Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Kita Levester Straße, Ersatzanbau für eine Kindergartengruppe
Antrag,
1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 KomHKVO durch den Stadtbezirksrat (inhaltliche Zuständigkeit) sowie
2. der Mittelfreigabe in Höhe von insgesamt 2.625.000 € durch den Verwaltungsausschuss, vorbereitet durch den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss sowie den Jugendhilfeausschuss, (finanzielle Zuständigkeit) zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung ergibt aufgrund des Ersatzes/Rückbaus eines provisorischen Bestandgebäudes durch einen energetisch aktuellen Ersatzneubau mit geringem Energieverbrauch ein posititves Ergebnis.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 19 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 36501342 | Kita Levester Str., Ersatzanbau |
Einzahlungen | Auszahlungen |
---|
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
€0.00 |
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
€0.00 |
Veräußerung von Sachvermögen |
€0.00 |
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen |
€0.00 |
Sonstige Investitionstätigkeit |
€0.00 |
| | | | | | |
|
| Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
€0.00 |
Baumaßnahmen |
€2,625,000.00 |
Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
€0.00 |
Erwerb von Finanzvermögensanlagen |
€0.00 |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
€0.00 |
Sonstige Investitionstätigkeit |
€0.00 |
| | Saldo Investitionstätigkeit |
(€2,625,000.00) |
|
|
|
€0.00 |
|
Teilergebnishaushalt 19, 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 11118 Produkt 36501 | Gebäudemanagement Kindertagesbetreuung |
Angaben pro Jahr |
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
---|
Zuwendungen und allg. Umlagen |
€0.00 |
Sonstige Transfererträge |
€0.00 |
Öffentlichrechtl. Entgelte |
€0.00 |
Privatrechtl. Entgelte |
€0.00 |
Kostenerstattungen |
€0.00 |
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) |
€0.00 |
Sonstige ordentl. Erträge |
€0.00 |
| | Außerordentliche Erträge |
€0.00 |
| | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
€0.00 |
| Personalaufwendungen |
€0.00 |
Sach- und Dienstleistungen |
€31,500.00 |
Abschreibungen |
€78,800.00 |
Zinsen o.ä. (TH 99) |
€39,400.00 |
Transferaufwendungen |
€0.00 |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
€0.00 |
| | Saldo ordentliches Ergebnis |
(€149,700.00) |
Außerordentliche Aufwendungen |
€0.00 |
Saldo außerordentliches Ergebnis |
€0.00 |
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
€0.00 |
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen |
€0.00 |
Saldo gesamt |
(€149,700.00) |
|
Sach- u. Dienstleistungen
Bauliche Unterhaltung gemäß Richtwert der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) 1,2 % von 2.625.000 € = 31.500 €
Abschreibungen
3% von 2.625.000 € = 78.800 €
Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3% auf die durchschnittlich (zu 50%) gebundene Investitionssumme von 2.625.000 € = 39.400 €
Die jährlich zusätzlich anfallenden Aufwendungen führen durch die interne Leistungsverrechnung/ Nutzungsentgelte zu erhöhten Aufwendungen im Produkt 36501 Kindertagesbetreuung.
Finanzierung
Aus dem Teilfinanzhaushalt 19 werden im Produkt 36501342 Mittel für das Gesamtprojekt in der erforderlichen Höhe von 2.625.000 € in den Jahren 2025 bis 2027 bereitgestellt.
Begründung des Antrages
Maßnahmenbeschreibung
Der Ersatzanbau erfüllt die Bedarfsanforderungen an eine Kita quantitativ und qualitativ unter Einhaltung der besonderen Standards der LHH auf wirtschaftliche Weise.
Einzelheiten der geplanten Maßnahme können den Anlagen 1 bis 3 entnommen werden.
Barrierefreiheit:
Die Planung wurde mit dem Beauftragten der Landeshauptstadt Hannover für Menschen mit Behinderung abgestimmt.
Terminplanung
Die Übergabe an die Nutzer*innen ist unter der Voraussetzung einer Beschlussfassung im 1. Halbjahr 2025 nach derzeitigem Stand für den Jahreswechsel 2027/28 geplant.
19 .2
Hannover / Jun 6, 2025