Drucksache Nr. 1321/2010:
Jahresabschluss des Hannover Congress Centrum für das Geschäftsjahr 2009

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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1321/2010
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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Jahresabschluss des Hannover Congress Centrum für das Geschäftsjahr 2009

Antrag,

1. den Jahresabschluss und den Lagebericht, gem. § 30 EigBetrVO
festzustellen,


2. die Entlastung der Werkleitung gem. § 30 EigBetrVO zu beschließen,


3. den ausgewiesenen Jahresverlust in Höhe von € -128.518.378,33
festzustellen


davon eine Absetzung von den Rücklagen in Höhe
der Abschreibungen auf Finanzanlagen € 125.000.000,00
vorzunehmen

und den verbleibenden Saldo € -3.518.378,33 auf neue Rechnung vorzutragen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Beschlussdrucksache verhält sich geschlechtsneutral

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Aufgrund des Beschlusses des Rates der Stadt Hannover (§ 6 der Haushaltssatzung 2009) bleibt gemäß Artikel 6 Absatz 4 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften vom 15.11.2005 für Eigenbetriebe der Landeshauptstadt Hannover, die am 31.12.2005 bereits bestehen, § 113 Ansatz 1 NGO in der bis zum 31.12.2005 geltenden Fassung für das Haushaltsjahr 2009 weiter anwendbar. Dementsprechend gilt auch für den Jahresabschluss 2009 des Hannover Congress Centrum die Verordnung über Eigenbetriebe und andere prüfungspflichtige Einrichtungen (Eigenbetriebsverordnung).

Gemäß § 30 der Niedersächsischen Eigenbetriebsverordnung stellt der Rat den Jahresabschluss und den Lagebericht fest. Er beschließt über die Entlastung der Werksleitung sowie über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes.
Mit Wirkung vom 01.01.2005 wurde durch das Gesetz zur Neuregelung der überörtlichen Kommunalprüfung § 123 NGO geändert, so dass seitdem die Jahresabschlussprüfung der Eigenbetriebe nicht mehr dem Kommunalprüfungsamt, sondern dem Rechnungsprüfungsamt obliegt. Das Rechnungsprüfungsamt kann die Jahresabschlussprüfung entweder selbst vornehmen, oder mit der Durchführung einen externen Wirtschaftsprüfer beauftragen. Dabei kann es auch zulassen, dass die Beauftragung eines externen Abschlussprüfers direkt durch den Eigenbetrieb erfolgt.

Im Einvernehmen mit dem Rechnungsprüfungsamt - gemäß Schreiben vom 25.08. 2009 - wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH mit der Jahresabschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2009 beauftragt. Eine Information des Betriebsausschusses erfolgte in der 13. Betriebsausschusssitzung am 22. November 2009 mit DS 2492/2009.

Im Jahresabschlussbericht erteilt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Deloitte & Touche GmbH, dem HCC für die Rechnungslegung des Jahres 2009 gemäß § 28 Eigenbetriebsverordnung ein uneingeschränktes Testat.
Der Wirtschaftsprüfer bestätigt, dass der Jahresabschluss, der Lagebericht sowie die Buchführung den Rechtsvorschriften entsprechen. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben - unter Berücksichtigung des zurzeit bestehenden strukturellen Defizits und der zu dessen Reduzierung ergriffenen Maßnahmen - zu Beanstandungen keinen Anlass. Die Zielvereinbarung 2009 - im operativen Ergebnis - wurde eingehalten. Der Eigenbetrieb wird insoweit wirtschaftlich geführt.

Das Rechnungsprüfungsamt hat den Bericht ohne ergänzende Feststellungen mit Schreiben vom 10. Mai 2010 an den Oberbürgermeister und die Kommunalaufsicht weitergeleitet.









I. Allgemeine Erläuterungen zum Jahresabschluss

Das operative Jahresergebnis 2009, nach Abzug der durch das HCC nicht direkt zu beeinflussenden Belastungen (Hannover Marketing GmbH 720,0 T€, Betriebsmittelkreditzinsen 63,2 T€, Allgemeine Infrastrukturkosten 2.800,0 T€) weist nach Eliminierung der Abschreibungen auf die DMAG-Beteiligung einen Gewinn in Höhe von 64,8 T€ aus.
In der Einzelbetrachtung der Aufwendungen und Erträge sind im Wirtschaftsjahr 2009 die betrieblichen Erträge in Höhe von 16.089,6 T€ gegenüber dem Vorjahr um insgesamt +887,3 T€ (+5,8 %) höher ausgefallen.
Die Erhöhung gegenüber dem Vorjahr ist insgesamt auf Steigerungen im Veranstaltungsbereich 204,4 T€ (2,8 %), der Eigengastronomie 144,4 T€ (7,8 %) sowie dem Catering 245,4 T€ (5,3 %) in der AWD Arena zurückzuführen.

Die betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf 19.041,7 T€ und sind vor dem Hintergrund der positiven Umsatzentwicklung - insbesondere aufgrund der Sondereinflüsse in der AWD-Arena und den damit verbundenen höheren Provisionszahlungen - sowie der veranstaltungsbedingt gestiegenen Inanspruchnahme von Fremdpersonal beeinflusst.
Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich auch aufgrund gezielt vorgenommener Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten insgesamt eine Erhöhung um 647,9 T€
(3,5 %).

Die Investitionen belaufen sich im Berichtsjahr auf insgesamt 1.556,8 T€. Die Einzelprojekte wurden im Rahmen der finanziellen Vorgaben durchgeführt und sind zum Großteil bereits abgeschlossen. Schwerpunkte im Geschäftsjahr 2009 bildeten neben der Klimatisierung der Eilenriedehalle und der Erweiterung der Gebäudeleittechnik die Umbaumaßnahme der Konferenzräume 27/28.

Ausführliche Erläuterungen zum Jahresabschluss -2009 befinden sich in den nachfolgend beigefügten Anlagen.



II. Anlagen

- Bilanz zum 31. Dezember 2009 (Anlage I)

- Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2009 (Anlage II)

- Anhang und Anlagennachweis zum Jahresabschluss 2009 (Anlage III)

- Lagebericht für das Geschäftsjahr 2009 (Anlage IV)

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Hannover / 03.06.2010