Drucksache Nr. 1309/2018:
Veränderungssperren Nrn. 102, 103, 104, 105

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Mitte
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1309/2018
9
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Veränderungssperren Nrn. 102, 103, 104, 105

Antrag,

nach den §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) folgende Veränderungssperren als Satzungen zu beschließen:
  1. Nr. 102 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 22, 2. Änderung - Schmiedestraße Nord -, Anlagen 2 und 3,
  2. Nr. 103 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 1831 - Nordmannpassage -, Anlagen 4 und 5,
  3. Nr. 104 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 1859 - Joachimstraße -, Anlagen 6 und 7,
  4. Nr. 105 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 646, 2. Änderung - Osterstraße Nord -, Anlagen 8 und 9.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Satzungen über Veränderungssperren sind formale Plansicherungsinstrumente, die die gegenwärtige städtebauliche Situation in den betreffenden Gebieten vor dem Inkrafttreten der künftigen Bebauungspläne vor unerwünschten Veränderungen schützen. Eine Auseinandersetzung mit Gender-Aspekten erfolgt mit der inhaltlichen Befassung im Rahmen der weiteren Beschlüsse zu den Bebauungsplanverfahren.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

In mehreren Bereichen der Innenstadt ist seit geraumer Zeit ein Trend dahin zu beobachten, dass für frei werdende Objekte Bauanträge oder Bauvoranfragen zu Wettbüros gestellt werden. Wettbüros bieten die Möglichkeit an, auf unterschiedliche Wettereignisse zu setzen, die zum Teil auf großen Bildschirmen im Verlauf unmittelbar oder zeitversetzt beobachtet werden können. Mit einer gewissen Aufenthaltsqualität laden sie zur Unterhaltung und zum Verweilen ein. Es handelt sich hierbei um eine besondere Art von Vergnügungsstätten, denen ähnliche Auswirkungen wie Spielhallen beigemessen werden; sie unterfallen nicht den Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages, der ansonsten zu einer Anlagenbeschränkung geführt hat. Um den befürchteten Auswirkungen einer vermehrten Zunahme von Wettbüros entgegen zu wirken, insbesondere eine Verödungsentwicklung - Trading-Down-Effekt - zu verhindern, sind in den bezeichneten Innenstadtbereichen Bebauungsplanänderungs- bzw. Aufstellungsverfahren eingeleitet worden. Mit Nutzungsausschlüssen und Nutzungssteuerungen soll der besonderen Bedeutung dieser Innenstadtlagen für den Einzelhandel im Hinblick auf angemessene Nutzungsstrukturen im Oberzentrum Hannovers Rechnung getragen werden. Im Zuge der Planungen soll umfassend auch mit Nutzungsausschlüssen auf Bordellansiedlungen und ähnliche Betriebe reagiert werden.

Den begonnenen Bebauungsplanverfahren liegen entsprechende Baugesuche für Wettbüros zu den Grundstücken Kurt-Schumacher-Straße 31, Osterstraße 9, Joachimstraße 10a und Schmiedestraße 39 zugrunde, zu denen seit Oktober 2017 Plansicherung für 12 Monate durch Zurückstellungsbescheide auf der Grundlage des § 15 BauGB betrieben wird. Es ist nicht auszuschließen, dass die notwendigen Planungen über den Zurückstellungszeitraum hinaus andauern werden. Zur weiteren Sicherung der Planung ist es daher erforderlich, die genannten Veränderungssperren zur Ablehnung entgegenstehender Baugesuche zu erlassen.
61.1B 
Hannover / 24.05.2018