Drucksache Nr. 1333/2005:
Ersatzbau
hier: Kindertagesstätte Große Pranke 5

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Herrenhausen-Stöcken
In den Jugendhilfeausschuss
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1333/2005
7
 

Ersatzbau
hier: Kindertagesstätte Große Pranke 5

Antrag,


1. der Haushaltsunterlage Bau (Entwurf und Kostenberechnung) gem. § 10 GemHVO
zum Ersatzbau der Kindertagesstätte Große Pranke 5 in Höhe von insgesamt
1.270.000 €
sowie

2. der Mittelfreigabe und

3. dem sofortigen Baubeginn

zuzustimmen.

Finanzierung:

Mittel stehen im Vermögensplan des Fachbereichs Gebäudemanagement zur Verfügung:
  • Position 4SB.01-01 (Nachhaltige Gebäudesanierung Kindertagesstätten) als Restmittel aus den Jahren 2001-2003 in Höhe von 1.100.000 € sowie
  • Restfinanzierung in Höhe von 170.000 € im Jahr 2007 aus Position 4SB.01-01 (Nachhaltige Gebäudesanierung Kindertagesstätten)

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 soll in jeder Drucksache vermerkt werden,
ob die verwendeten Daten geschlechtsdifferenziert erhoben und ausgewertet wurden und
inwieweit Frauen von der geplanten Maßnahme anders betroffen sind als Männer – im
Hinblick auf Rechte, Ressourcen, Beteiligung u.a. (siehe Drucksache 1278/2003)

Zu 1.
Die in dieser Drucksache verwendeten Daten sind im Wesentlichen finanzieller Art und
daher nicht geschlechtsspezifisch zu betrachten.
Zu 2.
Frauen können von der geplanten Ersatzbaumaßnahme in folgenden Funktionen betroffen sein:
Als Mitarbeiterinnen,
als Elternteile und
als sonstige Besucherinnen.
Bei der Ersatzbaumaßnahme ergibt sich keine spezifische Betroffenheit.
Der Umfang der jeweiligen Anlagen entspricht den rechtlichen Vorgaben.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten0,00 €Betriebseinnahmen0,00 €
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten0,00 €
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben0,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung1.270.000,00 €Wirtschaftsplan GM 4 SB.01-01Sachausgaben82.550,00 €1.4641.535000.1
Einrichtungsaufwand0,00 €Zuwendungen0,00 €
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten0,00 €
Ausgaben insgesamt1.270.000,00 € Ausgaben insgesamt82.550,00 € 
Finanzierungssaldo-1.270.000,00 € Überschuss / Zuschuss-82.550,00 € 

Begründung des Antrages


Bereits im Rahmen seiner Beschlussfassung zum Sonderprogramm Sanierung
Infrastruktur hat der Rat die Verwaltung 1999 beauftragt, zur baulichen Sanierung der
städtischen Schulen und Kindertagesstätten ein mehrjähriges und umfassendes
Sanierungsprogrammaufzulegen (vgl. Drucksache 1967/99). Seitdem wurden die
Sanierungsprogramme 2000 bis 2004 beschlossen und umgesetzt.

Im November 2002 hat der Verwaltungsausschuss der Beschlussdrucksache
Nr. 2815/2002 zum Zweijahresprogramm 2003/04 „Nachhaltige Gebäudesanierung“
zugestimmt und damit die Verwaltung beauftragt, Haushaltsunterlagen für die in der
Drucksache genannten sanierungsbedürftigen Schulen und Kindertagesstätten zu erstellen.

Die „Nachhaltige Gebäudesanierung“ ist Bestandteil / Fortsetzung des im Mai 2000 dem
Rat vorgestellten Handlungsprogrammes zur Stadtentwicklung 2001 – 2005.

