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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtBebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1251, 1. Änderung - Sophienschule
Satzungsbeschluss
Antrag,
den Bebauungsplan Nr. 1251, 1. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit
§ 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Das Ziel des Bebauungsplanes wirkt sich auf alle Geschlechter gleichermaßen aus.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1251, 1. Änderung hat vom 07. Mai bis zum 08. Juni 2020 öffentlich ausgelegen. Es sind keine Stellungnahmen von Bürger*innen eingegangen.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB wurde vom 06. August bis zum 18. September 2019 durchgeführt. Die Begründung des Entwurfs wurde überprüft und insgesamt redaktionell überarbeitet und ansonsten unverändert als Begründung des Bebauungsplanes übernommen. Der Bebauungsplanentwurf wurde unverändert übernommen.
Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 beigefügt.
Der Beschluss ist notwendig, um das Bebauungsplanverfahren abzuschließen.
61.11
Hannover / 17.06.2020