Informationsdrucksache Nr. 1319/2018:
Standortbestimmung der Sozialen Schuldner- und Insolvenzberatung, OE 50.07, der Landeshauptstadt Hannover - Ausblick und Perspektiven

Inhalt der Drucksache:

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Standortbestimmung der Sozialen Schuldner- und Insolvenzberatung, OE 50.07, der Landeshauptstadt Hannover - Ausblick und Perspektiven

I. Aufgaben und Zielsetzung der OE 50.07

Der konzeptionelle Auftrag dieser freiwilligen Aufgabe beinhaltet in erster Linie, ratsuchenden Menschen Hilfen und Unterstützung an die Hand zu geben, um ihre finanziellen Probleme zu bewältigen. Diesen Auftrag erfüllt die Soziale Schuldner- und Insolvenzberatung der Landeshauptstadt Hannover (LHH) seit bereits über 33 Jahren.

Die Beratung steht allen Einwohner*innen der LHH offen und ist kostenfrei. Es melden sich Ratsuchende aus allen Bevölkerungsgruppen, junge und alte Menschen, Menschen in Arbeit und Arbeitslose, Alleinerziehende und Familien sowie auch ehemals Selbstständige.

Eindeutige Indizien für eine Verschuldung sind Eintragungen in der Schufa zu Schulden bei Banken, Versicherungen und Telekommunikationsanbietern sowie zu Vermögensauskünften bei Gerichtsvollziehern verbunden mit deren Erfolg bzw. Misserfolg. Nur die Gläubiger können diese Einträge löschen lassen. Im Regelfall werden die Einträge 3 Jahre nach Tilgung der Schulden oder einer erfolgreichen Insolvenz (nach 8 bis 9 Jahren nach Insolvenzbeginn) gelöscht.

Das Ziel der OE 50.07 ist es deshalb, die Betroffenen und ihre Familien durch eine individuelle und intensive Beratung, die sich über einen längeren Zeitraum, teilweise auch über mehrere Jahre, erstreckt, in die Lage zu versetzen, auftretende Schwierigkeiten selbst zu erkennen, anzugehen und eigenständig zu meistern. Im Zuge der Hilfe zur Selbsthilfe sollen die Ratsuchenden befähigt werden, in Zukunft Einnahmen und Ausgaben möglichst dauerhaft zur Deckung zu bringen, um eine Neuverschuldung zu vermeiden. Nur so wirkt die Beratung nachhaltig weiter.

Eine zeitnahe Entschuldung, kann durch Vergleiche mit den Gläubigern geschehen. Die Beratenden stellen innerhalb ihrer Möglichkeiten Gelder zur Verfügung, um die Schulden zumindest anteilig abzulösen. Stehen keine finanziellen Mittel zur Verfügung, können bei Bedarf zusammen mit den Hilfesuchenden Insolvenzverfahren eingeleitet werden. Soweit dieses notwendig ist, werden sie auch während dieser Verfahren weiter von den Sozialarbeiter*innen begleitet.

Sollten die hier aufgezeigten Wege nicht in Betracht kommt, werden die Betroffenen bei Ihrem Leben mit den Schulden unterstützt. Hier geht es vor allem darum, den bereits bestehenden bzw. noch entstehenden psychischen Stress soweit wie möglich abzumildern. Deshalb werden in diesen Fällen durch die Sozialarbeiter*innen oftmals fortlaufende Stundungen bei den Gläubigern beantragt, um die Schuldner*innen für einen vereinbarten Zeitraum zu entlasten. Zur Vermeidung weiterer Schulden werden gemeinsam mit den Ratsuchenden Haushaltspläne erstellt.

Unter dem Gesichtspunkt der Teilhabe am öffentlichen und kulturellen Leben ist diese Art und Form der Dienstleistung für die Ratsuchenden unerlässlich.


