Informationsdrucksache Nr. 1364/2026:
Sachstandsbericht Kinderfreundliche Kommune 2025/2016

Inhalt der Drucksache:

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1364/2026
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Sachstandsbericht Kinderfreundliche Kommune 2025/2016

Die Landeshauptstadt Hannover befindet sich seit April 2026 im Zertifizierungsprozess des Programms Kinderfreundliche Kommune. Mit dem Ratsbeschluss zur Teilnahme und der Unterzeichnung der Vereinbarung mit Kinderfreundliche Kommunen e. V. am 2. April 2025 wurden die formalen Grundlagen dafür geschaffen.

Als erster Schritt wurde eine Bestandsaufnahme gemeinsam mit dem Verein erhoben. Dies erfolgte im Verlauf des Jahres 2025 durch eine Verwaltungsbefragung sowie eine Schüler*innenbefragung, deren Ergebnisse in die Bestandsaufnahme eingeflossen sind. Des Weiteren haben mehrere eigene Befragungen stattgefunden, unter anderem bei „Mitreden-Hannover.de“, bei der Fête de la Musique und in einem Beteiligungsformat in Kooperation mit der Leibniz Universität Hannover.

Ziel der Befragungen war es, herauszufinden, inwieweit junge Menschen ihre Rechte in Hannover verwirklicht wissen und welche Bedarfe sie haben.

Ergebnisse der Bestandsaufnahme
In der Bestandsaufnahme, und dabei im Rahmen der Verwaltungsbefragung, ist vor allem deutlich geworden, dass Kinderrechte in der Stadtverwaltung noch nicht ausreichend Berücksichtigung finden und die Umsetzung dieser noch nicht als Querschnittsaufgabe der Gesamtverwaltung verstanden wird.

Bei der repräsentativen Schüler*innenbefragung, bei der 1.729 Schüler*innen der 4. bis 6. Jahrgänge befragt wurden, haben 34% noch nichts von Kinderrechten gehört und 54% geben an, in ihrem Wohnort nichts mitbestimmen zu dürfen. Darüberhinaus erleben eine erhebliche Anzahl an Kindern Gewalt. 15% der befragten Schüler*innen kennen keine Person, an die sie sich wenden können, wenn sie Gewalt erleben – die Schüler*innenbefragung hat also ordentlich Impulse dafür gegeben, Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Kinder und Jugendlichen einzuleiten.
Die Ergebnisse aus der Bestandsaufnahme verdeutlichen die Notwendigkeit eines strukturierten Instruments in der Verwaltung, das die notwendigen Maßnahmen hin zu mehr Kinderfreundlichkeit vorgibt, Verantwortlichkeiten zuordnet und einen zeitlichen Rahmen schafft. Wie im Zertifizierungsprozess vorgesehen, wurden die Ergebnisse der Bestandsaufnahme im sogenannten Vor-Ort-Gesprächam 13. Februar 2026 im Haus der Jugend analysiert und priorisiert. Die Bestandsaufnahme wurde damit vollständig abgeschlossen und bildet die Grundlage für die Erarbeitung des kommunalen Aktionsplans, der bis Ende 2026 in den Ratsgremien vorgestellt wird.

Nächster Schritt: Zusammenstellen des Aktionsplans
Nach dem Vor-Ort-Gespräch erarbeitet Kinderfreundliche Kommune e.V. mit seiner Expertise Empfehlungen, die wiederum in einen Aktionsplan münden. Hier finden sich letztlich die strukturellen Kernanforderungen des Programms wieder. Ein Beispiel für eine Empfehlung mit verpflichtendem Charakter ist die Entwicklung eines Leitbilds für die Landeshauptstadt, in dem die UN-Kinderrechtskonvention verbindlich verankert ist. Auch eine verpflichtende Kinderinteressenprüfung in Beschlussvorlagen wird dringlich empfohlen. Dazu kommen weitere Empfehlungen wie eine interne Dienstanweisung zu Kinderrechten, eine ressortübergreifende Abstimmungsroutine sowie eine Checkliste zur Kindeswohlprüfung. Ein Kinder- und Jugendbüro sowie die Stelle einer Kinder- und Jugendbeauftragten sollen eingerichtet werden. Die systematische Verankerung von Kinderrechten im Verwaltungshandeln, einschließlich eines verbindlichen Fortbildungsprogramms, gehört auch zu den Vorschlägen.

Der Zeitplan für die weitere Umsetzung des Programms ist durch die Jahresplanung konkretisiert. Im Mai 2026 erfolgt die Entwicklung des Aktionsplans mit verschiedenen Fachbereichen und in Beteiligung mit jungen Menschen. Parallel beginnt die Planung eines Zukunftsworkshops für Jugendliche, die den Prozess langfristig begleiten sollen. Im Juni 2026 folgen die Empfehlung der vorbereitenden Arbeitsgruppe und die Durchführung des Kommunalen Kinderrechtepreises. Die Vergabe des Kinderrechte-Siegels ist für Mai 2027 vorgesehen. Sobald der Aktionsplan im Mai und Juni erarbeitet ist, wird er in die Gremien gegeben, so dass die Ausschüsse und der Rat ihn beraten und beschließen kann.