Ziel der „Nachhaltigen Gebäudesanierung“ ist - neben der Sanierung der Bausubstanz -
auch die Umsetzung weiterer Maßnahmen wie die Berücksichtigung von Sicherheitsanforderungen (Feuerwehr, GUV), Barrierefreiheit, Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) und Umwelt- und Klimaschutzanforderungen. Angestrebt wird, in den sanierten Gebäuden in den nächsten 5 – 10 Jahren keine größeren Baumaßnahmen durchführen zu müssen.

Die Objekte wurden nach ihrer Sanierungsbedürftigkeit ausgesucht. Aufgrund von
Voruntersuchungen wurde die Kindertagesstätte Große Pranke 5 in das Zweijahresprogramm 2003/04 aufgenommen. Wegen des sehr schlechten baulichen Allgemeinzustandes der Kita ist ein Ersatzbau wirtschaftlicher und nachhaltiger als eine
Sanierung der vorhandenen Bausubstanz.

Standort:

Eine Machbarkeitsstudie zum alternativ denkbaren Standort auf dem Schulgelände der
Grundschule Marienwerder hat ergeben, dass sowohl die Varianten:
  • Umnutzung derzeit ungenutzter Schulflächen zu Kita-Zwecken als auch
  • Abriss von Teilflächen des Schulgebäudes und Errichtung eines Neubaus für die Kindertagesstätte auf diesen Flächen
teurer sind als die Errichtung eines Ersatzneubaus auf dem vorhandenen Grundstück.
Aus diesem Grund wurde nur diese Lösung weiter verfolgt.

Auslagerung:

In einem gemeinsam mit den Leitungen der GS Marienwerder und der Kindertagesstätte am 7.4.2005 durchgeführten Ortstermin wurden unter Abwägung der Funktionalität unterschiedlicher Lösungsansätze, Eignungsprüfung der vorhandenen Räumlichkeiten und Bewertungwirtschaftlicher Aspekte einschließlich Betrachtung von Synergieeffekten folgende Eckdaten vereinbart:
  • Für die Zeit des Abbruchs der Alteinrichtung und der Errichtung des Ersatzneubaus wird die Kindertagesstätte in den Osttrakt (ehemaliger BBS-Trakt) der GS Marienwerder ausgelagert. Der dortige Betrieb kann unter Bereitstellung von vorhandenen Containern für Küchen- und Sanitäreinrichtung erdgeschossig erfolgen.
  • Vor Einzug in dieses Provisorium werden bauliche Unterhaltungsarbeiten zur Dichtigkeit und Anstricharbeiten durchgeführt. Umbauarbeiten sind nicht vorgesehen.
  • Die Grundschule zieht nach Wiedereinzug der Kindertagesstätte in den Neubau ihrerseits in die frei gewordenen, bereits aufgewerteten Räumlichkeiten.
  • Vor dem Umzug der Grundschule werden die aus den dann aktuellen Schülerzahlen erkennbaren Entwicklungen auf ihre Folgewirkung hinsichtlich notwendiger Umbau- und Anpassungsmassnahmen überprüft und diese ggfs. veranlasst.

Terminplanung:

Die Auslagerung kann im Anschluss an die im Herbst 2005 geplanten baulichen
Unterhaltungsmassnahmen im Osttrakt der GS Marienwerder und die daran
anschliessende temporäre funktionsgerechte Herrichtung durchgeführt werden.
Nach Abbruch des Bestandsgebäudes kann im Frühjahr 2006 mit der Errichtung des
Neubaus begonnen werden.

Kindertagesstättenentwicklung:

Die städtische Kindertagesstätte Große Pranke in Betriebsführung der Arbeiterwohlfahrt
befindet sich im Stadtteil Marienwerder. In der Einrichtung werden in drei Gruppen
75 Kindergartenkinder betreut.

