Anfrage Nr. 1352/2010:
Anfrage von Ratsherrn Böning zum Thema Straßenausbaubeitragssatzung und Gerechtigkeit (am Beispiel der Sutelstraße)

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage von Ratsherrn Böning zum Thema Straßenausbaubeitragssatzung und Gerechtigkeit (am Beispiel der Sutelstraße)

Die Stadt Hannover beginnt derzeit damit, den nördlichen Abschnitt der Sutelstraße im Stadtteil Bothfeld auszubauen. Für diese Maßnahme sind insgesamt 339.000 € Kosten veranschlagt.

An diesem Straßenabschnitt gibt es 17 Anlieger. Diese sollen 186.450 € der Ausbaukosten tragen. Die fragwürdige rechtliche Grundlage für diese finanzielle Heranziehung der betroffenen Bürger ist die Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt.

Auf jeden Anlieger kommen damit im Durchschnitt fast 11.000 € an Kosten zu. Und das angesichts der Tatsache, dass der Ausbauabschnitt als Straße mit starkem innerörtlichen Verkehr eingestuft ist! Es führt eine Buslinie in dieser Straße entlang. Zahlreiche Schüler der GS Gartenheimstraße benutzen die Sutelstraße als Schulweg. Viele Bewohner des nördlichen Bothfeld und vielleicht sogar Isernhagens nutzen die Straße als Verbindung zwischen ihrer Wohnung und den Einkaufs- und Berufsstandorten in der Stadt.

Mit Sicherheit sind also die Anlieger bei der Nutzung dieser Straße gegenüber den sonstigen Nutzern in der Position einer verschwindend kleinen Minderheit. Zudem müssen sie noch die durch Nichtanlieger erzeugten Abgase, Lärm und Feinstaub ertragen, die sich nach dem Ausbau vermutlich noch verstärken werden.

Da klingt es wie Hohn, dass sie mehr als die Hälfte der Ausbaukosten tragen sollen, wo doch andere Bürger den Hauptvorteil aus dem Straßenausbau ziehen. Manche Anlieger kommen durch solche unverschuldeten Kosten womöglich in existentielle Not.

Das hier aufgeführte Beispiel Sutelstraße zeigt, wie ungerecht die Straßenausbaubeitrags- satzung den betroffenen Bürgern generell erscheinen muss und wie ungerecht sie objektiv tatsächlich ist.


Ich frage daher die Verwaltung:

1. Wie rechtfertigt die Verwaltung, die gehalten ist, Gerechtigkeit gegen jedermann zu üben, die ersichtliche objektive Ungerechtigkeit gegenüber den Bürgern?

2. Welche besonderen Maßnahmen ergreift die Verwaltung für den Fall, dass ein oder mehrere Anlieger nicht in der Lage sind, den geforderten Straßenausbaubeitrag zu zahlen?

3. Wann wird die Verwaltung endlich auf das Ärgernis Straßenausbaubeitrags- satzung zugunsten einer fairen Behandlung der Bürger verzichten?

Jens Böning