Anti-Bias-Projekt
In der UN-Kinderrechtskonvention ist in Artikel 2 die Achtung der Kinderrechte und besonders auch ein Diskriminierungsverbot festgeschrieben. Bei dem erprobten Zertifizierungsprogramm von Kinderfreundliche Kommunen e.V. wird besonders auf Perspektiven hinsichtlich von Diskriminierung geachtet. Auch Beteiligung von Kindern ist ein Kernthema, denn wenn wir Kinder und Jugendliche nicht an den ihr Leben betreffenden Entscheidungen beteiligen und/oder davon wissen, wie es Kindern und Jugendlichen hinsichtlich ihrer Lebensumstände geht, kann Verwaltung keine passgenauen Maßnahmen entwickeln. Die LHH hat sich flankierend zum Zertifizierungsprozess einem Anti-Bias-Projekt von Kinderfreundliche Kommune
e. V. angeschlossen, um die Zugänge zu Beteiligungsformaten diskriminierungs-
kritisch(er) zu gestalten. Dieses Projekt hat zum Ziel, Verwaltungsmitarbeiter*innen diskriminierungskritisch zu schulen und innovative, niedrigschwellige Beteiligungsformate mit jungen Menschen zu erproben.
Das Projekt wird wissenschaftlich von Sachverständigen der Kinderfreundlichen Kommune e.V. begleitet und ausgewertet, um langfristige Effekte sicherzustellen. Bias steht im Englischen für „Verzerrung“ oder „Voreingenommenheit“, Anti-Bias-Projekte nehmen dementsprechend Machtverhältnisse und Vorurteilsstrukturen in den Blick und wollen Chancengerechtigkeit fördern.

Verschiedenes
Die strukturierte Befassung der Stadtverwaltung mit dem Thema Kinderrechte und die Bestätigung durch die Bestandsaufnahme, dass dort Verbesserungen erfolgen sollten, haben bereits dazu geführt, dass Maßnahmen, teilweise auch vorbereitend für den voranschreitenden Zertifizierungsprozess, umgesetzt wurden. Viele dieser vorbereitenden Maßnahmen zielten auf eine stärkere Sichtbarkeit von Kinderrechten, eine verbesserte Beteiligungskultur und eine Sensibilisierung der Verwaltung ab. Dazu gehören öffentlichkeitswirksame Formate wie der Kinderrechte-Graffiti-Workshop, das Comic-Projekt „Gut getroffen“ sowie der Workshop „Ein besseres Hannover“ im Juni 2026. Diese Formate dienen der Aktivierung junger Menschen und der Erprobung niedrigschwelliger Beteiligungswege. Ein besonders hervorzuhebender Baustein ist die Vernissage „Unerhört“, die im Frühjahr 2026 durchgeführt wurde. Die Ausstellung präsentierte künstlerische Arbeiten von Kindern und Jugendlichen, die Erfahrungen des Nicht-Gehört-Werdens, Belastungen im Alltag sowie Wünsche nach Mitbestimmung thematisierten. Die Veranstaltung bot jungen Menschen die Möglichkeit, ihre Perspektiven im direkten Austausch mit Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit zu erläutern. Die Vernissage ist als wichtiger Impuls zur Stärkung der Beteiligungskultur zu bewerten und unterstützt das Ziel, das Recht auf Gehör gemäß Art. 12 UN-KRK im Verwaltungshandeln zu verankern.

Des Weiteren wurden auf verschiedenen Ebenen Maßnahmen öffentlichkeitswirksam dargestellt, um die Stadtgesellschaft auf die Initiative Kinderfreundliche Kommune aufmerksam zu machen. Unter anderem wurde das Rathaus am 20.11.2025 blau angeleuchtet. Anlass war der Internationale Tag der Kinderrechte, an dem weltweit öffentliche Gebäude in Blau angestrahlt werden, um ein sichtbares Zeichen für den Schutz, die Förderung und die Stärkung der Rechte von Kindern zu setzen.

Darüber hinaus findet ein regelmäßiger interkommunaler Austausch mit anderen Kinderfreundlichen Kommunen statt und mehrere Netzwerke wurden aufgebaut. Stuttgart ist seit Herbst 2025 Partnerkommune von Hannover und bereichert den Prozess durch langjährige Erfahrung als Kinderfreundliche Kommune. Eine internationale Partnerschaft mit einer child friendly city ist in Planung.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Im Rahmen der Durchführung des Projekts Kinderfreundliche Kommune sind Genderaspekte aller Beteiligten vollumfänglich berücksichtigt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

51.S 
Hannover / Jun 11, 2026