Drucksache Nr. 1330/2018:
Umwandlung der finanziellen Förderung der Kindertagesstätte „Die Viwaldis“, Waldtraße 47, 30163 Hannover

Inhalt der Drucksache:

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1330/2018
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Umwandlung der finanziellen Förderung der Kindertagesstätte „Die Viwaldis“, Waldtraße 47, 30163 Hannover

Antrag,

zu beschließen,
· die Umwandlung der finanziellen Förderung einer Krippengruppe mit 10 Plätzen mit ¾- Betreuung aus dem Vertrag über die Finanzierung der kirchlichen Kindertagesstätte (VBE) des Trägers Diakoniewerk Kirchröder Turm in eine Finanzierung gemäß den Richtlinien über die Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kleine Kindertagesstätten und Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten, eingetragenen Vereinen und
· die laufende Förderung rückwirkend zum 01.08.2016 entsprechend den Richtlinien über die Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kleine Kindertagesstätten und Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten, eingetragenen Vereinen zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Durch die fortlaufende Finanzierung wird der Bestand der Einrichtung nachhaltig gesichert. Das Angebot in der Kindertagesstätte richtet sich generell an beide Geschlechter. Die Plätze in der geförderten Einrichtung tragen zur Bedarfsdeckung bei der Betreuung von Kindern im Alter bis zu 3 Jahren bei. Dies erleichtert den Familien die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 25.100,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -25.100,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -25.100,00 €

Die Aufwendungen im wesentlichen Produkt Kindertagesbetreuung stehen bereits zur Verfügung. Sie belaufen sich ab dem Haushaltsjahr 2017 auf insgesamt 25.100,00 € zusätzlich.

Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskosten die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, sodass es sich um einen Nettobetrag handelt.

Begründung des Antrages

Das Diakoniewerk Kirchröder Turm hatte mit Schreiben vom 10.05.2015 den Vertrag mit der Landeshauptstadt Hannover vom 03.09.2009 über die Finanzierung der kirchlichen Kindertagesstätte in der Waldstraße 47, 30163 Hannover zum 31.07.2016 gekündigt, da eine auskömmliche Finanzierung aus den Vertragsbedingungen zu diesem Zeitpunkt nicht mehr gewährleistet war.

Aufgrund der Tatsache, dass die Räumlichkeiten durch das Diakoniewerk angemietet sind und es sich um eine 10er Krippengruppe handelt, ist eine Überleitung als sog. Kleine Kindertagesstätte innerhalb der Richtlinien über Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kleine Kindertagesstätten (KKT) und Kindertagesstätten (KT) in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten, eingetragenen Vereinen möglich. Dieses wurde mit dem Träger in gemeinsamen Gesprächen erarbeitet. Das Diakoniewerk Kirchröder Turm ist mit der Umwandlung der Finanzierungsform einverstanden und verzichtet auf einen neuen Finanzierungsvertrag.

Die Umwandlung der Finanzierungsform von VBE auf KKT ist unter Vorwegnahme der zum Zeitpunkt der Kündigung bereits geplanten Novellierung der Richtlinien über Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kleine Kindertagesstätten (KKT) und Kindertagesstätten (KT) in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten, eingetragenen Vereinen zum 01.08.2016 umzusetzen. Dies ist erforderlich, da vor dem 01.08.2017, entgegen der VBE-Finanzierung, eine Betreuungszeit von 6 Stunden in der KKT-Finanzierung als Ganztagsbetreuung angesehen wurde und somit der entsprechende Elternbeitrag für die Ganztagsbetreuung gezahlt werden müsste. Dies wäre für die betroffenen Eltern nicht zumutbar und für den Träger nicht vertretbar gewesen. Die Novellierung der Richtlinien über Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kleine Kindertagesstätten (KKT) und Kindertagesstätten (KT) in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten, eingetragenen Vereinen wurde am 07.09.2017 durch den Verwaltungsausschuss beschlossen.

Für die Umsetzung der Finanzierung nach Beschluss der Drucksache 1868/2017 war dem Träger eine angemessene Frist einzuräumen, um die erforderlichen Unterlagen zur Abrechnung einzureichen.

In der Übergangszeit beginnend ab 01.08.2016 wurde und wird bis zur endgültigen Abrechnung der vor Kündigung des Vertrages gezahlte monatliche Abschlag gewährt, um ein Defizit für den Träger zu vermeiden.


Um die Erfüllung der Kindertagesbetreuung beständig zu sichern, empfiehlt die Verwaltung, die Umwandlung der finanziellen Förderung der Kindertagesstätte „Viwaldis“ zu beschließen.
51.41 
Hannover / 29.05.2018