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1. den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung
- Entwicklung von allgemeinen Wohngebieten und Mischgebieten mit öffentlichen Erschließungsflächen, öffentlichen und privaten Grünflächen sowie Flächen für die Siedlungswasserwirtschaft (Retention) - entsprechend den Anlagen 2-4 zuzustimmen und
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Planunterlagen in der Bauverwaltung für die Dauer von sechs Wochen zu beschließen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein neues Wohngebiet mit allen dazu gehörigen privaten und öffentlichen Infrastrukturen geschaffen werden. Damit soll ein wirksamer Beitrag zur Wohnraumversorgung in Hannover geleistet werden. Die Planung wirkt sich auf alle Bevölkerungsgruppen gleichermaßen aus.
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Mit dem Beschluss der Drucksache 1379/2014 hat der Verwaltungsausschuss die Verwaltung beauftragt, die im vom Rat beschlossenen Wohnkonzept 2025 als Vorschaufläche enthaltene Wohnbaufläche „Kronsberg-Süd“ in der Verfügbarkeit auf den Zeitraum 2017- 2025 hoch zu stufen und die Fläche für den Wohnungsbau zu entwickeln.
Aufgrund des seit Jahren anhaltenden Bevölkerungswachstums im Stadtgebiet, der in der Vergangenheit verhaltenen Wohnungsneubautätigkeit und sich verknappender Wohnbauflächenreserven soll auf der bereits vor der Weltausstellung EXPO 2000 für Wohnungsbau vorgesehenen und im Flächennutzungsplan entsprechend dargestellten Fläche zügig Bauland bereitgestellt werden.
Mit dem erneuten Beschluss der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1553 - Kronsberg- Süd - (Drs. 0552/2016) hat der Verwaltungsausschuss am 14.04.2016 die Grundlage für die aktuell und absehbar auch zukünftig notwendige wesentliche quantitative Entlastung und qualitative Ergänzung des Wohnungsmarktes in Hannover durch eine bauliche Entwicklung in diesem Bereich geschaffen.
Auf dieser Beschlussgrundlage erarbeitet die Verwaltung zunächst bis Juni 2016 ein querschnittsorientiertes stadtplanerisches Gesamtentwicklungskonzept für den Kronsberg-Süd unter Berücksichtigung der besonderen natur- und stadträumlichen Setzungen sowie der ökologischen und wohnungspolitischen Anforderungen. Dieser Prozess soll durch den Einbezug von Öffentlichkeit, Politik, Wohnungswirtschaft, Fachleuten und Vor-Ort-Akteuren eine solide inhaltliche Grundlage für das Bebauungsplanverfahren Nr. 1553 liefern. Ziel ist es, darauf aufbauend auf ca. 50 ha Fläche zügig Baurechte für derzeit geschätzt ca. 3500 Wohnungen nebst Erschließungs- und Freiflächen sowie der notwendigen Infrastruktur zu schaffen und diese zielgerichtet für die Realisierung vorzubereiten.
Durch eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange im Rahmen des förmlichen Bebauungsplanverfahrens soll direkt anschließend an die informelle Beteiligung im Zuge der Erarbeitung des städtebaulichen Konzeptes ein erster verbindlicher Rahmen in diesem Beteiligungsprozess geschaffen werden.