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Der Jugendverband der Jungen Humanistinnen leistet seit vielen Jahren kontinuierliche und anerkannte Jugendverbandsarbeit in Hannover. Die Personalkostenförderung ist dabei eine zentrale Voraussetzung zur Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit, insbesondere in den Bereichen:
· Planung und Durchführung von Bildungs- und Freizeitangeboten,
· Qualifizierung und Begleitung ehrenamtlicher Jugendleiter*innen,
· Sicherstellung von Kinderschutz- und Qualitätsstandards.
1. Zielkonflikt zwischen Förderlogik und pädagogischer Verantwortung
Die geltende Förderrichtlinie verfolgt das legitime Ziel, öffentliche Mittel an tatsächliche Aktivität zu koppeln. In bestimmten Konstellationen kann sie jedoch zu einem Zielkonflikt zwischen Förderlogik und pädagogischer Verantwortung führen.
Insbesondere kleinere Jugendverbände sind darauf angewiesen, Angebote nur dann durchzuführen, wenn Aufsichtspflicht, Betreuungsschlüssel und Kinderschutz verlässlich gewährleistet werden können. Gleichzeitig entsteht durch die starke Orientierung an Teilnahme-Tagen ein Anreiz, Angebote trotz unsicherer Rahmenbedingungen aufrechtzuerhalten, um die Fördervoraussetzungen nicht zu gefährden.
Eine Fördersystematik darf jedoch nicht dazu führen, dass fachlich verantwortliches Handeln finanzielle Nachteile nach sich zieht. Pädagogische Verantwortung, Aufsichtspflicht und Kinderschutz müssen stets Vorrang vor fiskalischen Steuerungsmechanismen haben.
2. Der vorliegende Fall
Im Jahr 2025 sah sich der Jugendverband gezwungen, eine geplante Sommerfreizeit abzusagen, da ein verantwortbarer Betreuungsschlüssel nicht verlässlich sichergestellt werden konnte.
Die Entscheidung erfolgte ausdrücklich aus Gründen der Aufsichtspflicht und des Kinderschutzes und entsprach damit den fachlichen Anforderungen an verantwortungsvolle Jugendverbandsarbeit.
Gleichzeitig führte die Absage dazu, dass die erforderliche Zahl an Teilnahme-Tagen nicht erreicht werden konnte. Der Verlust der Förderfähigkeit ist damit nicht Ausdruck mangelnder Aktivität oder fehlender Nachfrage, sondern unmittelbare Folge einer fachlich gebotenen Entscheidung.
Hinzu kommt, dass die tatsächliche Reichweite der Angebote nur eingeschränkt in die Berechnung einfließt. Ein erheblicher Teil der Teilnehmenden stammt aus der Region Hannover und anderen Teilen Niedersachsens. Diese Jugendlichen nehmen an den Angeboten teil und profitieren von ihnen, werden jedoch bei der Ermittlung der förderrelevanten Teilnahme-Tage nicht berücksichtigt.
3. Sicherung von Vielfalt und Jugendverbandsstruktur
Die Richtlinie verfolgt ausdrücklich das Ziel, die Vielfalt der Jugendverbandsarbeit in Hannover zu sichern.
Ein Wegfall der Förderung würde nicht nur die Arbeitsfähigkeit eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe beeinträchtigen, sondern auch die weltanschauliche Vielfalt der Jugendverbandslandschaft schwächen.
Die Jungen Humanist*innen sind der einzige ausdrücklich humanistische und konfessionsfreie Jugendverband in Hannover. Sie richten ihre Angebote insbesondere an junge Menschen, die sich nicht religiös binden möchten und dennoch Räume für Wertebildung, Engagement und Gemeinschaft suchen.
Ein Wegfall der Förderung hätte insbesondere folgende Folgen:
· Abbau hauptamtlicher Strukturen,
· Rückgang von Bildungs- und Freizeitangeboten,
· Schwächung ehrenamtlicher Engagementstrukturen.
Der Erhalt einer vielfältigen Jugendverbandslandschaft liegt im besonderen Interesse der Landeshauptstadt Hannover.
4. Einzelfallentscheidung im Rahmen der bestehenden Praxis
Der Jugendhilfeausschuss hat in der Vergangenheit bereits von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, in begründeten Einzelfällen Ausnahmen zuzulassen, um die Kontinuität wichtiger Jugendverbandsarbeit sicherzustellen.
Eine entsprechende Entscheidung wäre daher weder systemfremd noch präzedenzlos, sondern würde dem Ausschuss ermöglichen, den besonderen Umständen des vorliegenden Falles Rechnung zu tragen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Angebote der Jugendverbandsarbeit richten sich gleichermaßen an alle Geschlechter. Von der Entscheidung profitieren daher Jugendliche aller Geschlechter gleichermaßen.
Kostentabelle
Es entstehen keine Auswirkungen auf den bestehenden Haushalt bzw. die kommende Haushaltsplanung. Die Kosten für die hauptberuflichen Mitarbeitenden der Jugendverbände sind im Haushaltsplan im Produkt 36201 bereits veranschlagt.
Sascha Jankowski
(Junge Humanisten Hannover)