Antrag Nr. 1357/2015:
Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Trassenführung der Burgwedeler Straße Höhe Stadtfriedhof Bothfeld bis Langenforther Straße, Änderung des Hauptverkehrsstraßennetzes, Aufhebung der Verschwenkung L 381, Burgwedeler Straße, zur L 382, Langenforther Straße

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1357/2015 (Originalvorlage)
1632/2015 (Änderungsantrag)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide

Antragsteller(in):

SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Trassenführung der Burgwedeler Straße Höhe Stadtfriedhof Bothfeld bis Langenforther Straße, Änderung des Hauptverkehrsstraßennetzes, Aufhebung der Verschwenkung L 381, Burgwedeler Straße, zur L 382, Langenforther Straße

Antrag zu beschließen:


Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Aufhebung der bestehenden Haupt-verkehrsstraßenplanung verbunden mit der Aufhebung der bestehenden Bauleitplanung für die L 381, Burgwedeler Straße, ab Höhe Stadtfriedhof Bothfeld, zur L 382, Langenforther Straße, einzuleiten und die Hauptverkehrsstraßenführung der L 381 planungs- und widmungsrechtlich auf den faktisch bereits als Hauptverkehrsstraße genutzten Straßenzug Burgwedeler Straße-Sutelstraße-Kugelfangtrift zu legen.

Die Landesstraßenbehörde ist im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeit unverzüglich in das Verfahren einzubeziehen. Entsprechendes gilt für ggf. ebenfalls in diesem Zusammenhang zuständige weitere Behörden.

Nach Abschluss des Verfahrens zur Aufhebung der bestehenden Hauptverkehrsstraßen-planung ist der Flächennutzungsplan Hannover im Bereich Bothfeld / „Hilligenwöhren“ dementsprechend zu ändern.

Begründung:


Mit diesem Antrag wird der Beschluss des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide vom 28.01.2015 zur Anpassung der planungsrechtlichen Grundlagen der Burgwedeler Straße (Drucksache Nr. 15-0222/2015) umgesetzt.

Mit den Bebauungsplänen Nr. 231 aus dem Jahre 1970 und Nr. 401 aus dem Jahre 1971 wurden die planungsrechtlichen Grundlagen für eine mögliche Verlegung der Trasse der Burgwedeler Straße nach Westen geschaffen. Die Planungen gehen auf eine Netzkonzeption zurück, die bereits im Wirtschaftsplan Hannover von 1935 und im Flächennutzungsplan von 1950 enthalten war. Damals sollte die Trasse perspektivisch der besseren verkehrlichen Erschließung dienen.


Aus heutiger Sicht sind die Planungen jedoch verkehrstechnisch und städtebaulich überholt. Dies gilt insbesondere für eine moderne Mobilität, die eine Abkehr vom bloßen quantitativen Ausbau des Straßennetzes erfordert (steigender Anteil des Radverkehrs, demografischer Wandel / altersbedingte Abnahme der Nutzung von PKW, verstärkte Nutzung des ÖPNV). Darüber hinaus ist im verkehrlich stark frequentierten Stadtteil Bothfeld eine Reduzierung der Verkehrsmenge und der damit verbundenen Emissionen anzustreben.

Im Rahmen des entsprechenden Flächennutzungs- und Bebauungsplanverfahrens steht die Entwicklung des Baugebietes Hilligenwöhren bevor. Die vorgesehene Verlegungstrasse der Burgwedeler Straße grenzt unmittelbar an dieses neue Baugebiet und der entsprechende Bereich wird darin freigehalten. Insofern gilt es nun, zu Beginn des Verfahrens Klarheit zu schaffen (auch für die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner) und eine mögliche Verlegungstrasse aufzuheben. Hinzu kommt, dass sich seit 1971 der Stadtteil Bothfeld baulich stark gewandelt hat (u.a. ist eine großflächige Bebauung entlang des geplanten Trassenverlaufs entstanden). Auch wurden in den vergangenen Jahrzehnten verkehrsplanerische und -technische Maßnahmen getroffen, die eine Verlegung heute in Frage stellen. Schließlich würde durch eine Trassenverlegung die Attraktivität für den Durchgangsverkehr weiter erhöht und es wäre mit einer weiteren Verkehrszunahme zu rechnen, welches den Stadtteil Bothfeld insgesamt an die Grenze seiner verkehrlichen Belastbarkeit führen würde.

Im Übrigen sind Maßnahmen zum Erhalt bereits bestehender Straßen gegenüber Neubau-maßnahmen wesentlich kosteneffizienter.

Auch die Belange des örtlichen Umweltschutzes sind zu berücksichtigen, da sich auf und entlang der vorgesehenen Trasse zwischenzeitlich eine schützenswerte Flora und Fauna entwickelt hat, deren Zerstörung in keinem Verhältnis zum fragwürdigen Nutzen der besagten Verkehrsanbindung stünde. Hiervon betroffen wären insbesondere der östliche Teil der Großen Heide, etwa mit seinen seltenen Specht- und Fledermauspopulationen (siehe Artenschutzgutachten zum Baugebiet Hilligenwöhren), sowie der seit 2010 geschützte Landschaftsbestandteil „Metzhof“.





Christine Kastning Freya Markowis
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzende