Drucksache Nr. 1306/2021 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Fraktion die FRAKTION zur Nutzung digitaler Werbedings
in der Ratssitzung am 17.06.2021, TOP 4.5.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
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1306/2021 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Fraktion die FRAKTION zur Nutzung digitaler Werbedings
in der Ratssitzung am 17.06.2021, TOP 4.5.

Durch die Vergabe von Werberechten generiert die LHH Einnahmen. Auf digitalen Werbeträgern können sowohl Werbung als auch Inhalte unkompliziert rotieren und aktualisiert werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Nutzt die LHH diese digitalen Werbeträger zur Verbreitung redaktioneller Inhalte/Informationen und wenn ja: welche Kosten entstehen der LHH hierfür, und wenn nein: warum nicht, fehlt es an Wissen darüber, Personal oder finanziellen Mitteln?
2. Wer (würde) Inhalte definieren und wer (würde) über die Inhalte entscheiden?

3. Unter der Voraussetzung, dass künftig weit mehr digitale Werbeträger stehen könnten: Wurde bereits eruiert, ob diese stadtweite Verbreitung im Rahmen des Gesundheits- und Katastrophenschutzes Verwendung finden könnte? Bspw. durch Bekanntmachung aktuell gültiger Pandemieregeln, (mehrsprachige) Informationen über Impfungen oder Anbindung an Warnsysteme wie KatWarn oder NINA?

Julian Klippert

Fraktionsvorsitzender

Text der Antwort

Frage 1:
Nutzt die LHH diese digitalen Werbeträger zur Verbreitung redaktioneller Inhalte/Informationen und wenn ja: welche Kosten entstehen der LHH hierfür, und wenn nein: warum nicht, fehlt es an Wissen darüber, Personal oder finanziellen Mitteln?


Antwort:

Der LHH werden auf den vorhandenen und neu zu errichtenden digitalen Anlagen Zeitfenster garantiert, in das sie kostenlos lokalen redaktionellen Inhalt inkl. Eigenwerbung und Werbung zu Stadtmarketingzwecken einspeisen kann. Der Stadt entstehen hierfür keine Kosten, sofern die Stadt die Spots in einem sendefähigen Format anliefert. Die Produktionskosten des redaktionellen Inhalts hat die Stadt zu tragen.

Frage 2:
Wer (würde) Inhalte definieren und wer (würde) über die Inhalte entscheiden?

Antwort:

Inhalte werden von der LHH definiert und entschieden.

Frage 3:
Unter der Voraussetzung, dass künftig weit mehr digitale Werbeträger stehen könnten: Wurde bereits eruiert, ob diese stadtweite Verbreitung im Rahmen des Gesundheits- und Katastrophenschutzes Verwendung finden könnte? Bspw. durch Bekanntmachung aktuell gültiger Pandemieregeln, (mehrsprachige) Informationen über Impfungen oder Anbindung an Warnsysteme wie KatWarn oder NINA?

Antwort:

Es ist vertraglich geregelt, dass die LHH im Rahmen der Krisenkommunikation kostenfrei auf die digitalen Werbeträger zugreifen kann.