Anfrage Nr. 1320/2014:
Anfrage der FDP-Fraktion zum Kopier- und Hinterlegungsverbot von Personalausweisen

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der FDP-Fraktion zum Kopier- und Hinterlegungsverbot von Personalausweisen

Die im PAuswG geregelten strikten Beschränkungen für das Kopieren und Hinterlegen von
Personalausweisen wurden Ende 2013 noch einmal vom Verwaltungsgericht in Hannover
bestätigt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Ist es in städtischen Einrichtungen derzeit üblich Kopien von Personalausweisen
anzufertigen oder Personalausweise als Sicherheiten hinterlegen zu lassen?
2. Wenn ja, in welchen Einrichtungen ist dies der Fall und warum?
3. Wenn ja, wie rechtfertigt die Stadtverwaltung dies in Bezug auf das geltende Recht
und seine Auslegung durch das Bundesinnenministerium und das Verwaltungsgericht
Hannover?

Wilfried H. Engelke
Fraktionsvorsitzender