Informationsdrucksache Nr. 1353/2010:

Essenversorgung von Schulkindern

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
In den Jugendhilfeausschuss
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1353/2010
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Essenversorgung von Schulkindern


Seit dem letzten Jahr läuft im Hinblick auf eine geplante Erweiterung des Ganztagsschulangebotes in Hannover ein Ausbau von Schulmensen. In diesem Zusammenhang wurde entschieden, bei diesen Bauprojekten eine Zusammenlegung der Küchen, also der Essenversorgung, von Schule und Hort vorzunehmen, soweit sie sich in einem Gebäude befinden.

Für die Umsetzung vor Ort wurden von den städtischen Fachbereichen Jugend und Familie und Bibliothek und Schule Rahmenbedingungen entwickelt, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Diese beinhalten unter anderem Neuregelungen zur Vertragsgestaltung mit den Eltern der Hortkinder. Durch die Versorgung in der Schule über einen seitens der Schule beauftragten Essenlieferanten (Caterer), wird die Hortbetreuung in diesen Fällen zukünftig "ohne Essen" angeboten. Bislang sah die städtische Entgeltregelung für alle Betreuungsangebote über Mittag eine Essenversorgung vor.

Infolgedessen bleiben die Elternbeiträge für die Hortbetreuung unverändert, ebenso die pädagogische Betreuungszeit. Ein Essengeld dagegen ist für die Hortbetreuung nicht mehr an den Träger der Kindertagesstätte zu entrichten. Die Eltern bezahlen das Mittagessen, wie bei den anderen Schulkindern auch, direkt an den Caterer. Bei der Auswahl des Caterers werden neben VertreterInnen der Schule und der Eltern auch VertreterInnen des Hortes beteiligt. So soll eine gleichbleibende Qualität des Essens sichergestellt werden.

Das neue System vereinheitlicht die Essenversorgung der Schulkinder. Bislang gab und gibt es häufig Probleme, wenn Klassenverbände gemeinsam essen sollten, aber die Hortkinder in den Kindertagesstätten zum Essen erwartet werden. Dies führt oft auch zu Problemen mit der Aufsichtspflicht. Zukünftig kann die Schule die Struktur der Essenausgabe vorgeben und dennoch ist für die Hortkinder jederzeit eine Nachmittagsbetreuung sichergestellt, da die HortmitarbeiterInnen ab 12 Uhr vor Ort in der Schule sind. Auch die Versorgung der Hortkinder in den Ferien erfolgt über den Caterer.

Durch die Zahlung an den Caterer werden sich die monatlichen Kosten für die Eltern der Hortkinder nicht verändern. Die Höhe des Essengeldes in Kindertagesstätten war ein durch Ratsbeschluss festgelegter Betrag, der nur anteilig die tatsächlichen Kosten deckt. Dies wird in der Form beibehalten, dass die Differenz zur tatsächlichen Forderung des Caterers vom Schulbereich übernommen wird.

Die vorhandenen Regelungen zur Geschwisterermäßigung und zum Härtefallfonds bleiben für die Hortkinder ebenfalls unverändert bestehen.

Durch die Verlagerung der Essenversorgung vom Hort- auf den Schulbereich entstehen im Kindertagesstättenbudget finanzielle Einsparungen. Diese werden dem Schulbereich pauschaliert zur Verfügung gestellt, um anfallende Mehrkosten durch das veränderte Verfahren dort auszugleichen. Es handelt sich um einen Betrag von jährlich 8.000 € pro Hortgruppe.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Essenversorgung der Schulkinder erfolgt sowohl im Rahmen der Ganztagsschulen als auch der institutionellen Schulkindbetreuung. Dadurch ist die Betreuung über einen längeren Zeitraum möglich, was den Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hinsichtlich der zeitlichen Rahmenbedingungen erleichtert.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Durch die gemeinsame Küche treten Synergien bei den Baukosten ein. Die im Kindertagesstättenbudget wegfallenden Kosten für die Essenversorgung werden dem Schulbereich zur Verfügung gestellt.

51.41 
Hannover / 07.06.2010