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Änderung des Gebührentarifs für den Neuen St. Nikolai Friedhof
Antrag,
die Änderung des Gebührentarifs für den Neuen St. Nikolai Friedhof nach der beigefügten Anlage gemäß Nr. 8.4 der Stiftungssatzung des St. Nikolai Stifts zu Hannover zu genehmigen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung sind im Zusammenhang mit dieser Drucksache nicht relevant
Kostentabelle
Es entstehen die in der Anlage genannten finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Das St. Nikolai Stift zu Hannover ist eine selbständige Stiftung. Zu den Stiftsaufgaben gehört u. a. die Unterhaltung des Neuen St. Nikolai Friedhofs An der Strangriede.
Der Vorstand der Stiftung hat in seiner Sitzung am 24.05.2011 die sich aus der Anlage ergebenden neuen Gebühren des Gebührentarifs beschlossen. Die neuen Gebührensätze übersteigen nicht die der städtischen Friedhöfe.
Nach Ziffer 8.4 der Stiftssatzung ist bei der Veränderung des Gebührentarifs die Zustimmung des Rates der Landeshauptstadt Hannover einzuholen, die hiermit beantragt wird.
Dez. III
Hannover / 07.06.2011