Informationsdrucksache Nr. 1310/2024:
Informationsdrucksache
Investitionsplanung des Fachbereichs Gebäudemanagement

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
An den Schul- und Bildungsausschuss (zur Kenntnis)
An den Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung (zur Kenntnis)
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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1310/2024
4 (nur online)
 

Informationsdrucksache
Investitionsplanung des Fachbereichs Gebäudemanagement

Mit dieser Informationsdrucksache informiert der Fachbereich Gebäudemanagement über seine mittel- und langfristige Investitionsplanung. Die Darstellung bezieht sich auf den Stichtag 02.01.2024 und soll zukünftig halbjährlich fortgeschrieben werden. Die Darstellung umfasst alle investiven Projekte oberhalb der Drucksachengrenze von 400.000 Euro, die über den Teilfinanzhaushalt 19 finanziert werden. Konsumtive Projekte aus dem Teilergebnishaushalt 19 sowie investive oder konsumtive Bauvorhaben, die aus anderen Teilfinanzhaushalten finanziert werden (z. B. aus den Teilfinanzhaushalten von OE 52 (Sportstätten) oder OE 56 (Unterkünfte für Geflüchtete)) sind nicht Gegenstand dieser Drucksache.

Die mittel- und langfristige Investitionsplanung ist ein kontinuierlicher Prozess, in dem stetig auf Veränderungen beim Bauprogramm, bei den projektbezogenen Kosten oder auf Terminverschiebungen in den einzelnen Bauvorhaben reagiert werden muss. Es liegt daher in der Natur der Sache, dass es von Stichtag zu Stichtag im Einzelfall auch erhebliche Veränderungen bei den Prognosen für die Kostenentwicklung und die Fertigstellung geben kann.

In der Anlage 1 werden alle investiven Bauvorhaben aufgelistet, die nach aktueller Planung für den Prognosezeitraum von sieben Jahren über die jeweiligen Teilfinanzhaushalte von OE 19 finanziert werden können.

In der oberen Hälfte der Tabelle sind dabei absteigend nach dem jeweiligen Planungsfortschritt diejenigen investiven Bauvorhaben dargestellt, für die es noch keine Beschlussdrucksache über die Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) gibt. Diese Bauvorhaben sind theoretisch noch für eine Verschiebung oder Zurückstellung zugänglich.

Die damit verbundenen potentiellen Risiken für das jeweilige Bauvorhaben sind in der Spalte „Bemerkungen“ stichpunktartig dargestellt. Aufgrund der Inflation sind Verschiebungen oder Zurückstellungen darüber hinaus regelmäßig mit steigenden Baukosten verbunden.

Dargestellt sind weiterhin die geschätzten Mittelabflüsse aus dem Investitionshaushalt des Fachbereichs Gebäudemanagement je Kalenderjahr bis einschließlich 2031 ff.. Die erwarteten Mittelabflüsse enden in der Prognose bewusst jeweils ein bis zwei Jahre nach der geplanten Fertigstellung. Hintergrund ist, dass die letzten projektbezogenen Mittel typischerweise erst im Kalenderjahr nach der Fertigstellung des Objektes abfließen, u. a. weil die Schlussrechnungsprüfungen nach der Abnahme der Bauleistungen einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen können. Durch die geplante Streckung des projektbezogenen Mittelabflusses über die Fertigstellung hinaus wird erreicht, dass die in den früheren Projektstadien erfahrungsgemäß noch nicht benötigten Projektmittel bereits als Anschubfinanzierung für nachfolgende Projekte eingesetzt werden können.

In der unteren Hälfte der Tabelle sind absteigend nach Planungs- oder Baufortschritt diejenigen Bauvorhaben dargestellt, für die es bereits eine beschlossene Drucksache über die Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) gibt und die sich dementsprechend bereits in einer fortgeschrittenen Planungsphase (mindestens Genehmigungsplanung) bzw. in der Bauphase befinden. Aufgelistet sind auch diejenigen Bauvorhaben, die baulich bereits fertiggestellt, aber noch nicht abschließend abgerechnet wurden. Die Bauvorhaben in der unteren Hälfte kommen für eine Verschiebung oder Zurückstellung zugunsten anderer Bauvorhaben grundsätzlich nicht mehr in Frage, da dort bereits erhebliche Projektmittel verausgabt oder zumindest in Form von vertraglichen Verpflichtungen aus Bau- oder Planungsaufträgen gebunden sind.

Neben den in der Anlage 1 einzeln dargestellten Bauvohaben werden in der Investitionsplanung pauschale Mittel in Höhe von 16 Mio. Euro p. a. für diverse "Sammler" und ÖPP-Projekte (Öffentlich Private Partnerschaft) veranschlagt. Über diese "Sammler" werden eine Vielzahl von investiven Projekten (wie zum Beispiel energetische Sanierungen) unterhalb der Drucksachengrenze von 400.000 Euro finanziert. In dieser Pauschale sind ferner die aus dem Teilfinanzhaushalt 19 zu finanzierenden Vorkosten für ÖPP-Projekte enthalten, z. B. für Planungskosten bis zur Leistungsphase 2, für die Durchführung der Vergabeverfahren oder für eine externe Qualitätssicherung. Diese Vorkosten betragen erfahrungsgemäß ca. 10 Prozent der Gesamtinvestitionskosten der einzelnen ÖPP-Projekte. Die Endfinanzierung der ÖPP-Projekte selbst erfolgt über den Teilfinanzhaushalt 99 (Allgemeine Finanzwirtschaft).

