Drucksache Nr. 1319/2020:
Teileinziehung der Straße Alt-Vinnhorst

Inhalt der Drucksache:

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1319/2020
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Teileinziehung der Straße Alt-Vinnhorst

Antrag,

die Straße Alt-Vinnhorst im Abschnitt zwischen Schulenburger Landstraße und Einmündung Beneckeallee / Alt-Vinnhorst teileinzuziehen.

- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 Abs. 1 NKomVG i. V. mit § 10 der Hauptsatzung

- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Bei dem Streckenabschnitt der Straße Alt-Vinnhorst zwischen der Schulenburger Landstraße und der Einmündung Beneckeallee / Alt-Vinnhorst handelt es sich um eine Straße, die überwiegend durch Wohngebiete führt. Weiterhin liegen an dieser Straße ein Kindergarten / Hort sowie eine Grundschule. Aufgrund ihrer Lage im Straßennetz als nahezu direkte Verbindung zwischen den Gewerbegebieten in Stöcken sowie in Brink-Hafen wird die Straße häufig von Schwerlastverkehr befahren. Dies führt zum einen zu einer erheblichen Lärmbelästigung der Anwohner und zu einer starken Belastung durch Abgase. Da zudem in der Straße an einigen Stellen das Parken am Fahrbahnrand zugelassen ist sowie durch die in dem Straßenabschnitt gelegenen Bushaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs staut sich der Schwerlastverkehr häufig wegen des vorhandenen Gegenverkehrs, was zum anderen eine Gefährdung der Kinder auf dem Schul- und Kindergartenweg darstellt.

Durch die Teileinziehung des Streckenabschnittes gemäß § 8 Absatz 1 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) soll die bisher bestehende uneingeschränkte Widmung hinsichtlich des Schwerlastverkehrs eingeschränkt werden. So soll zukünftig die Nutzung dieses Streckenabschnittes für LKW`s größer 7,5 t verboten werden. Straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen zur Regelung des Liefer- und Anliegerverkehrs sowie des öffentlichen Personennahverkehrs sollen vorbehalten bleiben.

Die Einschränkung des Durchgangsverkehrs für LKW`s größer 7,5 t ist verkehrlich möglich, da eine ausreichend leistungsfähige Ersatzstrecke über die Schulenburger Landstraße und die Beneckeallee zur Verfügung steht.

Die Absicht der Teileinziehung wurde gemäß § 8 Absatz 2 NStrG am 16.08.2019 öffentlich bekanntgemacht; Bedenken oder Anregungen hiergegen wurden nicht vorgetragen.

66.11 
Hannover / 11.06.2020