der Einhaltung bestimmter Mieten dienen. Die Stadt hat dadurch das Recht, während der Laufzeit der Aufwendungszuschüsse die Wohnungssuchenden zu benennen, an die die geförderten Wohnungen vermietet werden. Dem Verfügungsberechtigten über die Wohnungen steht ein Auswahlrecht unter mehreren Wohnungssuchenden nicht zu (ausschließliches Belegrecht der Stadt).

Diese Aufwendungszuschüsse haben bei ihrer Erstbewilligung in der Regel eine Laufzeit von 15 Jahren. Zum Ende der Laufzeit wird entschieden, ob eine Verlängerung der Laufzeit – insbesondere auch im Hinblick auf den Abbau von Belegrechtsschwerpunkten und zukünftige Bedarfe – erforderlich ist. Maßgebend für die Beurteilung sind dabei u. a. die örtliche Lage der Wohnungen, ihre Größe und Zuschnitte, die Höhe der Mieten sowie die Eignung für die Wohnraumversorgung der Personenkreise, die sich am Markt nicht selbst versorgen können.

Im Rahmen der Abstimmungen mit der Region Hannover, der städtischen Aufgabenkritik und des Haushaltskonsolidierungsprogramms V schlägt die Verwaltung daher dem Rat – vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die Regionsversammlung – vor, die Laufzeiten der im Jahre 2005 auslaufenden Bewilligungszeiträume für die in Anlage 1 benannten 196 Wohnungen auf Antrag der Eigentümer um bis zu 10 Jahre zu verlängern. Dabei wird die mit der Region und Teilen der hannoverschen Wohnungswirtschaft erarbeitete „Drittel-
lösung“ angewandt:
Mindestens 1/3 des notwendigen Aufwendungszuschusses als Mietverzicht des Eigentümers, die restlichen 2/3, maximal 1,50 EUR je Quadratmeter Wohnfläche monatlich, als neuer Aufwendungszuschuss, jeweils zur Hälfte aus Mitteln der Region Hannover und der Stadt Hannover.


Empfohlene Laufzeitverlängerungen im Einzelnen (Anlage 1)


Wittenberger Straße 65

Für die 11 Wohnungen des Mehrfamilienhauses eines Einzeleigentümers wurden neben dem Aufwendungszuschuss ein nicht-öffentliches Baudarlehen der Stadt sowie ein Aufwendungszuschuss aus Landesmitteln bewilligt. Die Zweckbestimmung aus dem Landeszuschuss ist bereits beendet. Bei einer Nichtverlängerung der Laufzeit des Aufwendungszuschusses würden die Bindungen – abgesehen vom städtischen Belegrecht aufgrund des Baudarlehens – zum 31.12.2008 entfallen.

Das Objekt Wittenberger Straße trägt zur Streuung der Belegrechte bei (kleine Einheit). Ein Wegfall des Aufwendungszuschusses mit entsprechend möglichen Mieterhöhungen um bis zu 1,84 EUR/m² würde jedoch dazu führen, dass die Wohnungen – trotz der durch das städtische Baudarlehen weiter bestehenden Belegrechte – aufgrund der Miethöhe nicht mehr an die von der Stadt mit Wohnraum zu versorgende Klientel vermittelt werden könnten.


Alte Stöckener Straße 32

Neben dem städtischen Aufwendungszuschuss wurden die 8 Wohnungen eines Einzeleigentümers mit einem Baukostenzuschuss aus Landesmitteln gefördert. Die Zweckbestimmung aus diesem Baukostenzuschuss ist ausgelaufen. Bei einer Einstellung des Aufwendungszuschusses würden alle Bindungen zum 31.12.2008 entfallen.

Die Wohnungen in der Alten Stöckener Straße sind wegen ihrer guten Verkehrsanbindung und der noch günstigen Mieten für die von der Stadt zu vermittelnden Wohnungssuchenden gut geeignet. Im Stadtteil Stöcken besteht ein großer Bedarf an den Zwei- und Drei-Zimmer-Wohnungen dieses Mehrfamilienhauses.


Clemensstraße 4; Matthiasstraße 5, 7, 9; Am Alten Friedhof 6–20 ger. u. a.

Der Bau der 62 Wohnungen in 3 Objekten wurde neben dem Aufwendungszuschuss auch mit einem öffentlichen Baudarlehen der Stadt und einem Baukostenzuschuss des Landes finanziert. Die Zweckbestimmung des Landes aufgrund des Baukostenzuschusses ist bereits ausgelaufen. Das ausschließliche Belegrecht der Stadt und die Bindung an das Kostenmietrecht blieben allerdings durch die städtischen Baudarlehen auch bei Wegfall des Aufwendungszuschusses erhalten.

Die 4 Wohnungen in der Clemensstraße entsprechen den Zielen der „Streuung von Belegrechten / kleine Einheiten“. Es handelt sich um die Aufstockung eines Altbaus. Die Wohnungen sind dadurch im Verhältnis zur möglichen Personenbelegung relativ groß. Eine höhere Miete würde die Wohnungen nicht mehr vermittelbar machen. Um die Vermietbarkeit zu halten, hat die Eigentümerin daher bereits einen Mietverzicht in Höhe von 0,55 EUR/m² monatlich ausgesprochen.

