Drucksache Nr. 1357/2020 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der AfD-Fraktion zu Kriminalität ausreisepflichtiger Ausländer in Hannover
in der Ratssitzung am 24.09.2020, TOP 4.4.1.

Inhalt der Drucksache:

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1357/2020 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der AfD-Fraktion zu Kriminalität ausreisepflichtiger Ausländer in Hannover
in der Ratssitzung am 24.09.2020, TOP 4.4.1.

Die kommunalen Ausländerbehörden erhalten regelmäßig Mitteilung durch das staatsanwaltliche „Mistra“-Meldesystem, wenn gegen einen Ausländer wegen einer Straftat ermittelt wird oder dieser rechtskräftig verurteilt wurde. Im März 2019 befanden sich 1357 ausreisepflichtige Ausländer in Hannover, von denen 1273 Personen eine Duldung besaßen.[1]

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie viele ausreisepflichtige Ausländer befinden sich aktuell in Hannover (bitte mit Aufschlüsslung nach Duldung und vollziehbarer Ausreisepflicht)?
2. Gegen wie viele ausreisepflichtige Ausländer wurde in Hannover in den Jahren 2015 bis heute ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren eingeleitet und wie viele wurden in diesem Zeitraum wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt (bitte mit Aufschlüsselung nach Jahr, Delikt, Duldung/vollziehbarer Ausreisepflicht und Anzahl der Beschuldigten/Verurteilten)?
3. In wie vielen Fällen führte die rechtskräftige Verurteilung eines geduldeten Ausländers zur Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen?


https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/0535-2019F1

Text der Antwort

1. Wie viele ausreisepflichtige Ausländer befinden sich aktuell in Hannover (bitte mit Aufschlüsslung nach Duldung und vollziehbarer Ausreisepflicht)?

Gemäß § 50 AufenthG ist ein Ausländer ausreisepflichtig, wenn er einen erforderlichen Aufenthaltstitel nicht oder nicht mehr besitzt. Derzeit halten sich 1307 Personen mit einer Duldung in Hannover auf und 188 Personen haben eine Grenzübertrittsbescheinigung bekommen, zusammen sind dies 1495 ausreisepflichtige Personen.

2. Gegen wie viele ausreisepflichtige Ausländer wurde in Hannover in den Jahren 2015 bis heute ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren eingeleitet und wie viele wurden in diesem Zeitraum wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt (bitte mit Aufschlüsselung nach Jahr, Delikt, Duldung/vollziehbarer Ausreisepflicht und Anzahl der Beschuldigten/Verurteilten)?

Die Ausländerbehörde erhält täglich zahlreiche Mitteilungen der zuständigen Behörden über die Einleitung von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sowie von gerichtlichen Verurteilungen, sowohl für Ausländer mit gesichertem Aufenthaltsstatus als auch für ausreisepflichtige Ausländer. In jedem Einzelfall wird daraufhin geprüft, welche Auswirkungen diese Straftaten auf den weiteren Aufenthalt der Betroffenen im Bundesgebiet haben. Eine zahlenmäßige Erfassung dieser Strafmitteilungen zu statistischen Zwecken erfolgt jedoch nicht, so dass die Nennung einer konkreten Zahl nicht möglich ist.

3. In wie vielen Fällen führte die rechtskräftige Verurteilung eines geduldeten Ausländers zur Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen?



Aus den genannten Gründen ist die Nennung einer konkreten Zahl mangels statistischer Erfassung der rechtskräftigen Verurteilungen von Ausländern nicht möglich. In Fällen, in denen Straffreiheit Voraussetzung für den Fortbestand einer Duldung ist (z.B. bei der Ausbildungsduldung) und in denen eine Rückführung tatsächlich möglich ist, erfolgt bei Eingang einer rechtskräftigen Verurteilung unverzüglich die Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen.