Drucksache Nr. 1354/2007:
Luftreinhalte-Aktionsplan:
Üpl. Verpflichtungsermächtigung für Ersatzbeschaffungen städtischer Kraftfahrzeuge

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1354/2007 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1354/2007
0
 

Luftreinhalte-Aktionsplan:
Üpl. Verpflichtungsermächtigung für Ersatzbeschaffungen städtischer Kraftfahrzeuge

Antrag,

bei der Haushaltsmanagementkontierung 0650.904-935400 - Fahrzeuge, Fahrzeugbeschaffung - gemäß § 91 Abs. 5 NGO einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung zu Lasten 2008 in Höhe von 1,25 Mio. Euro zuzustimmen.

Die Deckung erfolgt durch entsprechende Reduzierungen bei

6500.007-950100 Lenther Chaussee,
bisher besteht eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten 2008 in Höhe von 2.100.000 €. Diese Verpflichtungsermächtigung wird um 1.050.000 € reduziert.

8890.002-932100 Grunderwerb,
bisher besteht eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten 2008 in Höhe von 3.000.000 €. Diese Verpflichtungsermächtigung wird um 200.000 € reduziert.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle

Die Verwaltung geht bezogen auf den hier vorliegenden Antrag von Kosten in Höhe der oben genannten Verpflichtungsermächtigung (1,25 Mio. €) aus.
Der finanzielle Aufwand für sämtliche Ersatzbeschaffungen beträgt voraussichtlich 3,5 Mio.€.

Begründung des Antrages


Der städtische Fuhrpark der Fachbereiche besteht aus ca. 740 Kraftfahrzeugen und Arbeitsmaschinen. Davon sind etwa 120 nicht nachrüstbare Kraftfahrzeuge, die für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind, durch den Luftreinhalte-Aktionsplan bzw. durch das Fahrverbot in der Umweltzone ab dem 1.01.2008 betroffen und zu ersetzen. Der finanzielle Aufwand für diese Ersatzbeschaffungen beträgt voraussichtlich 3,5 Mio. €. Der käufliche Erwerb dieser Kraftfahrzeuge auf der Grundlage einer Finanzierung durch Kommunalkredite ist langfristig grundsätzlich wirtschaftlicher und sparsamer als eine Leasingfinanzierung, weil die Refinanzierung der Leasinggeber üblicherweise zu marktüblichen und damit höheren Zinskonditionen erfolgt.

Es ist vorgesehen, das Beschaffungsverfahren für etwa 70 der betroffenen Fahrzeuge bereits jetzt einzuleiten. Dafür ist die beantragte überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,25 Mio. € erforderlich. Zusätzlich stehen als VE zu Lasten 2008 noch 0,30 Mio. € planmäßig zur Verfügung. Die darüber hinaus noch erforderlichen Mittel für die Beschaffung der weiteren 50 Kraftfahrzeuge werden im Rahmen der Haushaltsplanung für 2008 bzw. der Mifrifi 2007 – 2011 vorgesehen.

Die mit der Ersatzbeschaffung durch den LRP verbundenen Ausgaben sind unabweisbar, weil eine gesetzliche Verpflichtung zur Umsetzung dieser Maßnahmen besteht. Mit der EU-Luftqualitätsrichtlinie (EG-RL 96/62) und deren Tochterrichtlinien werden Luftqualitätsziele zur Vermeidung bzw. Verringerung schädlicher Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt in allen Mitgliedsstaaten der EU festgelegt. Durch eine Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der 22. Verordnung zur Durchführung des BImSchG wurden diese Richtlinien in nationales Recht umgesetzt, so dass nun für Hannover der Luftreinhalte-Aktionsplan aufzustellen ist.
18 .04 / 20.10
Hannover / 25.05.2007