Auch für die beiden anderen Objekte wird eine Laufzeitverlängerung vorgeschlagen, um für die Stadt vermittelbare Belegrechte zu erhalten. Wegen der – überwiegend – großen Wohnflächen ergeben sich zusammen mit den Betriebskosten hohe Gesamtmieten. Da die Eigentümerin bereits Mietverzichte in Höhe von 0,58 bzw. 1,13 EUR je m² Wohnfläche ausgesprochen hat, ist die Beibehaltung des Aufwendungszuschusses gerechtfertigt.


Weißenburgstraße 4; Krugstraße 7A, 7B

Neben den städtischen Zuschüssen wurden für die 17 Wohnungen auch Zuschüsse aus Landesmitteln gewährt, deren Zweckbestimmungen jedoch bereits ausgelaufen sind. Für die Krugstraße wurde darüber hinaus ein nicht-öffentliches Baudarlehen aus städtischen Mitteln sowie für die Schaffung einer behindertengerechten Wohnung ein nicht-öffentliches Landesdarlehen bewilligt. Bei Nichtverlängerung der Laufzeiten würden – bis auf das ausschließliche Belegrecht der Stadt für die Krugstraße – alle anderen Bindungen zum 31.12.2008 wegfallen.

Es besteht ein großes städtisches Interesse an einer Streuung der Belegrechte (kleine Einheiten in verteilten Lagen des Stadtgebietes) und an preisgünstigen Behindertenwohnungen. Raum für Mieterhöhungen ist bei den derzeitigen Mieten kaum noch. Bei beiden Objekten hat der Eigentümer bereits Mietverzichte (1,23 bzw. 0,73 EUR) ausgesprochen. Für alle 17 Wohnungen sollte der Aufwendungszuschuss daher im Rahmen der Drittellösung weiter gewährt werden.


Weißekreuzstraße 18 (Altenwohnungen)

Es handelt sich um eine Wohnanlage mit 57 Altenwohnungen, die der jetzige Eigentümer 1991 – u. a. auch im Interesse der Stadt – vom ursprünglichen Bauherrn erworben hat. Für den Erwerb wurde der – sehr hohe – Aufwendungszuschuss auf Beschluss des Rates (Drucksache Nr. 1122/1990) vorzeitig um – ab damaligen Zeitpunkt – 15 Jahre verlängert. Da sich aus der Ursprungsfinanzierung (Baukostenzuschuss und Grunderwerbsbeihilfe aus städtischen Mitteln) keine weiter gehenden Bindungen ergeben, würden bei einer Nichtverlängerung der Laufzeit des Aufwendungszuschusses alle Bindungen zum 31.12.2008 (Ende der Nachbindung) entfallen.

Die Altenwohnanlage gehört zu den drei am stärksten gefragten Anlagen im Stadtgebiet, da sie sich in einer zentralen Wohnlage befindet. Aufgrund eines stufenlosen Zugangs, der nur bei wenigen Altenwohnanlagen vorhanden ist, können hier gelegentlich auch Wohnungsvermittlungen an Rollstuhlfahrer vorgenommen werden. Das Belegrecht der Stadt sollte daher gehalten werden.

Der derzeitige Aufwendungszuschusses beträgt 5,05 EUR je m² Wohnfläche monatlich. Dies übersteigt die mit der Region abgesprochene Kappungsgrenze in Höhe von maximal 1,50 EUR je m² Wohnfläche erheblich. Mit dem Eigentümer wurde deshalb dahin gehend verhandelt, dass der künftige Zuschussbetrag, der von Region und Stadt je zur Hälfte zu tragen wäre, auf 1,50 EUR je m² begrenzt wird. Eine endgültige Zustimmung des Eigentümers zu diesem Verfahren steht noch aus.


Aarhushof 3, 5, 7; Odensehof 27

Für beide Objekte mit 41 Wohnungen wurden neben dem Aufwendungszuschuss auch ein Baudarlehen aus nicht-öffentlichen Mitteln der Stadt und ein Aufwendungszuschuss des Landes bewilligt. Die Zweckbestimmungen aus dem Landeszuschuss sind bereits beendet. Bei Einstellung des städtischen Aufwendungszuschusses würde die Bindung an das Kostenmietrecht zum 31.12.2008 enden, das ausschließliche Belegrecht der Stadt jedoch aufgrund des Baudarlehens erhalten bleiben.

Die Wohnungen befinden sich in günstiger und ruhiger Lage und sind aufgrund des guten Wohnungsgemenges und der vorteilhaften Wohnungszuschnitte für den mit Wohnraum zu versorgenden Personenkreis sehr geeignet. Die Stadt hat daher ein großes Interesse daran, diese Belegrechte ohne eine Erhöhung der Mieten zu erhalten. Die Eigentümerin ist bereits Mietverzichte von 0,89 bzw. 0,93 EUR/m² eingegangen.


Verzichte auf Laufzeitverlängerungen (Anlage 2)

Die Laufzeit des Aufwendungszuschusses für das Objekt Shepton-Mallet-Ring 10, 12, 14 mit 29 Wohnungen sollte nicht verlängert werden, da die Wohnungen aufgrund der Miete von – derzeit – 5,42 EUR/m² zukünftig kaum noch an die von der Stadt mit Wohnraum zu versorgenden Wohnungssuchenden zu vermitteln sein werden. Sämtliche Miet- und Belegungsbindungen würden dann zum 31.12.2008 entfallen.

Bei den Objekten Grotefendstr. 5, Aarhushof 1, Neue Str. 55–59 und Adolfinenstr. 1–7 verzichten die Eigentümer auf eine Verlängerung der Laufzeit der Aufwendungszuschüsse.
 61.4
Hannover / 21.05.2004