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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtBebauungsplan Nr. 1734 - Westlich Gartenbauschule Ahlem -
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB
Satzungsbeschluss
Antrag,
den Bebauungsplan Nr. 1734 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 6 NGO als Satzung zu beschließen und der ergänzten Begründung zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Gender-Aspekte wurden geprüft und bei der Erarbeitung des dem Bebauungsplan zugrundeliegenden Konzeptes berücksichtigt.
Mit diesem Bebauungsplanverfahren verbessern sich insbesondere für junge Familien die Chancen, geeignete Wohnmöglichkeiten im Stadtgebiet zu finden. Die gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr sowie die Nähe von öffentlichen Einrichtungen, wie z.B. Schule und Kindertagesstätte, aber auch von Nahversorgern ist insbesondere für Mütter und Väter mit kleinen Kindern sowie für Menschen mit eingeschränkter Mobilität (z.B. Senioren, Personen ohne PKW) von Bedeutung.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1734 hat vom 21. April bis 20. Mai 2011 öffentlich ausgelegen. Stellungnahmen gingen nicht ein. Das staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hannover wies darauf hin, dass es eine Beschwerde wegen angeblicher Erschütterungen (Schwingungen) aus der direkten Nachbarschaft des Plangebietes gegeben habe. Als Ursache wurde von der Beschwerdeführerin die Güterumgehungsbahn vermutet. Das Gewerbeaufsicht empfahl deshalb eine Beteiligung des in diesem Fall eingeschalteten Eisenbahnbundesamtes. Das Eisenbahnbundesamt erklärte, es habe keine Anhaltspunkte für Erschütterungen gegeben.
Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 beigefügt.
61.12
Hannover / 07.06.2011