Anfrage Nr. 1328/2022:
Anfrage der AFD-Fraktion zu persönlichen Äußerungen während Ratsversammlungen durch Verwaltungsbeamte

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der AFD-Fraktion zu persönlichen Äußerungen während Ratsversammlungen durch Verwaltungsbeamte

Aus gegebenen Anlass fragen wir die Verwaltung:

1. Sind Verwaltungsbeamte/Dezernatsleiter berechtigt, persönliche Erklärungen, Einlassungen oder Meinungen zu Anträgen bzw. Anfragen der Ratsfraktionen und/oder Einzelvertretern abzugeben?

2. Sollte es zu einer Verletzung der Neutralitätspflicht gekommen sein, wo kann die betroffene Fraktion oder der Einzelvertreter Beschwerde einlegen?

3. Welche Maßnahmen können bei Verfehlungen und Verletzungen der Neutralitätspflicht durch den obersten Vorgesetzten (Oberbürgermeister) eingeleitet werden?

Jens Keller
Fraktionsvorsitzender