Anfrage Nr. 1327/2013:
Anfrage der Piraten-Fraktion zu kreditähnlichen Rechtsgeschäften der Landeshauptstadt Hannover

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der Piraten-Fraktion zu kreditähnlichen Rechtsgeschäften der Landeshauptstadt Hannover

Die Stadtverwaltung setzt bei der Finanzierung von Projekten auch auf kreditähnliche Rechtsgeschäfte. Dazu zählen u.a. sogenannte Contracting-Verfahren und Modelle der sogenannten öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP).

Bezüglich des Einsatzes solcher Finanzierungsmodelle wird gerne angeführt, sie seien angesichts von Überschuldung sowie Deckelung der Investitionskredite durch die Kommunalaufsicht alternativlos.

In der Fachwelt werden derartige Finanzierungsmodelle kontrovers diskutiert. Manch kreditähnliches Rechtsgeschäft, das in der Projektion als rentierlich und risikofrei dargestellt worden ist, hat Kommunen später negative finanzielle Folgen gebracht - trotz sogenannter unabhängiger Gutachten und Genehmigung durch die Kommunalaufsicht. Auch die Landeshauptstadt Hannover hat nicht nur positive Erfahrungen mit kreditähnlichen Rechtsgeschäften gemacht, wie z.B. der Fall des Misburger Bades zeigt. Und in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 29. Mai 2013 wird im Zusammenhang mit der geplante Rettungsleitstelle festgestellt: „Ist unterm Strich meist etwas teurer, erlaubt aber klammen Kommunen trotz Überschuldung Großprojekte.“

Dabei trifft der Krediterlass des Landes Niedersachsen, der in seiner aktuell gültigen Fassung 2008 beschlossen wurde, verbindliche Regelungen zu den verschiedenen Aspekten der Kreditwirtschaft kommunaler Körperschaften. Dort heißt es u.a.: „Wenn die Haushaltslage eine Kreditfinanzierung nicht zulässt, ist auch ein kreditähnliches Rechtsgeschäft unzulässig.“

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Bergen kreditähnliche Rechtsgeschäfte aus Sicht der Verwaltung Risiken? (Wenn Ja, welche? Wenn Nein, warum nicht?)

2. Werden kreditähnliche Rechtsgeschäfte auf das Kreditvolumen des Haushalts der LHH angerechnet? (Wenn Ja, wo liegen dann die Vorteile bei kreditähnlichen Rechtsgeschäften? Wenn Nein, welche kurz- und langfristigen Folgen entstehen für die Haushaltslage und die weitere Haushaltsplanung?)

3. Inwiefern erfolgt eine detaillierte Erfassung und Darstellung aller Einzel- und Gesamtkosten kreditähnlicher Rechtsgeschäfte von der Planungsphase über die Ausschreibung bis zur Umsetzung (zum Beispiel im Haushaltsplan oder andernorts)?


Dirk Hillbrecht
(stellv. Fraktionsvorsitzender)

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