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die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Hannover (Anlage 1) einschließlich der beigefügten Änderungen des Gebührentarifes (Anlage 3) zu beschließen.
Gender Aspekte sind nicht betroffen.
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 37 - Investitionstätigkeit
Einzahlungen | Auszahlungen |
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Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Veräußerung von Sachvermögen |
0,00 € |
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | | | | | |
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| Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
0,00 € |
Baumaßnahmen |
0,00 € |
Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
0,00 € |
Erwerb von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | Saldo Investitionstätigkeit |
0,00 € |
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0,00 € |
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Teilergebnishaushalt 37 - Investitionstätigkeit
Produkt 12602 | Gefahrenabwehr und 12701 Rettungsdienst |
Angaben pro Jahr |
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
---|
Zuwendungen und allg. Umlagen |
0,00 € |
Sonstige Transfererträge |
0,00 € |
Öffentlichrechtl. Entgelte |
90.000,00 € |
Privatrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Kostenerstattungen |
0,00 € |
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) |
0,00 € |
Sonstige ordentl. Erträge |
0,00 € |
| | Außerordentliche Erträge |
0,00 € |
| | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
| Personalaufwendungen |
0,00 € |
Sach- und Dienstleistungen |
0,00 € |
Abschreibungen |
0,00 € |
Zinsen o.ä. (TH 99) |
0,00 € |
Transferaufwendungen |
0,00 € |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
| | Saldo ordentliches Ergebnis |
90.000,00 € |
Außerordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
Saldo außerordentliches Ergebnis |
0,00 € |
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo gesamt |
90.000,00 € |
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Die kostendeckende Kalkulation der Lehrgangsgebühren führt zu geschätzten jährlichen Mehrerträgen Höhe von rd. 50.000 €. Die Erhöhung der Tarife für allgemeine Personalkosten führt zu geschätzten jährlichen Mehrerträgen von rd. 40.000 €.
Mit Ratsbeschluss vom 31.01.2013 wurden die bisherige „Regelung der privatrechtlichen Entgelte für die Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Hannover außerhalb der Pflichtaufgaben nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz (NBrandSchG)“ und die „Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Hannover
“ zusammengefasst. Aus privatrechtlichen Entgelten für die sog. „freiwilligen Aufgaben“ der Feuerwehr und dem Kostenersatz bei den öffentlich-rechtlichen Pflichtaufgaben wurden einheitliche Gebühren. Der o.g. Beschluss resultierte u.a. aus den umfangreichen Änderungen des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes vom 27.07.2012 insbesondere auch zu den berücksichtigungsfähigen Kosten bei der Gebührenkalkulation.
Die nun als
Anlage 1 vorgelegte Änderungssatzung berücksichtigt die inzwischen zur Abrechnung von Feuerwehreinsätzen nach dem neuen NBrandSchG und allgemein zum Gebührenrecht ergangene Rechtsprechung, Empfehlungen aus der jetzt vorliegenden Mustersatzung des Niedersächsischen Städtetages sowie relevante Gesetzesänderungen. Einzelheiten sind der als
Anlage 2 beigefügten Synopse zu entnehmen. Hier werden alter und neuer Satzungstext gegenübergestellt.
Gleichzeitig mit der vorgelegten Satzung werden die Gebührentarife für Personalstunden für alle drei Laufbahngruppen erhöht und so an die gestiegene Beamtenbesoldung angepasst. Entsprechend zu erhöhen waren die Tarife für Lehrgänge der Notfallsanitäter- bzw. Feuerwehrschule auf der Klappenburg 3, 30419 Hannover. Die Lehrgangsgebühren waren insgesamt neu zu kalkulieren, da sich die Kosten durch die erhöhten Anforderungen an verschiedene Ausbildungen und Lehrgänge durch das Notfallsanitätergesetz vom 22.05.2013 und der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen der Fachrichtung Feuerwehr (APVO-Feu) vom 02.12.2014 nebst zugehöriger Durchführungshinweise vom 01.01.2016 deutlich erhöht hatten. Das Lehrgangsangebot wurde stark erweitert. Außerdem verändern sich Vor- und Nachbereitungszeiten sowie die Anzahl der pro Lehrgang gleichzeitig anwesenden Lehrkräfte. Nunmehr erstmalig wird eine angemessene Pauschale für die nach den o.g. Vorgaben erforderlichen Lehrmittel und Geräte angesetzt.
In der Anlage 3 findet sich eine Synopse der bisher gültigen Gebührentarife „ist“ und der neuen Beträge „zukünftig“. Neue Angebote sind farblich hinterlegt. Sie enthalten naturgemäß keine Preise nach dem alten Tarif.
Anlage 4 enthält die Kalkulation der Personalkosten, die analog auch für die Kalkulation der Lehrgänge verwendet wurde. Anlage 5 zeigt die Ermittlung der für jeden einzelnen Lehrgang aufzuwendenden Lehrpersonalstunden inklusive Vor- und Nachbereitungszeit, Anlage 6 die gemittelten Kosten für die der Schule zugewiesenen und in den Lehrgängen verwendeten Fahrzeuge und schließlich Anlage 7 die jeweiligen Gesamtkosten pro Lehrgang.
Trotz der teilweise erheblichen Steigerungen der Gebühren für Lehrgänge empfiehlt die Verwaltung keine Gebührendeckelung, da sie im interkommunalen Vergleich nicht hervorstechen und, wie erläutert, die Neukalkulation angemessene und realistische Kosten abbildet.