Drucksache Nr. 1352/2008:
Umbau des Raschplatzes - 1-Ebene

Inhalt der Drucksache:

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1352/2008
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Umbau des Raschplatzes - 1-Ebene

Antrag,

einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung zu Lasten 2009 in Höhe von
1.500.000 € mit Deckung durch Nichtinanspruchnahme der VE bei 6300.189 – 950100
in gleicher Höhe zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Zum Thema Gender Aspekte wurde bereits ausführlich in den DS 1192/2006 und 0025/2007 N1 Stellung genommen, die sich thematisch mit dem eigenlichen Umbauvorhaben Raschplatz beschäftigen. Hierzu gibt es keine weiteren Ergänzungen.

Kostentabelle


Finanzielle Auswirkungen

Vermögenshaushalt:
Haushaltsmanagementkontierung: 8220.002 – 950100
Bezeichnung: Stadtbahn, Sanierung Passerelle – Raschplatz
Ansatz 2008: 1.500.000 €
Rest aus Vorjahren: 825.000 €

Verpflichtungsermächtigung z. L. 2009: keine
Benötigte VE z. L. 2009: 1.500.000 €

Begründung des Antrages

Der Rat hat dem Umbau der Raschplatzfläche in der -1-Ebene gem. Wettbewerbsentwurf und dem Baubeginn mit Gesamtkosten in Höhe von 3.825.000 € zugestimmt (Drucksachen 1192/2006 und Ergänzungen sowie 0025/2007 N1). Der Kooperationsvertrag zwischen Stadt und Hannover Region Grundstücksgesellschaft (HRG) sieht eine Kostenaufteilung von 2.325.000 € für die Stadt und 1.500.000 € für die HRG vor. Der Stadtanteil ist im städtischen Haushalt vorgesehen.

Im Kooperationsvertrag war vorgesehen, dass die Aufträge für die bauliche Umsetzung der Maßnahmen grundsätzlich von der Stadt und der HRG, bezogen auf ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich, erteilt werden. Aufgrund der ineinander übergreifenden Zuständigkeiten von HRG und Stadt bei den auszuführenden Bauleistungen und der zwingenden Notwendigkeit, eine öffentliche Ausschreibung durchzuführen, muss die Gesamtmaßnahme aber von der Stadt - als Eigentümerin der Raschplatzfläche - ausgeschrieben, beauftragt und abgewickelt werden. Deshalb ist es erforderlich, dass die Gesamtkosten der Maßnahme im städtischen Haushalt veranschlagt sind und eine ausreichende Verpflichtungsermächtigung zur Verfügung steht.

Dazu wird die Verwaltung im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2009 den erforderlichen Ausgabeansatz von 1.500.000 € in den Vermögenshaushalt einstellen und die finanzielle Beteiligung der HRG als Einnahme in Höhe von 1.500.000 € etatisieren, so dass diese Veranschlagung kostenneutral bleibt.

Um einen Fertigstellungstermin des Umbaus Raschplatz zum Ende 2009 nicht zu gefährden, ist es erforderlich, bereits 2008 die Gesamtbaumaßnahme auszuschreiben und zu beauftragen. Dazu ist es unabweisbar, in 2008 eine Verpflichtungsermächtigung überplanmäßig zur Verfügung zu stellen.
Die Deckung erfolgt aus der geringeren Inanspruchnahme der VE beim Vorhaben 6300.189 (Sanierung der Hochstraße Raschplatz). Hier wird es 2008 nicht mehr zu einer Beauftragung von Baumaßnahmen kommen.
66.3 / 66.0
Hannover / 22.05.2008