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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtSatzung über die erleichterte Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich
(§ 35 Abs. 6 BauGB)
- Splittersiedlung Fuhrbleek / Ackerweg -
Antrag,
die Satzung über die erleichterte Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 6 BauGB in Verbindung mit § 6 NGO zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Es ist davon auszugehen, dass keine Bevorzugungen oder Benachteiligungen bzgl. des Geschlechtes, des Alters der Betroffenen oder einzelner anderer Gruppen zu erwarten sind.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen für die Landeshauptstadt Hannover.
Begründung des Antrages
Das Gebiet der Satzung befindet sich im westlichen Bereich des Stadtteils Isernhagen - Süd, außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage. Es besteht aus drei Teilbereichen und umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 11.200 m².
Es handelt sich um eine so genannte Splittersiedlung, d.h., die Bebauung grenzt sich räumlich von der geschlossenen Ortslage ab und befindet sich planungsrechtlich im Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB).
Der Entwurf der Satzung hat vom 26. März bis 26. April 2010 öffentlich ausgelegen. Stellungnahmen zur Planung sind nicht eingegangen.
Auf eine förmliche Umweltprüfung und einen förmlichen Umweltbericht kann verzichtet werden, da gemäß den Regelungen des § 35 Abs. 6 BauGB die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB (vereinfachtes Verfahren) anzuwenden sind.
Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 5 beigefügt.
Um die Rechtsverbindlichkeit der Satzung herbeiführen zu können, ist der beantragte Beschluss erforderlich.
61.11
Hannover / 04.06.2010