Antrag Nr. 1351/2011:
Antrag der CDU-Fraktion zu einer Resolution: Mietobergrenzen in der Landeshauptstadt Hannover

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1351/2011 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der CDU-Fraktion zu einer Resolution: Mietobergrenzen in der Landeshauptstadt Hannover

Antrag zu beschließen:

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover fordert die Region Hannover auf, die Mietobergrenzen in der Stadt Hannover so zu bemessen, dass weiterhin ausreichend bezahlbarer Wohnraum für Transferleistungsempfänger und Geringverdienende zur Verfügung steht.

Begründung:

Die Region Hannover hat zum 01. Mai 2011 neue Mietobergrenzen beschlossen. In einigen Teilen der Region wurden die Mietobergrenzen für bestimmte Haushaltsgrößen heraufgesetzt, für die Landeshauptstadt Hannover jedoch um durchschnittlich rund 11 Prozent für alle Haushaltsgrößen herabgesetzt.
Durch die Herabsetzung der Mietobergrenzen können nur noch unsanierte Wohnungen an Transferleistungsempfänger und Geringverdienende oder im Falle eines Umzuges bzw. an neue Leistungsempfänger vermietet werden, da die Mieten für sanierten und modernisierten Wohnraum oftmals über den neu festgelegten Mietobergrenzen liegen. Insbesondere für Familien mit Kindern war es immer schon schwierig, große Wohnungen zu finden, deren Mieten unterhalb der Mietobergrenzen liegen – die Suche nach bezahlbarem Wohnraum wird sich für diesen Personenkreis nun noch weiter verschärfen.
Die Senkung der Mietobergrenzen gefährdet die Durchmischung der hannoverschen Stadtquartiere und birgt die Gefahr einer Gettoisierung einzelner Quartiere – damit entstehen Probleme, die es nicht geben müsste. Zudem stellt diese Entwicklung auch ein Hemmnis für die wünschenswerte energetische Sanierung von Wohnraum dar.


Jens Seidel
Vorsitzender