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Die Stadtverwaltung berichtet auf Wunsch des Jugendhilfeausschusses regelmäßig über den Sachstand.
Durchführung der Wahlen zum Jugendparlament
Mit dem einstimmigen Beschluss der Wahlordnung durch den Rat am 28.05.2026 konnten die organisatorischen und strukturellen Vorbereitungen für die erste Wahl des Jugendparlaments der Landeshauptstadt Hannover weiter konkretisiert werden. Damit sind die rechtlichen Grundlagen zur Durchführung einer Wahl gelegt.
Gemäß § 8 Absatz 1 der Wahlordnung ist die Wahl digital durchzuführen. Es ist gelungen, mit dem Anbieter hinter der digitalen Beteiligungsplattform „mitreden-hannover.de“ CrowdInsights zu vereinbaren, ein Zusatzmodul auf der Website zur Durchführung der Wahl einzubinden. Dieses Modul wird in Abstimmung mit der Landeshauptstadt eigens dafür programmiert. Die Koordinierungsstelle Einwohner*innenbeteiligung unterstützt in dem Prozess.
Gemäß § 8 Absatz 3 der Wahlordnung kann die Verwaltung an geeigneten Stellen unterstützende Strukturen zur Wahl anbieten. Die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit werden daher bei Bedarf junge Menschen unterstützen, die Schwierigkeiten mit der digitalen Wahl haben (technisch/persönlich). Dabei werden selbstverständlich die Grundsätze einer freien und geheimen Wahl gewahrt.
Ab sofort ist das Einreichen von Wahlvorschlägen zur Jugendparlamentswahl digital (per Email an
jupawahlen@hannover-stadt.de) oder postalisch (an den FB Jugend und Familie der LHH) möglich. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß § 10 Absatz 3 der Wahlordnung spätestens bis zum 23.07.2026. Das Einreichen von Wahlvorschlägen ist gemäß Wahlordnung § 6 Absatz 3 bis zum 06.08.2026 möglich.
Unabhängig davon wird bereits jetzt über die Jugendparlamentswahl informiert:
- auf hannover.de/jupa
- über Pressearbeit (vgl. erschienene Artikel in HAZ, Neue Presse, Wochenblatt)
- über die Kooperations- und Netzwerkpartner in der Kinder- und Jugendarbeit
- über Informationsstände bei jugendrelevanten öffentlichen Veranstaltungen
Ende Juni startet zusätzlich eine Öffentlichkeits- und Informationskampagne. Neben der Bekanntmachung sind auch digitale Informationsveranstaltungen für interessierte junge Menschen und Eltern geplant. Im Rahmen der Kampagne werden Werbematerialien und Informationen an jugendrelevante Strukturen außerhalb der Kinder- und Jugendarbeit versendet. Derzeit vorgesehen sind:
- weiterführende Schulen
- berufsbildende Schulen
- Stadtteilbibliotheken
- Freizeitheime
- Verbände, Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen
Zur Durchführung der Wahl beruft die Landeshauptstadt gemäß Wahlordnung ein siebenköpfiges Wahlgremium. Den Vorsitz übernimmt der Fachbereichsleiter des Fachbereichs Jugend und Familie. Die sechs Mitglieder des Wahlgremiums werden zur Hälfte durch Mitarbeitende der Verwaltung und durch junge Menschen aus der ehemaligen Initiative für ein Jugendparlament besetzt.
Die für das Jugendparlament geplante Verwaltungsstelle ist noch nicht besetzt.
Jugendparlamentsbegleitende Jugendarbeit
Da sich die Initiative zur Einführung eines Jugendparlaments Ende Mai 2026 offiziell aufgelöst hat, wird die weitere Jugendbeteiligung im Prozess durch eine intensivierte Zusammenarbeit mit dem Förderverein des Jugendparlaments der Stadt Hannover e.V. sichergestellt. Der Förderverein hat sich aus Mitgliedern der ehemaligen Initiative für ein Jugendparlament gegründet und möchte zukünftig sowohl die Fachstelle als auch das entstehende Jugendparlament in unterstützender Funktion begleiten. Die Zusammenarbeit mit dem Förderverein soll nach der Wahl entwickelt und strukturiert fortgeführt werden.
Zur Umsetzung der begleitenden Jugendarbeit und der Geschäftsstelle für ein Jugendparlament werden aktuell innerhalb des Fachbereichs Jugend und Familie Raumressourcen geprüft. Eine Raumanerkennung war bislang nicht möglich.
Für die gewählten Kandidat*innen ist für die Herbstferien eine Ferienfreizeit in Planung, die ein erstes Kennenlernen, eine Einführung in kommunalpolitische Strukturen, eine erste Abstimmung möglicher Themen und die Abstimmung einer möglichen Geschäftsordnung für das Jugendparlament fokussieren soll.
Gender- und Gleichstellungs-Aspekte sind aktuell insbesondere bei der Organisation der Wahl und der Darstellung der Kandidat*innen in der Öffentlichkeit zu berücksichtigen. Dafür Sorge trägt das unabhängige Wahlgremium.
In den pädagogischen Arbeitsbereichen werden Gender- und Gleichstellungsaspekte aktuell insbesondere in der Gestaltung von Wahlinformationen berücksichtigt.
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Die im Haushalt 2026 für das Jugendparlament bereitgestellten Mittel sind ausreichend.