Informationsdrucksache Nr. 1310/2020:
Auswertung der telefonischen Fachberatung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Zeit vom 01.01.2019 – 31.12.2019

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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1310/2020
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Auswertung der telefonischen Fachberatung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Zeit vom 01.01.2019 – 31.12.2019

Mit der vorliegenden Informationsdrucksache soll auf Basis der jährlichen statistischen Dokumentation die Entwicklung der telefonischen Fachberatung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Zeit vom 01.01.2019 – 31.12.2019 dargestellt werden.

Mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) am 01.01.2012 erhielten Berufsgeheimnisträger*innen gemäß. § 4 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) und weitere Personen gemäß § 8b SGB VIII einen Anspruch auf Beratung zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung.
Mit der telefonischen Fachberatung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen wurde ein zielgruppenspezifisches und bedarfsgerechtes Beratungsangebot in der Landeshauptstadt Hannover zur Verfügung gestellt, das seit dem 01.01.2015 in Kooperation mit der Region Hannover angeboten wird (Informationsdrucksache 0001/2015).

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Angebot richtet sich generell an alle Geschlechter. Geschlechtsspezifische
Bedingungen von Kindern und Jugendlichen im Rahmen des Kinderschutzes werden
fachlich in die Beratungen zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung und in die
Dokumentationen einbezogen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

51.2 
Hannover / 10.06.2020