Drucksache Nr. 1330/2017:
Straßenausbaubeitrag Auf dem Grethel von In der Rehre bis Wendehammer
-Aufwandsspaltung-

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1330/2017 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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1330/2017
1
 

Straßenausbaubeitrag Auf dem Grethel von In der Rehre bis Wendehammer
-Aufwandsspaltung-

Antrag,

für die Straße Auf dem Grethel von In der Rehre bis Wendehammer den beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Beleuchtungseinrichtungen gesondert zu ermitteln und abzurechnen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle

Es werden Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen in Höhe von ca. 19.000,- € erwartet.

Begründung des Antrages

In der o.g. Straße wurde in den Jahren 2006 und 2011 die Straßenbeleuchtung im Freileitungsnetz durch eine erdverkabelte Beleuchtungseinrichtung ersetzt.

Die Baumaßnahme erfüllt den Beitragstatbestand der Verbesserung im Sinne von § 1 der Straßenausbaubeitragssatzung.

Weitere Ausbaumaßnahmen wurden nicht vorgenommen.

Nach obergerichtlicher Rechtsprechung ist öffentliche Einrichtung im Sinne von § 6 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz nur die Gemeindestraße insgesamt. Erstrecken sich die Ausbaumaßnahmen nur auf einzelne Straßenteileinrichtungen, können Ausbaubeiträge nur nach einer Aufwandsspaltung erhoben werden, für die der Rat zuständig ist (Beschluss des OVG Lüneburg 9 B 122/86 vom 11.02.1987)

Die Straße Auf dem Grethel von In der Rehre bis Wendehammer gehört zu den Anliegerstraßen. Der von den Anliegern zu tragende Anteil am beitragsfähigen Aufwand beträgt hier nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Straßenausbaubeitragssatzung 75 %.

Der beantragte Ratsbeschluss ist erforderlich, damit die Verwaltung der aus der Straßenausbaubeitragssatzung resultierenden Beitragserhebungsverpflichtung nachkommen kann.
66.03 
Hannover / 23.05.2017