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Mit der Beschlussdrucksache Drucksache Nr. 2898/2022 (Verordnung über die Einrichtung einer Verbotszone über das Führen von Waffen, Messern und gefährlichen Gegenständen in der Landeshauptstadt Hannover) wurde in den Bereichen Raschplatz, Andreas-Hermes-Platz, Steintor/ Marstall sogenannte Waffenverbotszonen errichtet.
Leider kommt es immer wieder zu Verstößen gegen dieses Waffenverbot. In Mannheim stach ein Islamist mit zwei Kampfmessern in einer Waffenverbotszone auf mehrere Menschen ein und tötete einen Polizisten.
Wir fragen die Verwaltung:
- Wie viele Verstöße gegen das Waffenverbot wurden in den Waffenverbotszonen ermittelt und welche Art von Waffen wurden gefunden?
- Wenn es Verstöße gegen die Waffenverbotszone gegeben hat, aus welchen Herkunftsländern waren die angetroffenen Personen und wie viele davon waren Asylbewerber?
- Welche Maßnahmen bzw. Strafen wurden gegen die Personen verhängt, die Waffen in der Verbotszone dabei hatten?
Frage 1: Wie viele Verstöße gegen das Waffenverbot wurden in den Waffenverbotszonen ermittelt und welche Art von Waffen wurden gefunden?
Im Jahr 2023 wurden bei der LHH insgesamt 219 Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die Waffenverbotszonen-Verordnung geführt. Bei den mitgeführten Waffen und gefährlichen Gegenständen handelt es sich vornehmlich um Messer (z.B. Einhandmesser, Taschenmesser, Multitool mit Messer) und Teleskopschlagstöcke. Weiterhin wurden 65 waffenrechtliche Ordnungswidrigkeitenverfahren geführt, bei denen sich der Tatort zwar im Bereich der Waffenverbotszone befand, jedoch gegen anderweitige waffenrechtliche Vorschriften verstoßen wurde. Hierunter fallen z.B. das zugriffsbereite Führen eines Einhandmessers oder Teleskopschlagstocks außerhalb der Geltungsdauer der Waffenverbotszone (21.00 – 06.00 Uhr).
In der vorgenannten Verfahrensanzahl sind nur solche Fälle enthalten, für die die LHH zuständige Verfolgungsbehörde ist. Soweit eine begangene Ordnungswidrigkeit in einem Tatzusammenhang mit einer Straftat steht, erfolgt die Ahndung der Ordnungswidrigkeit meist in einem einheitlichen Verfahren durch die Staatsanwaltschaft.
Frage 2: Wenn es Verstöße gegen die Waffenverbotszone gegeben hat, aus welchen
Herkunftsländern waren die angetroffenen Personen und wie viele davon waren Asylbewerber?
Die Staatsangehörigkeit bzw. der aufenthaltsrechtliche Status werden nicht statistisch erfasst. Wir können diese Frage daher nicht beantworten.
Frage 3: Welche Maßnahmen bzw. Strafen wurden gegen die Personen verhängt,
die Waffen in der Verbotszone dabei hatten?
Die Höhe der Geldbuße wird grundsätzlich individuell unter Berücksichtigung des Einzelfalles festgesetzt. Als Anhaltspunkt für die Sachbearbeitung wurde zur Sicherstellung einer vergleichbaren Ahndung in ähnlich gelagerten Fällen festgelegt, dass bei einem erstmaligen Verstoß ein Bußgeld in Höhe von 250,00 EUR bei Gegenständen, die außerhalb der Zone legal geführt werden dürften, bzw. 500,00 EUR bei Gegenständen, deren Führung auch außerhalb der Zone nicht legal wäre, festgesetzt wird. Hiervon kann dann im Einzelfall aufgrund verschärfender oder mildernder Umstände abgewichen werden. Im Wiederholungsfall wird die Geldbuße im Regelfall verdoppelt.