Drucksache Nr. 1356/2015 E2:
Schulzentrum Misburg, Neubau einer Mensa für vier Schulen

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Misburg-Anderten

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Schulausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
2. Ergänzung
1356/2015 E2
1
 
Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten zur DS-Nr. 1356/2015 Schulzentrum Misburg, Neubau einer Mensa für vier Schulen

Schulzentrum Misburg, Neubau einer Mensa für vier Schulen

Antrag,

den Änderungsempfehlungen des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten, Drucksache Nr. 15-1998/2015, zur Drucksache 1356/ 2015 (Schulzentrum Misburg, Neubau einer Mensa) nicht zu folgen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei der Umsetzung der Maßnahme gibt es keine spezifische Betroffenheit. Die mit der Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Frauen und Männer aus.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die Verwaltung nimmt zu den einzelnen Punkten der Änderungsempfehlung wie
folgt Stellung:

Zu 1.
Die Größe und Auslegung der Mensa erfolgte unter Berücksichtigung der städtebaulichen und baurechtlichen Aspekte. Der Saal mit Bühne und Nebenräumen steht außerhalb der Baugrenze.
Die vorliegende Planung nutzt diese bewilligte Fläche maximal aus, deshalb können der Saal oder die Bühnenfläche mit Rampenanlagen nicht weiter vergrößert werden.
Der dafür entwickelte Kompromiss sieht eine Auslastung von maximal 900 Essen pro Tag im 3-Schicht-Betrieb vor, so dass insbesondere die Grundschüler (max. 416 Schülerinnen und Schüler insgesamt) und die Schüler der unteren Klassenstufen der weiterführenden Schulen ausreichend Möglichkeiten zur Einnahme eines Mittagessens haben.

Die Beteiligung von Schülern der höheren Jahrgänge am Mensaessen ist erfahrungsgemäß erheblich geringer.
Falls die Kapazität dieser Mensa dennoch nicht ausreicht, kann ggfs. eine Cafeteria zur Bereitstellung eines ergänzenden Angebots errichtet werden.

Zu 2.
Eine Vergrößerung der Bühne und Bühnennebenräume ist infolge der dadurch entstehen- den größeren Baumasse des Neubaus nicht genehmigungsfähig. Außerdem soll die Bühne auch für den Mensabetrieb nutzbar sein – eine Bühnenhöhe von einem Meter müsste dann wieder ein Geländer erhalten (Absturzgefahr!) und minimiert die Saalgröße erheblich durch den dann erforderlichen Bau einer großen Rampenanlage.

Zu 3.
Gemäß Planung ist eine Grundausstattung an Lautsprechern und Bühnenbeleuchtung vorgesehen. Diese entspricht selbstverständlich dem Stand der Technik.

Zu 4.
Großflächige mechanische Verschattungsanlagen auf Erdgeschossniveau sind teuer in der Beschaffung, vandalismusgefährdet, aufwändig in der Unterhaltung und anspruchsvoll in der Steuerung. Notausgänge müssen mit Notraffungssystemen ausgestattet sein. Die Planung sieht stattdessen vor, dass das Dach mit seinem zirka 2,5 m breiten Dachüber- stand eine weitgehende Abschattung der Fassaden bewirkt. Ergänzend sind die Saal- fassaden mit Sonnenschutzverglasung ausgestattet.

Zu 5.
Aufgrund der zu erwartenden Beanspruchungen ist ein hochwertiger und langfristig haltbarer Bodenbelag aus keramischem Material vorgesehen. Linoleum ist für diesen Einsatzbereich nur unzureichend geeignet. Die notwendige akustische Dämpfung erfolgt im Decken- und Wandbereich.

Zu 6.
Selbstkochküchen sind für die Mensen der LHH aus grundsätzlichen Erwägungen nicht vorgesehen. Das Mittagessenkonzept beruht auf „cook and chill“ und nutzt das Angebot der am Markt verfügbaren Caterer. Die Küchen sind räumlich und technisch entsprechend ausgelegt.

Zu 7.
Mögliche Lösungen zur Querungsvermeidung wären Unterquerung, Überbrückung, Ampelregelung, rückwärtige Erschließung durch den Innenbereich des Schulzentrums, Umdrehen des gesamten Mensabauwerks. Da jedoch mit max. 1 Fahrzeug pro Tag für Ver- und Entsorgung zu rechnen ist und die Schüler auf ihren Schulwegen 1000fach stärker frequentierte Straßen queren müssen, erscheint das hier skizzierte Gefahrenpotenzial deutlich überzogen und somit als Anlass für Umplanungen jeglicher Art nicht geeignet.

Zu 8.
Die Rangiererfordernisse der Fahrzeuge werden im Rahmen der weiteren Planungen berücksichtigt.








Die Änderungsempfehlungen sind nicht zielführend, werden ohnehin berücksichtigt oder sind aus baurechtlichen Gründen nicht umzusetzen.

Hinweis: Die ursprüngliche Zeitplanung (Fertigstellung in den Sommerferien 2017) kann nach jetzigem Verfahrensstand nicht mehr eingehalten werden.
19 .1
Hannover / 21.09.2015