Anfrage Nr. 1348/2012:
Anfrage der PIRATEN-Fraktion zur Annahme von Zuwendungen gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der PIRATEN-Fraktion zur Annahme von Zuwendungen gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG

Über die Annahme von Zuwendungen entscheidet der Rat gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG ab einer Summe über 2000 Euro. Nachdem die Verwaltung die Spenden bereits unter Vorbehalt angenommen hat, wird darüber im Rat mit Rückwirkung en bloc abgestimmt.

Oft konzentrieren sich viele verschiedene Spenden auf einen bestimmten Verwendungszweck.

Zur Befassung mit den umfangreichen Unterlagen für die Jahre 2010 und 2011 stand den Ratsmitgliedern im Vorfeld der vergangenen Ratssitzung gemäß ursprünglicher Terminplanung nur sehr wenig Zeit zur Verfügung. Zudem war dieses Thema gemäß Tagesordnungsvorschlag der Verwaltung zur vergangenen Ratssitzung auf einem hinteren Platz vorgesehen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie begründet die Verwaltung die Tatsache, dass die angebotenen und unter Vorbehalt entgegen genommenen Spenden und Zuwendungen aus den Jahren 2010 und 2011 mit der Drucksache 1151/2012 in einem einzigen Antrag legitimiert werden sollen, obwohl sie selbst der Kommunalaufsicht jährlich Bericht erstatten muss, bzw. auf welche rechtlichen Grundlagen stützt sie sich dabei?

2. Wirbt die Verwaltung für bestimmte Zwecke aktiv Spenden ein - wenn Ja, wie bzw. mit welchem Aufwand/Konzept und wenn Nein, warum nicht?

3. Wer stellt wann Quittungen aus für Spenden, die an eine benannte Einrichtung oder Stelle weitergeleitet werden sollen, deren Annahme aber vom Rat noch nicht legitimiert worden ist?

Hannover, den 4. Juni 2012




Dr. Jürgen Junghänel
(Fraktionsvorsitzender)