II. Strukturdaten

Die Soziale Schuldner- und Insolvenzberatung der LHH besteht seit 1984 und ist im Fachbereich Soziales (FB 50) angesiedelt. Hierdurch ist die OE 50.07 innerhalb des FB 50 hervorragend vernetzt und in aktuelle Gesetzesänderungen im SGB XII und AsylbLG eingebunden. Die OE 50.07 befindet sich im Hauptgebäude des FB 50 in der Hamburger Allee 25.

Die große gesellschaftliche Bedeutung einer eigenen Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle für die soziale Arbeit im Sinne der Einwohner*innen der LHH wurde früh erkannt. Bereits Ende 1989 wurden in diesem Arbeitsfeld vier Sozialarbeiter*innen eingesetzt.

Mittlerweile wurden, aufgrund der zunehmenden Überschuldung weiterer gesellschaftlicher Schichten, der Einführung der Privatinsolvenz und des großen Beratungsbedarfes vieler Einwohner*innen, insgesamt sieben Planstellen geschaffen.

Um dem kurzfristigen Beratungsbedarf der Einwohner*innen gerecht zu werden, bietet die Beratungsstelle seit vielen Jahren, an drei Tagen in der Woche, auch telefonische Sprechstunden an. In diesen neun Stunden finden überwiegend Kurzberatungen statt. Ist eine Sachlage komplexer, erfolgt eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch in die Dienststelle. Bei diesen Terminen wird der Sachverhalt geklärt und es werden Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt bzw. gemeinsam erarbeitet. Die Beratungsstelle ist ebenfalls über das Internet erreichbar.

Auch über Empfehlungen Dritter (z. B. Familie, Freunde, Bekannte, Gerichtsvollzieher, etc.) finden viele Ratsuchende den Zugang zur OE 50.07, was durch die Kundenbefragung in 2017 bestätigt wurde. Die Auswertung hat außerdem ergeben, dass die Konzeption der Beratungsstelle sowie ihre differenzierten Angebote bedarfsorientiert sind. 65,3% der Befragten sind mit der Beratung sehr zufrieden, 23,6% zufrieden.


Ergänzend zur individuellen Beratung findet eine zielgruppenspezifische Projektarbeit für junge Erwachsene bis 25 Jahre und für ältere Menschen ab dem 55. Lebensjahr statt. Für die erfolgreiche und bedarfsorientierte Arbeit sind Fortbildungen und Weiterqualifizierungen der Sozialarbeiter*innen, in denen z. B. unterschiedliche Beratungstechniken und verschiedene Lösungsansätze vermittelt werden, unerlässlich.

2014 wurde zudem dauerhaft eine Stelle für eine/n Anerkennungspraktikant*in eingerichtet, um so auch in eigener Sache Nachwuchsförderung betreiben zu können.


III. Spezielle Zielgruppen

„Junge Menschen – erste Schulden“

Durch einen Haushaltsbegleitantrag zum Haushalt 2007 wurde der Verwaltung der Auftrag erteilt, gemeinsam mit den in der Schuldnerhilfe tätigen und anerkannten Trägern geeignete präventive Maßnahmen zur Verhinderung von Überschuldung zu entwickeln.

Mit der Informationsdrucksache 0860/2008 wurde ein Konzept zur Entwicklung von Präventivmaßnahmen zur Verhinderung von Überschuldung / Finanzierung der OE 50.07 vorgestellt. Hierbei lag der Fokus auf der Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 15 bis 25 Jahren. Um gezielte Präventionsmaßnahmen in der LHH und der Region Hannover zu implementieren, wurde eine halbe Stelle finanziert. Seit dieser Zeit werden fortlaufend Präventionsveranstaltungen in Schulen, Berufsschulen und vor allem bei den Trägern des U25-Bereiches des hiesigen Jobcenters Region Hannover durchgeführt.

Diese Veranstaltungen werden von einem Sozialarbeiter der OE 50.07 zentral koordiniert, der Sozialarbeiter*innen anderer Träger der Sozialen Schuldnerberatungen aktiv in die Arbeit einbindet. Teilnehmer*innen werden zu Fragen der auskömmlichen persönlichen Haushaltung, Vermeidung von Schulden und der Regulierung kleinerer Schuldenposten geschult. Anstehende Fragen werden in diesen Schulungen beantwortet.

