Drucksache Nr. 1325/2010:
Satzung über die erleichterte Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich
(§ 35 Abs. 6 BauGB)
- Splittersiedlung Fuhrbleek / Ackerweg -

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
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1325/2010
5
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Satzung über die erleichterte Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich
(§ 35 Abs. 6 BauGB)
- Splittersiedlung Fuhrbleek / Ackerweg -

Antrag,

die Satzung über die erleichterte Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 6 BauGB in Verbindung mit § 6 NGO zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Es ist davon auszugehen, dass keine Bevorzugungen oder Benachteiligungen bzgl. des Geschlechtes, des Alters der Betroffenen oder einzelner anderer Gruppen zu erwarten sind.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen für die Landeshauptstadt Hannover.

Begründung des Antrages

Das Gebiet der Satzung befindet sich im westlichen Bereich des Stadtteils Isernhagen - Süd, außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage. Es besteht aus drei Teilbereichen und umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 11.200 m².

Es handelt sich um eine so genannte Splittersiedlung, d.h., die Bebauung grenzt sich räumlich von der geschlossenen Ortslage ab und befindet sich planungsrechtlich im Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB).

Der Entwurf der Satzung hat vom 26. März bis 26. April 2010 öffentlich ausgelegen. Stellungnahmen zur Planung sind nicht eingegangen.

Auf eine förmliche Umweltprüfung und einen förmlichen Umweltbericht kann verzichtet werden, da gemäß den Regelungen des § 35 Abs. 6 BauGB die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB (vereinfachtes Verfahren) anzuwenden sind.

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 5 beigefügt.

Um die Rechtsverbindlichkeit der Satzung herbeiführen zu können, ist der beantragte Beschluss erforderlich.
61.11 
Hannover / 04.06.2010