Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Antrag von Ratsherrn Braune zu COVID19 - Atemschutzmaskenentsorgungsbehälter
Antrag
Es sind Atemschutzmaskenentsorgungsbehälter an allen öffentlichen Einrichtungen aufzustellen.
Begründung
COVID-19 ist in den Augen der Verwaltung und der Mehrheitsfraktion (SPD / Grüne / FDP ) + Die Linke / Piraten der Meinung nach Dr. Drosten und Angehörige, dass es sich um eine extrem gefährliche Seuche handelt, mit einer nur knappen gesamt Lebenserwartung von 81,5 Jahren.
Da die Atemschutzmasken möglicherweise durch den gefährlichen COVID-19 Virus kontaminiert sind, sind diese im Glauben der Verwaltung auf entsprechend zu entsorgen.
Die Abfallentsorgung (AS 18 01 03*) ist gesetzlich in einer Verordnung festgelegt: darin heißt es:
Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden
Besondere Anforderungen an die Sammlung und Entsorgung dieser Abfälle ergeben sich aus der bekannten oder aufgrund medizinischer Erfahrung zu erwartenden Kontamination mit Erregern der nachfolgend genannten Krankheiten, wenn dadurch eine Verbreitung der Krankheit zu befürchten ist. Die Liste umfasst daher Erkrankungen, die unter Berücksichtigung
der Ansteckungsgefährlichkeit (Kontagiosität, Infektionsdosis, epidemisches Potenzial),
der Überlebensfähigkeit des Erregers (Dauer der Infektionstüchtigkeit),
des Übertragungsweges,
des Ausmaßes und der Art der potenziellen Kontamination,
der Menge des kontaminierten Abfalls sowie
der Schwere der ggf. ausgelösten Erkrankung und deren Behandelbarkeit besondere Anforderungen an die Infektionsprävention stellen.
Es handelt sich zudem um Abfälle, die auch aufgrund § 17 Infektionsschutzgesetz (IfSG) besondere Beachtung erfordern (Gegenstände, die mit meldepflichtigen Erregern behaftet sind). Über zahlreiche Infektionskrankheiten, die zum Teil auch eine Relevanz bei der Übertragung durch infektiöse Abfälle aufweisen können, stellt das Robert-Koch-Institut aktuelle Informationen auf seinen Internetseiten bereit (Erreger, gegliedert nach Übertragungswegen)
Aerogene Übertragung/Tröpfcheninfektion; Schmierinfektion:
– Aktive Tuberkulose (Sputum, Urin, Stuhl)
– Meningitis/Enzephalitis (insbesondere Meningokokken-Meningitis)(Sputum/Rachensekret)
– Brucellose (Blut)
– Diphtherie (Sputum/Rachensekret, Wundsekret)
– Lepra (Nasensekret, Wundsekret)
– Milzbrand (Sputum/Rachensekret, Wundsekret)
– Pest (Sputum/Rachensekret, Wundsekret)
– Pocken (Rachensekret, Pustelsekret)
– Poliomyelitis (Sputum/Rachensekret, Stuhl)
– Psittacose (siehe Vet. Med., keine Übertragung durch den Menschen)
– Q-Fieber (siehe Vet. Med., keine Übertragung durch den Menschen)
– Rotz (Sputum/Rachensekret, Wundsekret)
– Tollwut (Sputum/Rachensekret)
– Tularämie (Wundsekret, Eiter)
– Virusbedingte hämorrhagische Fieber (einschl. Ebola, Hanta [renale Symptomatik/HFRS; pulmonale Symptomatik/HPS]) (Blut, Sputum/Rachensekret, Wundsekret, Urin)
Da alle die oben genannten Krankheiten bis dato noch zu keinen weltweitem Lockdown geführt haben, scheinen diese Krankheitsbilder nach Dr. Drosten und Glaubensgemeinschaft auch nicht so gefährlich zu sein wie COVID-19.
Daher ist dringend angeraten, kontaminierte Stoffe / Atemschutzmasken als Sondermüll zu entsorgen. Ich bitte den Rat um, seine Zustimmung
Mit besten Grüßen
Tobias Braune
Bleiben Sie gesund!