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der Jugendhilfeausschuss bittet die Stadtverwaltung um eine Aufstellung der durch die oben angegebene Maßnahme real erzielten Einsparungen.
Die Aufstellung soll bitte folgende Differenzierungen enthalten:
- Einsparungen in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, differenziert nach Stadtjugendring, Jugendverbände, freie Träger und städtische Einrichtungen
- Einsparungen im Bereich der zentralen Führung und Pauschalbeihilfe
- Einsparungen in den anderen Beihilfepositionen.
Die Verwaltung wird ebenfalls gebeten, dem Ausschuss gegenüber anzugeben, wie hoch der personelle Aufwand (innerhalb des Bereichs 51.5) zur Berechnung und zum Einzug dieser Summe war.
Falls es möglich ist, wird die Verwaltung um eine Antwort gebeten, wie hoch die Einsparsumme im Bereich der gesamten Stadtverwaltung Hannovers war. Auf Nachfrage war seinerzeit erklärt worden, der Kämmerer erhoffe sich 300.000 bis 400.000 Euro von dieser Maßnahme.
Die im Juli 2014 ergriffene Maßnahme hat zu einer erheblichen Unruhe in den Jugendverbänden, den freien Trägern und der Öffentlichkeit geführt. Der administrative und personelle Aufwand, selbst zur Feststellung kleinerer Summen, war beträchtlich. Auch hier kam das Beihilferecht zur Anwendung, wenn zum Beispiel für kleinste Veränderungen ein neuer Haushaltsplan von der Verwaltung gefordert wurde.
Aus diesen Gründen bitten wir den Jugendhilfeausschuss prüfen zu lassen, wie hoch das tatsächliche Einsparvolumen in dem Bereich gewesen ist.
Bettina Karch
Jugendverbandsvertreterin