Aus der Summe der jahresbezogenen Ansätze für die einzelnen Bauvorhaben und dem pauschalen Ansatz von 16 Mio. Euro für "Sammler" und ÖPP-Vorkosten ergeben sich dann die gesamten investiven Mittel, deren Verausgaben in den jeweiligen Kalenderjahren durch OE 19 geplant wird. Dieser geplante Mittelabfluss liegt in der Regel knapp oberhalb der im Haushalt oder in der mittelfristigen Finanzplanung für den Teilfinanzhaushalt 19 tatsächlich eingestellten Investitionsmittel, da erfahrungsgemäß nicht alle Mittel wie innerhalb der jeweiligen Jahresscheiben eingeplant abfließen. Rechnerisch sind damit bis einschließlich 2030 alle verfügbaren Investitionsmittel verplant. Eine Finanzierung zusätzlicher Bauvorhaben kann daher nur zu Lasten der bereits geplanten Mittelverausgabungen erfolgen.




In der Anlage 2 werden alle investiven Projekte im Teilfinanzhaushalt 19 dargestellt, deren Finanzierung im Teilfinanzhaushalt bisher noch nicht gesichert ist. Diese Projekte können erst dann umgesetzt werden, sobald wieder freie Mittel zur Verfügung stehen. Im größeren Umfang wird dies voraussichtlich erst wieder nach dem Jahr 2030 möglich sein.

Die Reihenfolge der Bauvorhaben in der Anlage 2 ist alphabetisch gewählt und lässt noch keine Rückschlüsse auf die Reihenfolge der Projekte zu, die als nächstes aus dem Teilfinanzhaushalt 19 finanziert werden können. Besonders dringende Maßnahmen können ggf. durch Umstrukturierungen in der Tabelle 1 vorgezogen werden, etwa indem bereits in Planung befindliche Projekte erst verzögert in die bauliche Umsetzung gehen und/ oder über einen längeren Zeitraum gestreckt in einzelnen Bauabschnitten umgesetzt werden.

Grundsätzlich erfolgt die Priorisierung der nachrückenden Projekte nach baufachlichen Kriterien wie etwa Brandschutz, aber auch anhand zwingend nutzungsbezogener Bedarfe aufgrund gesetzlicher Vorschriften wie z.B. die Schaffung von Schulplätzen oder der Ganztagsausbau im Grundschulbereich. Weitere Aspekte bei der Priorisierung sind eine möglichst gleichmäßige Verteilung über die einzelnen Stadtbezirke, die Einwerbung von Fördermitteln und die verfügbaren personellen Kapazitäten des Gebäudemanagements.

Anlage 3 zeigt eine Übersicht über die aktuell laufenden und die geplanten ÖPP-Projekte. Die Finanzierung dieser Projekte erfolgt in der Regel – abgesehen von den Vorkosten - aus dem Teilhaushalt 99, der von OE 20 zentral gesteuert wird.

In Anlage 4 werden informatorisch die Fertigstellungstermine der aktuell laufenden bzw. unmittelbar geplanten Projekte dargestellt. Diese Art der Darstellung wurde aus den Informationsdrucksachen des Fachbereichs Finanzen zum Investitionsmemorandum (zuletzt DS 0026/2021) übernommen. In dieser Liste sind nicht nur die Investprojekte des Teilfinanzhaushalts 19 dargestellt, sondern auch die konsumtiven Projekte des Teilergebnishaushalts 19 oberhalb der Drucksachengrenze für die Stadtbezirksräte (100.000 Euro). Ferner sind in dieser Anlage auch die Bauvorhaben aufgeführt, die aus den Teilhaushalten (investiv oder konsumtiv) anderer Fachbereiche finanziert werden.

Die Darstellung erfolgt, um über die reine Investitionsplanung hinaus einen weitgehend vollständigen Überblick über die wesentliche Bautätigkeit des Fachbereichs Gebäudemanagement zu ermöglichen. Eventuelle Verschiebungen oder Zurückstellungen von konsumtiven Bauvorhaben und/oder Bauvorhaben aus anderen Teilhaushalten haben jedoch keine Auswirkungen auf den Investitionskorridor des Fachbereichs Gebäudemanagement und können daher allenfalls zu einer Entlastung der personellen Kapazitäten führen, die dann ggf. für andere, als prioritär angesehene Bauvorhaben eingesetzt werden können. Umgekehrt können über eine Zurückstellung von Bauvorhaben aus dem Teilfinanzhaushalt 19 auch keine finanziellen Ressourcen für Bauvorhaben aus anderen Teilfinanzhaushalten generiert werden.

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Hannover / Jun 11, 2024