Zurzeit leben in diesem Stadtteil ( Stand 01.01.04 ):

im Alter von 0-2 Jahren 58 Kinder
im Alter von 3-5 Jahren 77 Kinder
im Alter von 6-9 Jahren 125 Kinder

Die Kindertagesstätte Große Pranke ist die einzige Einrichtung im Stadtteil. Da dort im
Augenblick ausschließlich Kindergartenkinder betreut werden, gibt es in Marienwerder
weder Krippen- und Krabbelgruppenplätze noch Hortplätze. Nach den beschlossenen
Zielzahlen des Kindertagesstätten-Berichtes 2004 besteht im Jahr 2005 im
Prognosebezirk Marienwerder im Kindergartenbereich ein Überhang von 14 Plätzen.
tatsächlich ist die Nachfrage an Kindergartenplätzen jedoch weiterhin sehr groß,
so dass die Kita vollständig belegt ist.

Zudem sieht das seit 01.01.2005 geltende Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) einen
weiteren bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuungsangebote vor, wodurch
insbesondere Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden soll.
Aus diesem Grund ist künftig auch im Bereich der unter 3-jährigen Kinder ein
entsprechendes Betreuungsangebot einzurichten. Daher ist es erforderlich, das
bestehende Angebot an Kindertagesstättenplätzen weiterhin vorzuhalten.


Baubeschreibung:

Die Kindertagesstätte Große Pranke 5 wurde im Jahre 1969 in Fertigteilbauweise als
eher temporäres Gebäude erstellt und ist mittlerweile in allen Bauteilen abgängig.
Gemäß Beschluss vom 28.4.2005 zum Antrag Nr. 2491/2004 von SPD-Fraktion
und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen soll bei der Planung des Neubaus einer
Kindertagesstätte der Passivhausstandard zur Anwendung kommen.
In die Standortauswahl eines derartigen Projektes wurde antragsgemäss auch die
Kindertagesstätte Große Pranke aufgenommen und für geeignet befunden.
Einzelheiten der auf der Anwendung des Passivhausstandards basierenden Planung
können aus der als Anlage 1 beigefügten Baubeschreibung sowie den als Anlage 3
beigefügten Plänen entnommen werden.


Besonderheiten:

Umwelt- und Klimaschutz:
Das Gebäudes soll weitgehend aus natürlichen Baustoffen wie Holzwerkstoffen für Deckenund Wände errichtet werden. Zur Wärmedämmung sollen weitgehend Zellulosewerkstoffe eingesetzt werden. Durch den auf der Grundlage der Planung bereits zertifizierten Passivhausstandard wird der Verbrauch an nicht erneuerbaren Ressourcen auf ein Minimum begrenzt.
Barrierefreiheit:
Im Rahmen der Planung wurden Belange der Barrierefreiheit untersucht und die
durchzuführenden Maßnahmen mit der Behindertenbeauftragten (Dezernat III)
abgestimmt. Die Kindertagesstätte wird in allen Teilen barrierefrei zu erreichen
und zu nutzen sein. Außerdem wird ein separat zugängliches behindertengerechtes WC geschaffen.
Sicherheitstechnik:
Die Forderungen von der Feuerwehr und dem Gemeindeunfallversicherungsverband (GUV) wurden mit den zuständigen Stellen abgestimmt und in das
Programm aufgenommen.

Kosten:

Die Gesamtkosten der Baumassnahmen betragen 1.270.000 € (vgl. Anlage 2) ein-
schließlich der spezifischen Auslagerungs- und Umzugskosten sowie Abbruch des
Bestandsgebäudes einschl. Schadstoffentsorgung.
Die Kosten liegen bedingt durch die qualitativ hochwertigere Ausführung infolge des
Passivhausstandards um ca. 10% über den Kosten für die Errichtung einer
vergleichbaren Einrichtung nach EnEV-Standard.

Die Kindertagesstätte hat eine Nettogrundfläche von 558 m². Daraus ergeben sich
Kosten für die Baumassnahme (ohne Berücksichtigung der Auslagerung) in Höhe
von 2.195 € pro m².

Der enercity-Fond proKlima wurde frühzeitig in die Gebäudekonzeption einbezogen und
hat einen Zuschuss in Höhe von ca. 65.000 € in Aussicht gestellt.


Folgekosten:

Die Nebenkosten werden durch die Energieeinsparungen infolge des Passivhausstandards erheblich reduziert.
19 
Hannover / 14.06.2005