Drucksache Nr. 1351/2025:
Oberschule Heisterbergschule, Neubau - 1. Bauabschnitt

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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1351/2025
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Oberschule Heisterbergschule, Neubau - 1. Bauabschnitt

Antrag,


1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 KomHKVO zum Neubau des ersten Bauabschnittes für die Oberschule Heisterbergschule
sowie
2. der Mittelfreigabe in Höhe von 24.560.000 € zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei der Umsetzung der Maßnahme gibt es keine spezifische Betroffenheit. Die mit der
Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich unabhängig von geschlechtlicher
Identität aus.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung ist negativ, weil zusätzliche Flächen geschaffen werden. Durch eine vollständige Beheizung mit regenerativer Energie sowie einer Holz-/Beton-Hybridkonstruktion mit Grün/PV-Dach wird jedoch eine Minimierung angestrebt. Eine Nutzung des Altbestandes wurde geprüft, ist jedoch nicht zweckmäßig.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 19 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 2160330
Investitionsmaßnahme 21603901
OBS Heisterberg, 1.BA
Oberschulen sonstige Maßnahmen
EinzahlungenAuszahlungen
   
Baumaßnahmen €24,560,000.00
Erwerb von bewegl. Sachvermögen €222,100.00
   
Saldo Investitionstätigkeit -€24,782,100.00

Teilergebnishaushalt 19,40 - Investitionstätigkeit
Produkt 11118
Produkt 21603
Gebäudemanagement
Oberschulen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
   
   
Sach- und Dienstleistungen €861,200.00
Abschreibungen €513,500.00
Zinsen o.ä. (TH 99) €371,700.00
   
Saldo ordentliches Ergebnis -€1,746,400.00
   
  

Anmerkung:
Es entstehen Einrichtungskosten sowie Transport- und Entsorgungskosten in Höhe von insgesamt 788.600 € davon 222.100 € aus Teilfinanzhaushalt 40 und 566.500 € aus dem Teilergebnishaushalt 40 (bei Sach- und Dienstleistung ausgewiesen).

Die Einrichtungs-, Entsorgungs- und Transportkosten sind nachrichtlich in der Kostentabelle enthalten, jedoch nicht Bestandteil dieser Beschlussvorlage.

Sach- u. Dienstleistungen
Bauliche Unterhaltung gemäß Richtwert der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) 1,2 % von 24.560.000 € = 294.700 €

Beschaffung der nichtinvestiven Einrichtungsgegenstände, Transport- und Entsorgungskosten (einmalig) = 566.500 €

Abschreibungen
2% von 24.560.000 € = 491.200 € sowie 10% von 222.100 € = 22.210 €

Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3 % auf die durchschnittlich (zu 50%) gebundene Investitionssumme von 24.560.000 € = 368.400 €, sowie Einrichtungskosten 222.100 € = rd. 3.300 €

Die zusätzlich anfallenden Aufwendungen in Höhe von 1.179.900 € (788.600 € werden nur einmalig benötigt) führen durch die interne Leistungsverrechnung/Nutzungsentgelte zu erhöhten Aufwendungen im Teilhaushalt 40, Produkt 21603 Oberschulen.



Finanzierung
Aus dem Teilfinanzhaushalt 19 werden in den kommenden Jahren im Produkt 21603300 Mittel in Höhe von 24.560.000 € bereitgestellt.

Begründung des Antrages

Schulentwicklung
Die Oberschule Heisterbergschule ist eine 2-zügige Schule im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt und wird als teilgebundene Ganztagsschule geführt. Im Schuljahr 2024/25 wurde sie laut Schulstatistik von insgesamt 415 Schüler*innen - inklusive der Doppelzählung von Schüler*innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung – besucht.
Aufgrund der anhaltend hohen Schulplatzbedarfe im Bereich der weiterführenden Schulen wird die OBS Heisterbergschule mit der Erweiterung um zwei Züge am Standort Petit-Couronne-Straße dauerhaft zur Bedarfsdeckung benötigt.


Maßnahmenbeschreibung
Auf Grundlage des pädagogischen Konzeptes der Lern-Cluster sowie der Bedarfe für Fachunterrichtsräume, Freizeitbereich, Pausenbereiche und Verwaltung bildet der Neubau den Bedarf quantitativ und qualitativ unter Einhaltung der ökologischen und weiteren Standards der LHH auf wirtschaftliche Weise ab.

Weitere Einzelheiten der Baumaßnahme können der als Anlage 1 beigefügten Maßnahmenbeschreibung und den als Anlage 3 beigefügten Plänen entnommen werden.

Barrierefreiheit
Die Planungen wurden mit dem Beauftragten für Menschen mit Behinderung abgestimmt.

Terminplanung
Aufgrund ungeplanter nicht unerheblicher Störungen im bisherigen Projektverlauf sowie aktueller Erkenntnisse in der allgemein erschwerten weiteren Umsetzung von Baumaßnahmen ist die Übergabe nach derzeitigem Stand für Mitte 2029 geplant. Es werden alle Anstrengungen unternommen, um eine frühere Übergabe zu erreichen.

Die Umsetzung der beschriebenen Maßnahme erfolgt in enger Abstimmung mit den Nutzer*innen.

Die Verwaltung wird zur Minimierung weiterer Risiken bereits jetzt die Planung des 2. BA vorbereiten. Hierzu erfolgt eine Überprüfung der grundsätzlichen Nachnutzungsoptionen (von Teilen) der Gebäudestruktur. Parallel dazu wird eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erstellt, auf deren Grundlage spätestens im Herbst 2025 die Planung des 2. BA gestartet wird. Damit soll gewährleistet werden, dass die Bauausführung des 2. BA direkt nach Fertigstellung des 1. BA erfolgen und die Gesamtmaßnahme ohne Unterbrechung fortgeführt werden kann.
19 .2
Hannover / Jun 13, 2025