Drucksache Nr. 1332/2017:
Straßenausbaubeiträge für Straßen im Stadtbezirk Misburg - Anderten
-Aufwandsspaltung-

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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1332/2017
7
 

Straßenausbaubeiträge für Straßen im Stadtbezirk Misburg - Anderten
-Aufwandsspaltung-

Antrag,

für die Straßen
1. Kafkastraße von Buchholzer Straße bis Kampstraße (Anlage 1)
2. Werfelstraße von Buchholzer Straße bis Kampstraße (Anlage 2)
3. Hegefeldstraße von Anderter Schützenplatz bis Sehnder Straße (Anlage 3)
4. Am Kanal von Gollstraße bis Gollstraße/Im Wiesengrund (Anlage 4)
5. Rischweg von Gollstraße bis Am Kanal (Anlage 5)
6. Liebrechtstraße von Stahlstraße bis Anderter Straße (Anlage 6)
7. Hartmannstraße von Stahlstraße bis Anderter Straße (Anlage 6)

den beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Beleuchtungseinrichtungen jeweils gesondert zu ermitteln und abzurechnen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle

Es werden Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen in Höhe von ca. 95.875,- € erwartet.

Begründung des Antrages

In den o.g. Straßen wurde in den Jahren 2009, 2011 und 2012 die Straßenbeleuchtung im Freileitungsnetz durch eine erdverkabelte Beleuchtungseinrichtung ersetzt.

Die Baumaßnahme erfüllt den Beitragstatbestand der Verbesserung im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 1 NKAG sowie § 1 der Straßenausbaubeitragssatzung.

Weitere Ausbaumaßnahmen wurden nicht vorgenommen.

Nach obergerichtlicher Rechtsprechung ist öffentliche Einrichtung im Sinne von § 6 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz nur die Gemeindestraße insgesamt. Erstrecken sich die Ausbaumaßnahmen nur auf einzelne Straßenteileinrichtungen, können Ausbaubeiträge nur nach einer Aufwandsspaltung erhoben werden, für die der Rat zuständig ist (Beschluss des OVG Lüneburg 9 B 122/86 vom 11.02.1987)

Die Kafkastraße von Buchholzer Straße bis Kampstraße, die Werfelstraße von Buchholzer Straße bis Kampstraße, der Rischweg von Gollstraße bis Am Kanal, die Liebrechtstraße von Stahstraße bis Anderter Straße und die Hartmannstraße von Stahlstraße bis Anderter Straße gehören zu den Innerortsstraßen. Der von den Anliegern zu tragende Anteil am beitragsfähigen Aufwand beträgt nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 b der Straßenausbaubeitragssatzung 50 % (Anlage 7).

Die Hegefeldstraße von Anderter Schützenplatz bis Sehnder Straße und die Straße Am Kanal von Gollstraße bis Gollstraße/Im Wiesengrund gehören zu den Anliegerstraßen. Der von den Anliegern zu tragende Anteil am beitragsfähigen Aufwand beträgt hier nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Straßenausbaubeitragssatzung 75 % (Anlage 7).

Der beantragte Ratsbeschluss ist erforderlich, damit die Verwaltung der aus der Straßenausbaubeitragssatzung resultierenden Beitragserhebungsverpflichtung nachkommen kann.
66.03 
Hannover / 23.05.2017