Im Zeitraum von 2009 bis 2017 konnten insgesamt 1.974 Schüler*innen in den Schulen und 1.632 Maßnahme-Teilnehmer*innen in U25-Maßnahmen des Jobcenters Region Hannover erreicht werden.

Hauptauslöser der Überschuldung der Altersstufe von 18 bis 21, die sich unerfahren in einer Welt ambivalenter Bedingungen zurechtfinden muss, sind nach wie vor Konsumschulden, die zum einen durch eine unzureichende Fähigkeit zur rationalen Haushaltsführung bei einem knappen Budget und zum anderen in der Überforderung durch Kleingedrucktes und eine kaum vergleichbare Variantenvielfalt in den Vertragsbedingungen der Mobilanbieter entstehen. Als Folge sind die Handyprovider die häufigste Gläubigergruppe.

Aus den Präventionsveranstaltungen resultiert fortlaufend ein gleichmäßiger Zugang von jungen Erwachsenen zur OE 50.07.

Das nachfolgende Diagramm bildet einen Teil dieser Zielgruppe von 2009 bis 2017 prozentual ab. Da Destatis (statistische Auswertung des Bundes) nur die Daten Ratsuchender vom 20. bis 30. Lebensjahr auswertet, sind die Jahrgänge 15 bis 19 der Betroffenen nicht aufgeführt. Hierzu gibt es leider keine gesonderte Statistik.


„Alter, Armut, Schulden“

Als neues Arbeitsfeld der OE 50.07 hat sich seit 2011 die Problematik der Überschuldung älterer Menschen in der LHH herauskristallisiert. In der LHH lebt bereits nahezu jede/r zehnte Hannoveraner*in der Generation 60 plus ergänzend von Transferleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Da das Rentenniveau bei Renteneintritt mittlerweile auf 48 % abgesenkt wurde, sind in vielen Fällen die Renteneinkünfte nicht mehr auskömmlich, um z. B. die stetig steigenden Miet- und Energiekosten, die Tilgung von Krediten, die noch während des Arbeitslebens aufgenommen wurden, und die vereinbarten Zuzahlungsbeträge für Behandlungen und Medikamente bei privat krankenversicherten Einwohner*innen auch weiterhin begleichen zu können.

Das Präventionsprojekt „Alter, Armut, Schulden“, das seit 2014 auch mit einer jährlichen Zuwendung der Region Hannover unterstützt wird, zielt deshalb darauf ab, Teilhabe im Alter – trotz verringerter finanzieller Mittel – zu gewährleisten und Armut sowie prekäre Einkommenssituationen von Betroffenen zu erkennen und zu überwinden.

Zu den Maßnahmen zählen u. a. die Budgetberatung, vorausschauendes Planen, die Begleitung von Veränderungsprozessen, der Aufbau von grundlegenden Entschuldungskonzepten und die Verhinderung von Pfändungs- und Zwangsmaßnahmen.

Darüber hinaus schulen und sensibilisieren Sozialarbeiter*innen der OE 50.07 Multiplikatoren*innen des Fachbereiches Senioren (FB 57), hier in erster Linie Mitarbeiter*innen des Bereiches 57.2, die mit älteren Einwohner*innen zum Thema Schuldenentstehung und Schuldenvermeidung arbeiten.

In den Stadtteilen werden außerdem von Mitarbeiter*innen des Bereiches Wohngeld (OE 50.3) Informationsveranstaltungen über mögliche Ansprüche auf Wohngeld durchgeführt. Begleitend hierzu sind zielgruppenspezifische Flyer in den Sprachen Deutsch, Türkisch und Russisch entwickelt und die Homepage der LHH überarbeitet worden, um eine gezielte Ansprache zu ermöglichen.

