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Vorbemerkung:
Der Verwaltung ist inzwischen bekannt geworden, dass die Region beabsichtigt, in Kürze ein sog. Sozialticket einzuführen, das einen Sozialtarif im öffentlichen Nahverkehr vorsieht.
Berechtigte des Sozialtickets der Region werden voraussichtlich auch Empfänger/-innen von Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz und der
Kriegsopferfürsorge sein. Dieser Personenkreis ist entsprechend dem Haushaltsbegleitbeschluss des Rates für den Hannover-Aktiv-Pass bisher
nicht vorgesehen.
Die Verwaltung macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass eine kongruente Regelung der Zielgruppen in der Sache zweckmäßig und u. a. auch deshalb Ziel führend wäre, da in der LHH sonst
zwei unterschiedliche Pässe herausgegeben werden müssten.
Von einer in diesem Sinne möglichen Ausweitung des Berechtigtenkreises für den Hannover-Aktiv-Pass wären ca. 785 Personen betroffen (760 = AsylblG und 25 = “KOF“). Der bisher für den Hannover-Aktiv-Pass geschätzte Kreis der Anspruchsberechtigten beträgt ca. 90.000 Personen; die Ausweitung betrüge somit rund 0,9 %.
Die Kosten einer eventuellen Mehr-Inanspruchnahme könnten daher im Rahmen der für den Hannover-Aktiv-Pass eingesetzten Haushaltsmittel abdeckt werden.
zu Ziff.1:
Es ist sinnvoll, die bisherigen, seit 1989 geltenden Regelungen des „Hannover- Sparpasses“, der Ermäßigungen im öffentlichen Personennahverkehr in Hannover vorsieht, dann dem Sozialticket der Region anzupassen, wenn das Konzept von der Regionsversammlung beschlossen wurde und in Kraft tritt.
Zu Ziff. 2:
Die Verwaltung wird hierzu ein Konzept erarbeiten.
Zu Ziff. 3:
Die Verwaltung kann erneut auf die Zoo Hannover GmbH zugehen, macht aber auf die ablehnende, öffentliche Stellungnahme des Herrn Regionspräsidenten aufmerksam.
Zu Ziff. 4. und 5:.
Die Verwaltung wird zu beiden Punkten in den Fachausschüssen berichten