Informationsdrucksache Nr. 1301/2026:
Bundeskongress Kinder- und Jugendarbeit 2027

Inhalt der Drucksache:

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1301/2026
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Bundeskongress Kinder- und Jugendarbeit 2027

Der 5. Bundeskongress Kinder- und Jugendarbeit findet vom 07. bis 09. September 2027 in Hannover statt. Nach Dortmund (2002 und 2016), Nürnberg (Digitalkongress 2021 wegen Corona) und Potsdam (2024) ist die Landeshauptstadt Hannover somit 2027 Co-Veranstalterin des 5. Bundeskongresses Kinder- und Jugendarbeit.


Vorbemerkung
Im Sommer 2024 ist das Niedersächsische Sozialministerium an die Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Jugend und Familie, mit dem Vorhaben herangetreten, im Jahr 2027 den 5. Bundeskongress Kinder- und Jugendarbeit in Hannover auszurichten.

Der Bundeskongress Kinder- und Jugendarbeit findet mittlerweile in einem dreijährigen Turnus statt, zuletzt 2024 in Potsdam. Die Zielgruppen des Bundeskongresses Kinder- und Jugendarbeit sind hauptberufliche Fachkräfte, ehrenamtliche/freiwillige Mitarbeiter*innen, Studierende sowie Multiplikator*innen aus Wissenschaft, Praxis, Verbänden, Verwaltung und Politik. Erwartet werden rund 1.500 bis 2.000 Gäste aus dem gesamten Bundesgebiet sowie ggf. aus dem europäischen Ausland. Ort der Veranstaltung ist die Hochschule Hannover, Campus Linden/Fischerhof.

Drei Co-Veranstalter*innen verantworten die Organisation und Durchführung, diese sind der Forschungsverbund des Deutschen Jugendinstituts mit der Technischen Universität Dortmund (DJI/TU Dortmund), die Landesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendarbeit Niedersachsen e.V. (LAG OKJA Nds. e.V.) und die Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Jugend und Familie.

Der 5. Bundeskongress Kinder- und Jugendarbeit bietet den verschiedenen Akteur*innen und Trägern der Kinder- und Jugendarbeit in Hannover sowie dem Fachbereich Jugend und Familie der Landeshauptstadt Hannover die Möglichkeit, sich einer breiten Fachöffentlichkeit zu präsentieren. Hannover wird für drei Tage zum Mittelpunkt der Kinder- und Jugendarbeit in Deutschland und somit zu dem Ort, von dem aus neue Impulse in die vielfältige Landschaft der Kinder- und Jugendarbeit hineinwirken werden. Darüber hinaus ergeben sich vielfältige Möglichkeiten der Vernetzung, des Austauschs und des voneinander Lernens.

Förderung
Der Bundeskongress wird gefördert durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und das Niedersächsische Sozialministerium (MS). Die Gesamtkosten für die Ausgestaltung des Kongresses belaufen sich auf rund 830.000 EUR, wovon der größte Anteil durch das BMBFSFJ finanziert wird.


Die Landeshauptstadt Hannover ist keine Fördermittelgeberin für den Bundeskongress, da sie über den Fachbereich Jugend und Familie als Co-Veranstalter in die Organisation und Durchführung des Kongresses eingebunden ist. Hierfür erforderliche personelle Ressourcen und Sachkosten werden aus dem Budget des Fachbereichs finanziert.


Aufgaben der LHH als Co-Veranstalterin
Die Aufgabenteilung zwischen den drei Co-Veranstalter*innen sind in einer Kooperationsvereinbarung geregelt. Die Landeshauptstadt Hannover ist für die folgenden Punkte verantwortlich:

· Ausrichtung und Durchführung des ersten Kongressabends (Abend der Begegnung)

· Organisation von Übernachtungskapazitäten für den Kongresszeitraum

· Bereitstellung von Infrastruktur und personellen Ressourcen zur Unterstützung eines reibungslosen Kongressablaufs inklusive der Vor- und Nachbereitung.

Die in Planung und Durchführung eingebrachten sachlichen und personellen Ressourcen des Fachbereichs werden gegenüber den Förderern (BMBFSFJ und MS) als Beitrag der Landeshauptstadt Hannover in die Gesamtabrechnung eingebracht.

Personalkosten

Im Rahmen der Durchführung werden Mitarbeitende des Bereichs Kinder- und Jugendarbeit, Sozialarbeiter*innen im Anerkennungsjahr und Auszubildende zur*zum Erzieher*in das Organisationsteam des Kongresses verstärken und an den verschiedensten Stellen (Anmeldung, Infothek, Hörsaalleitung, Fahrdienste, Technischer Support etc.) zum Einsatz kommen. Für diese Zeit werden die Mitarbeiter*innen von ihren Tätigkeiten abgezogen und im Rahmen der Organisation des Bundeskongresses eingesetzt.

Sachkosten

Bei den bisherigen Bundeskongressen wurde am ersten Kongressabend ein Empfang durch die gastgebende Stadt ausgerichtet. Hierzu werden rund 300 Personen aus Wissenschaft, Praxis der Kinder- und Jugendarbeit und Politik erwartet.

Weitere Sachkosten werden im Rahmen der Bereitstellung der für den Kongress erforderlichen Infrastruktur entstehen, wie z.B. anteilige Kosten für Öffentlichkeitsarbeit, Raummieten und die Zwischen- und Endreinigung der Veranstaltungsorte.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Der Kongress widmet sich Fragen der Kinder- und Jugendarbeit in ihrer vollen Bandbreite: Geschlechtergerechtigkeit und Gendersensibilität sind dabei als Fachthemen ebenso präsent wie als sozialpädagogisch informierte Querschnittsperspektive.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen €0.00
Sonstige Transfererträge €0.00
Öffentlichrechtl. Entgelte €0.00
Privatrechtl. Entgelte €0.00
Kostenerstattungen €0.00
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) €0.00
Sonstige ordentl. Erträge €0.00
   
   
Personalaufwendungen €0.00
Sach- und Dienstleistungen €100,000.00
Abschreibungen €0.00
Zinsen o.ä. (TH 99) €0.00
Transferaufwendungen €0.00
Sonstige ordentliche Aufwendungen €0.00
   
Saldo ordentliches Ergebnis -€100,000.00
Außerordentliche Erträge €0.00
   
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Außerordentliche Aufwendungen €0.00
  
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Der Fachbereich Jugend und Familie geht aktuell von einem Gesamtaufwand in Höhe von rund 100.000 EUR aus. Dies entspricht etwa 12 % der im Rahmen des Kongresses entstehenden Gesamtkosten. Die entsprechenden finanziellen Mittel werden aus dem Budget des Fachbereichs 51 finanziert.

51 
Hannover / Jun 8, 2026