Für die OE 50.07 stellen die älteren Einwohner*innen eine besondere Herausforderung dar. Die Generation 60 plus ist oftmals nicht in der Lage, offen und direkt die eigene Schuldenproblematik anzusprechen. Viele ältere Menschen haben ein eigenes gefestigtes Bild ihrer persönlichen Lebensumstände. Sie schämen sich, eingestehen zu müssen, dass sie Probleme im Umgang mit Geld haben und/oder sich bereits eine Schuldenproblematik entwickelt hat. Aufgrund dessen wird von den Sozialarbeiter*innen ein hohes Maß an Empathie und Verständnis gefordert.

Gesundheitsbedingt können viele Betroffene die OE 50.07 nicht aufsuchen, so das vermehrt Hausbesuche notwendig werden, die meist sehr zeitaufwendig sind.

Dieses wichtige sozialpolitische Thema ist mittlerweile auch über das Handlungsfeld „Inklusion, Integration und Teilhabe“ in das Arbeitsprogramm Mein Hannover 2030 aufgenommen worden.

Das folgende Diagramm bildet den Zugang der älteren Menschen, beginnend mit dem 51. Lebensjahr, zur OE 50.07 von 2009 bis 2017 ab.

Eine Auswertung bzgl. der Altersklasse ab 55. Jahre aufwärts gibt es über Destatis nicht. Seit 2014 ist eine klare Steigerung der Beratungen erkennbar.


Neben diesen bisher dargestellten Auswertungen aus Destatis liefern die nachfolgenden Diagramme aus Sicht des FB 50 weitere wichtige Erkenntnisse.

Verhältnis Frauen und Männer

In der OE 50.07 ist der Anteil der Ratsuchenden mit durchschnittlich 46% (Frauen) bzw. 54% (Männer) seit 2009 relativ konstant.

Alleinerziehende



In den vorliegenden statistischen Auswertungen wird kein Unterschied zwischen alleinerziehenden Frauen und Männern gemacht. Hier hat sich der Anteil der Ratsuchenden seit 2013 bei knapp 17% eingependelt.


Ohne Berufsabschluss

Seit 2009 ist der Anteil der Ratsuchenden ohne Berufsabschluss von 37% in 2009 auf 41% 2017 stetig gestiegen.


Monatliche Einkünfte unter 1.500 €

Knapp 70% der überschuldeten Einwohner*innen, die von der OE 50.07 betreut werden, haben ein monatliches Einkommen unterhalb von 1.500 €. Dieses Einkommen erwirtschaften sie aus Niedriglöhnen, Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Unterhalt und Renten. Oder sie beziehen nur staatliche Transferleistungen bzw. ergänzend, um Miet- und Energiekosten sicherzustellen.



IV. Finanzierung der OE 50.07

Die Arbeit der OE 50.07 als Soziale Schuldner- und Insolvenzberatung wird hauptsächlich von der Region Hannover als örtlichem Träger der Sozialhilfe und kommunalem Träger des SGB II finanziell unterstützt. Dies gründet sich darauf, dass sowohl im SGB II (Grundsicherung für Erwerbsfähige) als auch im SGB XII (Sozialhilfe) die Schuldnerberatung als Form der persönlichen Hilfe ausdrücklich normiert wurde.

Die Region Hannover schließt mit von ihr anerkannten Trägern, die in der Region Hannover eine Soziale Schuldnerberatung anbieten, regelmäßig Vereinbarungen mit einer Laufzeit von drei Jahren. Die aktuelle Vereinbarung nach § 53 SGB X läuft bis Ende 2019.

Fußend auf der Einwohner*innenzahl und den Hilfeempfänger*innen (SGB XII und SGB II) ergibt sich in dem jeweiligen Beratungsgebiet ein von der Region Hannover ermittelter Beratungsschlüssel. Daraus errechnet sich der jeweilige Förderbetrag für die Sozialen Schuldnerberatungsstellen. Für den Bereich der LHH bieten mehrere Träger die Soziale Schuldnerberatung an. Die Aufteilung der für diesen Bereich bewilligten Fördermittel wurde bisher immer einvernehmlich zwischen der Region Hannover und den Trägern festgelegt.
Der FB 50 erhält 2018 eine jährliche Zuwendung von 167.876 €, die Mittel werden quartalsweise ausgezahlt.

Gemäß § 16a Nr. 2 SGB II erhält die OE 50.07 per Einzelabrechnungen eine Abgeltung ihrer Beratungsleistungen in Höhe von derzeit 47 € pro Stunde. Hier gibt es ebenfalls ein geeintes Verfahren, das auf alle von der Region Hannover anerkannten Beratungsstellungen angewandt und regelmäßig überprüft wird.

Für die Bearbeitung von Einzelfällen nach der Insolvenzordnung zahlt das Land Niedersachsen quartalsweise eine Pauschale. Außerdem werden auf Antrag vom Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie jährlich anteilige Personalkosten erstattet.

Die beiden Präventionsschwerpunkte „Junge Menschen – erste Schulden“ und „Alter, Armut, Schulden“ erhalten ebenfalls Zuwendungen über die Region Hannover.

Die Bandbreite der unterschiedlichen finanziellen Förderungen ist der Garant dafür, dass auch künftig ein hoher finanzieller Deckungsgrad bei den benötigten Aufwendungen für die Arbeit der OE 50.07 der LHH gegeben ist.


V. Ausblick und neue Herausforderungen

Genau wie die Gesellschaft ändern sich auch die Verschuldungsgründe der Einwohner*innen der LHH.

Die sich wandelnde Zusammensetzung der städtischen Bevölkerung erfordert eine flexible zielgruppenspezifische Ausrichtung der Präventionsarbeit, die sich den jeweiligen Bedürfnissen anpassen muss.

Die OE 50.07 behält deshalb fortlaufend die unterschiedlichen Gruppen verschuldeter Einwohner*innen im Blick. So können neue Bedarfe erkannt und möglichst passgenaue Beratungsangebote entwickelt werden.

In Kooperation mit anderen Einrichtungen und dem FB 57 bietet die OE 50.07 in den Stadtteilen Vahrenheide/Sahlkamp und Mühlenberg regelmäßig eine wohnortnahe Außensprechstunde an. Diese Stadtteile werden im Rahmen der „Sozialen Stadt“ gezielt gefördert.

Durch die aktive Vernetzung diverser Stellen der LHH, wie z. B. mit dem Bereich Wohngeld (OE 50.3), dem Bereich Bürgerschaftliches Engagement und soziale Stadtteilentwicklung (OE 50.5) und dem Bereich Kommunaler Seniorenservice (OE 57.2), ergeben sich für die OE 50.07 neue Bedarfe und Handlungsfelder.

Parallel zur Präventionsarbeit liegt der Schwerpunkt weiterhin bei der individuellen Beratung der Ratsuchenden. Eine aktive Hilfestellung muss gewährleistet sein. Die Verhandlungen mit den Gläubigern bleiben das Kerngeschäft der OE 50.07. Diese Grundlagenarbeiten sind die Basis jeglicher Präventionsarbeit.

Mit Hilfe des vielschichtigen und stets aktualisierten Fachwissens der in der OE 50.07 tätigen Sozialarbeiter*innen können zusammen mit den Ratsuchenden Wege gefunden werden, Schulden zu verringern bzw. abzubauen und zukünftig zu vermeiden.

Dieser Anspruch kann dauerhaft nur durch eine auskömmliche Stellenbesetzung und die fortlaufende Qualifizierung der Mitarbeiter*innen sichergestellt werden. Trotz der unter IV. aufgezeigten vielschichtigen finanziellen Förderungen ist die Arbeit der OE 50.07 ohne eine gleichzeitig gesicherte Finanzierung durch die LHH nicht möglich.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Angebot richtet sich an alle Geschlechter.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

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Hannover / 28.05.2018